The Trust| Abmahnung 2016 | FAREDS

Die Kanzlei Fareds aus Hamburg verschickt vielleicht nicht so viele Abmahnungen wie die Kollegen aus München, aber weiterhin regelmäßig. Sollte über einen Anschluss das Filmwerk „The Trust“ (2016) rechtswidrig geteilt werden, so ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, ein Abmahnschreiben wegen Filesharing durch Fareds zu erhalten.

The Trust – abgemahnt durch Fareds

Der Film „The Trust“ aus dem Jahre 2016 ist ein Thriller mit Nicolas Cage und Elijah Wood in den Hauptrollen. Die Rechte für das Filmwerk liegen bei der Elite Film AG. Laut einer aktuellen Abmahnung durch Fareds wurde der Film angeblich über den Internetanschluss des Anschlussinhabers im Internet geteilt.
In dem Schreiben gibt die Kanzlei an, dass sie mit Hilfe einer „technischen Ermittlung“, bei der unter anderem die IP-Adresse dokumentiert wird, feststellen konnte, über welchen Anschluss die Film-Datei verbreitet worden sein soll. Das Teilen über eine Online-Tauschbörse, zum Beispiel einem P2P Netzwerke (Torrents) ist rechtswidrig, da dort urheberrechtlich geschützte Dateien (wie Filme, Musiktitel, TV-Serien usw.) nicht nur herunter geladen, sondern auch zeitgleich für andere Nutzer der Portale bereit gestellt werden.

Was wird in einer Abmahnung durch Fareds gefordert?

Fareds fordert im Auftrag der Rechteinhaber Elite Film AG für das unerlaubte Verbreiten des Filmes „The Trust“ die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 835 EUR als pauschaler Schadensersatz. Dieser beinhaltet neben den Anwaltskosten auch sonstige Rechtsverfolgungskosten, damit die Angelegenheit außergerichtlich geregelt werden kann. Die 835 EUR setzen sich aus Lizenzschadensersatz (600 EUR), Ermittlungskosten (20 EUR) und Rechtsanwaltskosten (215 EUR) zusammen.

Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Eine Abmahnung ist in erster Linie erst einmal ein Schock, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, was bei einem Download von urheberrechtlich geschützten Material geschehen kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch eine anwaltliche Beratung bestimmt werden. Um sich vorab ein besseres Bild über seine Lage als Abgemahnter zu machen, empfiehlt sich die Lektüre des folgenden Links:

BGH, Urteil vom 08.01.2014 –I ZR 169/12 BearShare ZR 169/12 BearShare

Abmahnung | Elite Film AG | APW Rechtsanwälte

Auch im Jahr 2015 erreichen den Verbraucherdienst e.V. Abmahnungen unserer Mitglieder von den APW Rechtsanwälten für die Elite Film AG.

Elite Film AG wurde 1937 in der Schweiz gegründet

Die Elite Film AG ist eine unabhängige Filmverleih- und Filmproduktionsfirma aus der Schweiz. Auch als Ascot Elite Entertainment Group ist das im Jahr 1937 gegründete Unternehmen aus Zürich bekannt. In den Abmahnungen von den APW Rechtsanwälten, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegen, tritt die deutsche Filiale der Elite Film AG in Erscheinung, die sich auch als Ascot Elite Home Entertainment GmbH bekannt ist. In den Abmahnungen, die von den APW Rechtsanwälten anfertigt werden, wird die Rechteinhaberin und Auftraggeberin jedoch als Elite Film AG bezeichnet.

Stuttgarter Filliale der Elite Film AG besteht seit 2006

Die deutsche Tochter der Elite Film AG besteht erst seit 2006. Die Hauptaufgaben der Stuttgarter Filiale der Schweizer Filmfirma sind der Lizenzerwerb, die Vermarktung sowie der Vertrieb von Filmrechten für deutschen Markt. Eine große Filmbibliothek mit Kinofilmen, TV-Filmen sowie mit Special Interest-Themen vermarktet die Elite Film AG.

460 Euro für einen Film von der Elite Film GmbH

So fordern die APW Rechtsanwälte von dem Abgemahnten im Namen der Rechteinhaberin Elite Film AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso soll der durch Filesharing entstandene Schadensersatz beglichen werden. Da eine Abmahnung von den APW Rechtsanwälten zuerst das Ziel hat einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen soll fristgerecht die geforderte Unterlassungserklärung an die Kanzlei verschickt werden. Ebenso soll ein geforderter Pauschalbetrag über 460 Euro von der Kanzlei der APW Rechtsanwälte im Namen der Elite Film GmbH von dem Abgemahnten bezahlt werden.

Ansprüche der Elite Film GmbH gegenüber dem Abgemahnten

Laut dem Inhalt der Abmahnung von den APW Rechtsanwälten sei die Elite Film GmbH die alleinige Besitzerin der Verwertungsrechte. Somit habe die Rechteinhaberin Anspruch auf Schadensersatz (§ 97 Abs.2 UrhG), auf Unterlassung (§ 97 Abs.1 UrhG) sowie auf Ersatz der Rechtsfolgekosten (§ 97a Abs. 1 S.2). Dabei habe unter anderem eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie eine rechtswidrige Vervielfältigung (§ 16 UrhG) an einem Filmtitel der Elite Film AG durch den Abgemahnten statt gefunden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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