Erotikstar Anna das Busenwunder | Abmahnung 2016 | Kanzlei Sarwari

Ostern ist vorbei und schon finden sich im Briefkasten einiger Betroffenen Abmahnungen von der Kanzlei Sarwari. Yussof Sarwari vertritt mit seiner Kanzlei unter anderem die Rechte der G & G Media Foto-Film GmbH, die den Rechtsanwalt aus Hamburg mit aktuellen Abmahnungen beauftragten. Der Film „Erotikstar Anna das Busenwunder“ soll illegal im Internet verbreitet worden sein.

Das Teilen diverser Erotiktitel der G & G Media Foto-Film GmbH wird abgemahnt

In der Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, den Titel „Erotikstar Anna das Busenwunder“ im Internet geteilt zu haben. Die Rechte an diesem Filmwerk der Erotikbranche liegen laut der Abmahnung bei der G & G Media Foto-Film GmbH, die den Film unter dem eigenen Label Create-X veröffentlicht. Durch das Teilen der Datei seien erhebliche finanzielle Einbuße für das Unternehmen entstanden – so weit der Vorwurf in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Sarwari.

Der Vorgang des Teilens (Filesharing) soll über die Nutzung einer Internettauschbörse geschehen sein, bei der Teile der Filmdatei via BitTorrent heruntergeladen wurden. Bei diesem Download kam es auch zum gleichzeitigen Teilen der Datei, sodass Dritte Zugang auf dieses rechtlich geschützte Werk hatte. Dieser Vorgang ist illegal und wird somit abgemahnt. Durch die IP-Adresse, die laut Abmahnung durch eine beauftragte Firma ermittelt wurde, konnte der Anschlussinhaber und somit der angebliche Verursacher der Urheberrechtsverletzung benannt werden.

Kanzlei Sarwari fordert 650 EUR

Für das Bereitstellen des Filmwerks „Erotikstar Anna das Busenwunder“ gibt Kanzlei Sarwari eine Gesamtforderung in Höhe von 650 EUR an. Dieser Pauschalbetrag soll innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese soll sogar innerhalb von einer Woche zurückgesandt werden. Die Fristen sind möglicherweise deshalb so eng gesetzt, damit der abgemahnte Anschlussinhaber zügig und ohne Prüfung die Forderungen einhält, um sich weiteren Ärger oder gar noch mehr Kosten zu ersparen.

Abgemahnte sollten sich bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Sarwari an die angegeben Fristen halten und nicht in Panik ausbrechen. Stattdessen ist eine Prüfung der Abmahnung für Anschlussinhaber hilfreich, um zu klären, ob sie als Täter oder Störer in Frage kommen.

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