Best Scenes of 2015| Abmahnung 2016| CSR Rechtsanwaltskanzlei

Im Auftrag der Private Media Group Limited aus Dublin versendet die CSR Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Internettauschbörsen. Der Abgemahnte soll für das Teilen einer rechtlich geschützten Datei auf einer Internettauschbörse für den Erotik Film „Best Scenes of 2015“ 815 EUR zahlen.

C-S-R-Rechtsanwaltskanzlei verschickt wieder Abmahnungen

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt weiter ab. Auch im Jahr 2016 werden Verletzungen des Urheberrechts durch die Kanzlei aus Ettlingen abgemahnt. C-S-R vertritt in aktuellen Abmahnungen die Mandantin Private Media Group Limited, welche die Rechte an diversen Filmwerken der Erwachsenenunterhaltung (Porno) inne hat. Sollte ein rechtlich geschützter Titel des Unternehmens öffentlich auf Internettauschbörsen zur Verfügung gestellt werden, sogenanntes Filesharing, so ist dies illegal. Die alleinigen Verwertungsrechte sollen bei der Private Media Group liegen. Die CSR Kanzlei ist dafür bekannt, dass sie die Ansprüche ihrer Mandanten auch via Klage durchsetzt.

Die CSR Rechtsanwaltskanzlei fordert in so einem Falle die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die von dem Anschlussinhaber unterschrieben zurückgesandt werden soll. Mit der Abgabe einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Empfänger dazu, die beanstandeten Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterlassen. Sollte es erneut zu einem Verstoß kommen, werden laut der Abmahnung weitere gerichtliche Schritte folgen.

Abmahnung für den Private Media Group Titel „Best Scenes Of 2015“

In dem Abmahnschreiben wird die illegale Verbreitung über Internettauschbörsen des Filmwerks „Best Scenes of 2015“ abgemahnt. Über die Unterlassungserklärung hinaus werden auch zusätzliche Kosten fällig. Insgesamt verlangt CSR eine Summe von 815 EUR. Dieser Vergleichsbetrag setzt sich aus Schadens- und Aufwendungsersatz zusammen.

Abgemahnte sollten sich unbedingt an die Fristen halten. Diese sind in der Regel eng gesetzt und sollten demzufolge notiert werden. Generell ist eine Abmahnung durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei unbedingt ernst zu nehmen, da ein Versäumen der Fristen oder gar das Ignorieren dieser Abmahnung weitere Kosten nach sich ziehen wird.

Für Anschlussinhaber stellen sich bei einer Abmahnung folgende Fragen: Komme ich als Täter oder Störer in Frage? Stelle ich meinen Internetzugang anderen Personen aus meinem Haushalt zur Verfügung?

Auch wenn die Filmwerke dem Genre „Erwachsenenunterhaltung“ zugeordnet werden, sollten sich Abgemahnte nicht vor Scham verstecken.

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