Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH drohte Anfang März 2021 im Auftrag von Sandra Candie Bjurmann und Stefan Örn mit einer Klage. Laut des Schreibens soll im Jahr 2011 eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erfolgt sein.
FILESHARING-ABMAHNUNG FÜR DIE VERBREITUNG EINES MUSIKTITELS
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh aus Hamburg ist vor allem bekannt für Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts. Vielen Mitgliedern, die sich mit Abmahnungen an uns wandten, wurde vorgeworfen, dass sie u.a. Musiktitel auf sogenannten Internettauschbörsen ohne Genehmigung durch den/die RechteinhaberIn öffentlich angeboten haben.
Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn beauftragten die Hamburger Rechtsanwälte mit einer Abmahnung. Scheinbar soll ein Musiktitel unerlaubt im Internet angeboten worden sein. Ein solches Abmahnschreiben soll 2011 verschickt worden sein. Nun, 10 Jahre später im Jahr 2021, meldet sich die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh erneut, wir zitieren:
„Da bisher keine Einigung mit Ihnen erzielt werden konnte, steht unsere Mandantschaft nunmehr davor, den noch offenen Lizenzschadensersatz im Wege einer Klage gegen Sie durchzusetzen. (….) Unsere Mandantschaft gibt Ihnen hiermit letztmalig die Gelegenheit, die Angelegenheit bei Zahlung des ausstehenden Betrages von EUR 276,44 EUR (…) zu beenden.“
FRAGEN ZUR ABMAHNUNG
Es gibt viele Fragen, die nach einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung zu klären sind. Zum einen müsste festgestellt werden, ob die/der AnschlussinhaberIn überhaupt als Täter oder Störer in Frage kommt. Darüber hinaus müsste dargelegt werden, ob die Mandantschaft der abmahnenden Partei überhaupt die vollumfänglichen Rechte besitzt, um Ansprüche geltend zu machen.
Darüber hinaus wäre zu beweisen, dass es sich bei dem angeblichen im Internet von dem Anschlussinhaber angebotenen Werk inhaltlich tatsächlich um das in dem Schreiben benannte handelt. Vielmehr stimmen Titel und Inhalt solcher im Internet angebotenen Dateien oftmals nicht überein (sog. Fakes). Auch hier stellt sich die Frage, ob der Rechteinhaber vollumfängliche Rechte an den Werken nachweisen kann.
WIE SOLLTE MAN AUF EINE ABMAHNUNG REAGIEREN?
Eine Abmahnung von FAREDS kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Eine Beratung ist für Mitglieder von Verbraucherdienst möglich. Unsere Mitglieder konnten mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte zahlreiche erfolgreiche Urteile erstreiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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