CSR-Rechtsanwaltskanzlei: Filesharing-Abmahnung für PMG Entertainment Ltd.

Uns liegt eine weitere Abmahnung der CSR-Rechtsanwaltskanzlei vor. Einem Mitglied unseres Vereins wird in dem Schreiben vorgeworfen, dass er einen rechtlich geschützten Pornofilm über seinen Internetzugang öffentlich zum Download angeboten haben soll. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?

Abgemahnt im Auftrag der PMG Entertainment Ltd aus Dublin

Eine Abmahnung zu erhalten ist für den Großteil gewiss eine böse Überraschung. Noch negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. So wird in einer uns vorliegenden Abmahnung durch die Kanzlei CSR-Rechtsanwaltskanzlei dem Anschlussinhaber vorgeworfen, einen Titel aus dem Segment der Erwachsenenunterhaltung öffentlich zum Download angeboten zu haben. Dies soll über den Internetzugang des Abgemahnten geschehen sein, was mit einer Spezialsoftware protokolliert worden sein soll.

Dabei handelt es sich unter anderem um den Film „Art School“, der ohne Genehmigung der Rechteinhaberin verbreitet worden sein soll. Die Rechte liegen laut der Abmahnung bei der PMG Entertainment Ltd. mit Sitz in Dublin.

Folgen einer Unterlassungserklärung

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt CSR-Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Abgemahnt – wie sollten Betroffene reagieren?

Der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 815,00 EUR für das Bereitstellen des Films über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmtitels erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

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kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

CSR Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen für Gröger MV GmbH und Co. KG

Die CSR Rechtsanwälte sind auch im Jahr 2017 im Bereich Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts tätig und vertraten laut unserer Kenntnisse diverse Mandanten. Derzeit liegt eine aktuelle Abmahnung im Auftrag der Gröger MV GmbH und Co. KG (GMV Media) vor. So soll angeblich ein rechtlich geschützter Erotikfilm unerlaubt im Internet verbreitet worden sein.

Auch im Jahr 2017 mahnen CSR Rechtsanwälte weiter ab

In der vorliegenden Abmahnung der Karlsruher CSR-Rechtsanwaltskanzlei des Rechtsanwalts Christoph Schmietenknop wird der Vorwurf des Filesharings erhoben. So soll der abgemahnte Anschlussinhaber über seinen Internetzugang einen Erotiktitel im Internet bereitgestellt und verbreitet haben. Zu diesem Zweck sollen – in den Tauschbörsen häufig anzutreffende – Torrent-Dateien genutzt worden seien. Dieses Format ermöglicht einen schnellen Download, indem Teile der einzelnen Datei unter verschiedenen teilnehmenden Online-Tauschbörsen verteilt werden. Es ist keine illegale Möglichkeit des schnellen Downloads, aber sollte ein rechtlich geschütztes Werk innerhalb einer Tauschbörse für Dritte bereit gestellt werden, kann eine Abmahnung durch die CSR Rechtsanwälte die kostspielige Folge sein.

Was wird für die Gröger MV GmbH und Co. KG gefordert?

Im Auftrag des Rechteinhabers Gröger MV GmbH und Co. KG fordert die Kanzlei aus Karlsruhe die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die innerhalb einer knapp gesetzten Frist wieder zurückgesandt werden muss. Des Weiteren fordert CSR die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme, um die Angelegenheit schnell und außergerichtlich abzuschließen. In der vorliegenden Abmahnung hat diese Summe eine Höhe von insgesamt 815,00 EUR.

Sollten diesen Forderungen durch den Abmahnten nicht erfüllt werden, könnte ein gerichtliches Verfahren drohen, was mit weiteren Kosten verbunden wäre. Auch ein Ignorieren wird das Problem selbstredend nicht aus der Welt schaffen, sondern ebenso unangenehme finanzielle Folgen haben.

Viele Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing eines Erotikfilms erhalten, schämen sich aufgrund der Thematik und überweisen die geforderte Summe schnell. Dabei könnte es Mittel und Wege geben die Abmahnung abzuwehren. Dazu sollten die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Abgemahnt – was tun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einem Erotiktitel der Gröger MV GmbH und Co. KG erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der CSR Rechtsanwaltskanzlei und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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oder via E-Mail:
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Private Lessons| CSR Rechtsanwälte | Private Media Group

Haben Sie eine Abmahnung der CSR Rechtsanwälte erhalten? Abgemahnte sollten ein derartiges Abmahnschreiben Anwälte aus Karlsruhe nicht ignorieren! Von voreiligen Zahlungen in Höhe von 600 EUR für eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Private Lessons“ wird abgeraten.

CSR Rechtsanwaltskanzlei: Was ist wesentlich für den Abgemahnten?

