FAREDS ABMAHNUNG 2021: SANDRA CANDIE BJURMANN und STEFAN ÖRN

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH drohte Anfang März 2021 im Auftrag von Sandra Candie Bjurmann und Stefan Örn mit einer Klage. Laut des Schreibens soll im Jahr 2011 eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erfolgt sein.

FILESHARING-ABMAHNUNG FÜR DIE VERBREITUNG EINES MUSIKTITELS

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh aus Hamburg ist vor allem bekannt für Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts. Vielen Mitgliedern, die sich mit Abmahnungen an uns wandten, wurde vorgeworfen, dass sie u.a. Musiktitel auf sogenannten Internettauschbörsen ohne Genehmigung durch den/die RechteinhaberIn öffentlich angeboten haben.

Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn beauftragten die Hamburger Rechtsanwälte mit einer Abmahnung. Scheinbar soll ein Musiktitel unerlaubt im Internet angeboten worden sein. Ein solches Abmahnschreiben soll 2011 verschickt worden sein. Nun, 10 Jahre später im Jahr 2021, meldet sich die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh erneut, wir zitieren:

„Da bisher keine Einigung mit Ihnen erzielt werden konnte, steht unsere Mandantschaft nunmehr davor, den noch offenen Lizenzschadensersatz im Wege einer Klage gegen Sie durchzusetzen. (….) Unsere Mandantschaft gibt Ihnen hiermit letztmalig die Gelegenheit, die Angelegenheit bei Zahlung des ausstehenden Betrages von EUR 276,44 EUR (…) zu beenden.“

FRAGEN ZUR ABMAHNUNG

Es gibt viele Fragen, die nach einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung zu klären sind. Zum einen müsste festgestellt werden, ob die/der AnschlussinhaberIn überhaupt als Täter oder Störer in Frage kommt. Darüber hinaus müsste dargelegt werden, ob die Mandantschaft der abmahnenden Partei überhaupt die vollumfänglichen Rechte besitzt, um Ansprüche geltend zu machen.

Darüber hinaus wäre zu beweisen, dass es sich bei dem angeblichen im Internet von dem Anschlussinhaber angebotenen Werk inhaltlich tatsächlich um das in dem Schreiben benannte handelt. Vielmehr stimmen Titel und Inhalt solcher im Internet angebotenen Dateien oftmals nicht überein (sog. Fakes). Auch hier stellt sich die Frage, ob der Rechteinhaber vollumfängliche Rechte an den Werken nachweisen kann.

WIE SOLLTE MAN AUF EINE ABMAHNUNG REAGIEREN?

Eine Abmahnung von FAREDS kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Eine Beratung ist für Mitglieder von Verbraucherdienst möglich. Unsere Mitglieder konnten mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte zahlreiche erfolgreiche Urteile erstreiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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FAREDS Abmahnung: Oliver Heldens – Gecko (Spinnin‘ Records BV)

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt aktuell für das niederländische Unternehmen Spinnin‘ Records BV Abmahnungen wegen Filesharing. In der vorliegenden Abmahnung soll die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme „Oliver Heldens – Gecko“ öffentlich und ohne Genehmigung zum Download im Netz angeboten worden sein.

Filesharing-Abmahnung für Spinnin‘ Records BV

Empfängern eines Abmahnschreibens von FAREDS wegen einer Urheberrechtsverletzung (durch Filesharing) wird vorgeworfen, dass der Titel „Oliver Heldens – Gecko“ öffentlich – und ohne Genehmigung – Dritten im Internet zur Verfügung gestellt haben wurde. Im Auftrag der Spinnin‘ Records BV fordert demzufolge die Hamburger Kanzlei FAREDS die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten.

Laut des Vorwurfs soll die zum Musikstück gehörende Datei namens „German TOP 100 Single Charts 27.10.2014“ durch den Abgemahnten – der in der Regel auch der Anschlussinhaber ist – mittels der Tauschbörsensoftware „Vuze“ im Netz für Dritte verfügbar gemacht worden sein.

Was fordern die Rechtsanwälte von FAREDS

Die Kanzlei FAREDS mahnt jenen Anschlussinhaber ab, über dessen Internetzugang das Werk/die Werke im Netz laut der Abmahnung geteilt wurde.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung der entstehenden Abmahnkosten. Die Fristen eines solchen Abmahnschreibens sollten unbedingt eingehalten werden, da es sonst sehr kostspielig werden kann.

Auch sollte beachtet werden, dass beim Download/Teilen eines Musiksamplers durch „Vuze“ (wie in diesem Fall „German TOP 100 Single Charts 27.10.2014“) nicht nur ein einzelner Musiktitel, sondern gleichzeitig mehrere in einem Netzwerk oder einer Tauschbörse bereitgestellt werden könnten. Da die Rechte bei unterschiedlichen Firmen und Rechteinhabern liegen können, ist die Möglichkeit gegeben, dass weitere Abmahnungen folgen.

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Eine Abmahnung von FAREDS kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden.

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Mahnbescheid | Fareds | Bülles und Kindervater

Die Kanzlei Fareds verschickte 2013/2014 Abmahnungen wegen einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung bezüglich der rechtswidrigen Verbreitung eines Musiktitels. „DJ Antione – Bella Vita“ wurde laut der Abmahnung ohne Erlaubnis im Internet verbreitet – was die Rechteinhaber Frank Bülles und Jens Kindervater dazu animierte, die Rechtsanwälte von Fareds zu beauftragen.

