Paul Kalkbrenner veröffentlichte Mitte 2015 das Album „ 7“ (Sieben), mit dem er seine bisherige erfolgreiche Karriere als Techno-Musiker ausbauen konnte. Seine Songs sind schwer angesagt, deshalb wundert es nicht, dass sie auch illegal im Netz gehandelt werden. Solche Verstöße gegen das Urheberrecht werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian abgemahnt.
Paul Kalkbrenner „7“ abgemahnt
Die Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH beauftragte den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, um Abmahnungen für die Verbreitung diverser Titel des Albums „7“ von Paul Kalkbrenner zu verfassen. Diverse Titel des Albums sollen über das Internet via Filesharing anderen Nutzern von Tauschbörsen/P2P Netzwerken zur Verfügung gestellt worden sein. Die alleinigen Vertriebsrechte liegen aber bei der DigiRights Administration GmbH.
Bei Musikwerken ist es wichtig zu beachten, dass einzelne Titel auf Samplern und Compilations (Musikkontainern) zu finden sein können, wie zum Beispiel „Bravo Hits“ oder „German Charts“. Für gewisse Musikstücke es ist möglich, dass weitere Rechteinhaber existieren, die wiederum andere Kanzleien mit der Abmahnung beauftragen. In solchen Fällen wäre die Konsequenz, dass das Teilen einer einzigen Musiktitel-Datei weitere Folgeabmahnungen nach sich zieht.
Was fordert Daniel Sebastian
Daniel Sebastian fordert im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren sollen die Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz gezahlt werden. Folgende Titel sind auf dem Album „Paul Kalkbrenner – 7“ zu finden und werden demzufolge abgemahnt, wenn diese im Netz bereit gestellt werden:
- „Battery Park“
- „Cylence 412“
- „Cloud Rider“
- „Shuffleface“
- „Tone & Timber“
- „Channel Isle“
- „Feed Your Head“
- „Papercut Pilot“
- „Mothertrucker“
- „A Million Days“
- „Align the Engine“
- „Bright Roller“
Es ist allgemein zu sagen, dass eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht immer genau zu prüfen ist. Kommen Sie überhaupt als Täter oder gar als Störer in Frage? Haben nur Sie alleine Zugriff auf Ihren Internetanschluss? Diese Fragen gilt es zu klären und unbedingt innerhalb der angegebenen Fristen zu reagieren.