Die CSR Rechtsanwälte fordern aktuell im Auftrag der Private Media Group für das unerlaubte Teilen des Pornofilms „Private Lessons“ nicht nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern auch die Zahlung eines außergerichtlichen Vergleichsbetrags in Höhe von 600 EUR. Darüber hinaus soll die urheberrechtlich geschützte Datei „Private Lessons“ unverzüglich gelöscht werden und somit nicht mehr anderen Personen, insbesondere Teilnehmern an Internettauschbörsen, zugänglich gemacht werden.

Zudem wird mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche gedroht, wenn die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt. Aus diesem Grunde sollte die Termine durch den Abgemahnten schon eingehalten werden. Verbraucherdienst e.V. ist bekannt, dass die CSR Rechtsanwälte eine gerichtliche Durchsetzung für Ihre Mandanten vor Gericht nicht scheuen. Das bedeutet aber nicht, dass der Abgemahnte voreilig zahlen noch ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgegeben sollte.

Hilfestellungen für den Abgemahnten

Nicht jeder Abgemahnte muss auch verantwortlich sein für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung der Private Media Group. In diesem Fall befindet sich der Rechteinhaber in der Beweispflicht.

Wer der Meinung ist, dass er die Rechtsverletzung nicht zu verantworten hat, sollte die Abmahnung nicht ignorieren! Das kann einen gerichtlichen Mahnbescheid und letztendlich eine Klage zur Folge haben – was mit zusätzlichen erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden ist.

Abmahnung erhalten? Gute Chancen für Abgemahnte

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen der CSR Rechtsanwälte und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

Nicht den Kopf in den Sand stecken! Es gibt verschiedene außergerichtliche Lösungsalternativen, dass Sie mit einem wirtschaftlich tragbaren Ergebnis aus der Sache heraus kommen. Auch da gilt es für den Betroffen: es muss im Einzelfall eine Prüfung ihrer wirtschaftlichen Situation erfolgen.

Tipps für den Abgemahnten

  • Nicht mit den CSR Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung setzen
  • Beachten sie unbedingt die gesetzten Fristen die in der Abmahnung.
  • Keine Unterlassungserklärung voreilig abgeben

Wenn auch sie eine Abmahnung durch die CSR im Auftrag der Private Media Group für das Werk Private Lessons erhalten haben, sind sie gut beraten, wenn sie sich mit Verbraucherdienst e.V für allgemeine Informationen zum Thema Urheberrecht in Verbindung setzen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
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oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

CSR Kanzlei | Private Media Group Limited | Bubble Butts

Die CSR Kanzlei aus Karlsruhe verschickt aktuell Abmahnungen wegen Filesharing bezüglich unerlaubter Verbreitung des Filmtitels „Bubble Butts“. Abgemahnte sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie einen Pauschalbetrag zahlen. Was Abgemahnte wissen sollten, lesen Sie hier.

Filesharing: CSR Rechtsanwälte für die Private Media Group Limited

In einer aktuellen Abmahnung der CSR Kanzlei wird der Vorwurf erhoben, dass ein Filmtitel („Bubble Butts“) ohne Genehmigung im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Dies soll über eine sogenannte Tauschbörse (möglicherweise ein P2P Netzwerk, Torrents) geschehen sein. Beim Download des genannten Titels wurden Teile der Datei gleichzeitig auch für andere User bereitgestellt. Da für so ein Vorgehen keine Genehmigung der Rechteinhaberin vorlag, handelt es sich wahrscheinlich um eine Urheberrechtsverletzung. Im Auftrag der Private Media Group Ltd., einem Vertrieb für Erotiktitel mit Sitz in Dublin, werden aus diesem Grund Ansprüche gegen den in der Abmahnung genannten Anschlussinhaber geltend gemacht.
Weiterlesen „CSR Kanzlei | Private Media Group Limited | Bubble Butts“

Abmahnung 2016 | CSR Rechtsanwälte | Best of British

Der Abmahnwahn geht weiter ! Heute berichten wir über eine Abmahnung der Kanzlei CSR Rechtsanwälte für „Best of British“ (Pornofilm).

Was wird gefordert in der Abmahnung für „Best of British“

Die Kanzlei CSR fordert im Auftrag der Private Media Group Limited aus Dublin für die unerlaubte Verbreitung  des Pornofilms „Best of British“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und anfallende Abmahnkosten in Höhe von 600,00 EUR zu begleichen.

Was soll man machen, wenn ein Betroffener ein derartige Abmahnung mit dem Vorwurf , dass er über seinen Internetanschluss Anschluss über eine Internettauschbörse einen Pornofilm anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll? Viele Abgemahnte zahlen aus Schamgefühl!
Weiterlesen „Abmahnung 2016 | CSR Rechtsanwälte | Best of British“