Fareds mahnte zuvor unerlaubtes Filesharing ab

Ein durch ein Amtsgericht zugestellter Mahnbescheid liegt die Abmahnung der Kanzlei Fareds aus dem Jahr 2013/2014 zugrunde. Die damalige Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht beinhaltete den Vorwurf, dass das rechtlich geschützte Musikwerk „DJ Antione – Bella Vita“ im Rahmen der Datei „VA – Dance Fiesta Vol.7 (2013) für Dritte zum Download bereit gestellt wurde – ohne Genehmigung der Rechteinhaber Bülles und Kindervater. So war die genannte Datei laut der Abmahnung auf einer Internettauschbörse anderen Nutzern kostenlos angeboten worden.

Weiterlesen „Mahnbescheid | Fareds | Bülles und Kindervater“

The Trust| Abmahnung 2016 | FAREDS

Die Kanzlei Fareds aus Hamburg verschickt vielleicht nicht so viele Abmahnungen wie die Kollegen aus München, aber weiterhin regelmäßig. Sollte über einen Anschluss das Filmwerk „The Trust“ (2016) rechtswidrig geteilt werden, so ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, ein Abmahnschreiben wegen Filesharing durch Fareds zu erhalten.

The Trust – abgemahnt durch Fareds

Der Film „The Trust“ aus dem Jahre 2016 ist ein Thriller mit Nicolas Cage und Elijah Wood in den Hauptrollen. Die Rechte für das Filmwerk liegen bei der Elite Film AG. Laut einer aktuellen Abmahnung durch Fareds wurde der Film angeblich über den Internetanschluss des Anschlussinhabers im Internet geteilt.
In dem Schreiben gibt die Kanzlei an, dass sie mit Hilfe einer „technischen Ermittlung“, bei der unter anderem die IP-Adresse dokumentiert wird, feststellen konnte, über welchen Anschluss die Film-Datei verbreitet worden sein soll. Das Teilen über eine Online-Tauschbörse, zum Beispiel einem P2P Netzwerke (Torrents) ist rechtswidrig, da dort urheberrechtlich geschützte Dateien (wie Filme, Musiktitel, TV-Serien usw.) nicht nur herunter geladen, sondern auch zeitgleich für andere Nutzer der Portale bereit gestellt werden.

Was wird in einer Abmahnung durch Fareds gefordert?

Fareds fordert im Auftrag der Rechteinhaber Elite Film AG für das unerlaubte Verbreiten des Filmes „The Trust“ die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 835 EUR als pauschaler Schadensersatz. Dieser beinhaltet neben den Anwaltskosten auch sonstige Rechtsverfolgungskosten, damit die Angelegenheit außergerichtlich geregelt werden kann. Die 835 EUR setzen sich aus Lizenzschadensersatz (600 EUR), Ermittlungskosten (20 EUR) und Rechtsanwaltskosten (215 EUR) zusammen.

Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Eine Abmahnung ist in erster Linie erst einmal ein Schock, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, was bei einem Download von urheberrechtlich geschützten Material geschehen kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch eine anwaltliche Beratung bestimmt werden. Um sich vorab ein besseres Bild über seine Lage als Abgemahnter zu machen, empfiehlt sich die Lektüre des folgenden Links:

BGH, Urteil vom 08.01.2014 –I ZR 169/12 BearShare ZR 169/12 BearShare

My Moms Best Friend | Abmahnung 2016 | Fareds

Die Kanzlei Fareds versendet auch im Jahr 2016 Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung für den Rechteinhaber M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. Hier handelt es sich um Titel ‚My Moms Best Friend‚. Die Kanzlei Fareds ist bekannt, das sie für Rechteinhaber aus der Musik und Filmbranche Abmahnungen versendet. Es handelt sich daher nicht um eine Fakeabmahnung.

Vorwurf in dem Abmahnschreiben

Der Anschlussinhaber soll über seinen Internetanschluss auf einer Tauschbörse den Titel ‚My Moms Best Friend‘ illegal heruntergeladen und mittels Upload die Datei zur Verfügung anderen Nutzern auf der Tauschbörse gestellt haben. Die Kanzlei Fareds fordert in Ihrem Abmahnschreiben den abgemahnten Anschlussinhaber dazu auf, in einer festgesetzten Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig wird von dem Abgemahnten durch die Kanzlei Fareds aufgrund der Urheberrechtsverletzung ein Vergleichsbetrag in Höhe von 735 EUR zu zahlen gefordert.

Wie sollte sich der Abgemahnte verhalten

Der abgemahnte Anschlussinhaber sollte grundsätzlich die Abmahnung nicht ignorieren, denn das könnte kostspielig werden. Es hat sich gezeigt, dass Fareds Klagen auch vor Gericht anstrengt, um mögliche Ansprüche der Rechteinhaber durchzusetzen. Der Anschlussinahber der eine derartige Abmahnung erhalten hat sollte prüfen lassen, ob er eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Denn es gibt Konstellationen, in denen der abgemahnte Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht zu verantworten hat. Dann muss der Abgemahnte weder einer Unterlassungserklärung abgeben noch den geforderten Vergleichsbetrag, der sich aus Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zusammensetzt, zahlen. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, sollte durch einen Rechtsbeistand geprüft werden.