Private Lessons| CSR Rechtsanwälte | Private Media Group

Haben Sie eine Abmahnung der CSR Rechtsanwälte erhalten? Abgemahnte sollten ein derartiges Abmahnschreiben Anwälte aus Karlsruhe nicht ignorieren! Von voreiligen Zahlungen in Höhe von 600 EUR für eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Private Lessons“ wird abgeraten.

CSR Rechtsanwaltskanzlei: Was ist wesentlich für den Abgemahnten?

Die CSR Rechtsanwälte fordern aktuell im Auftrag der Private Media Group für das unerlaubte Teilen des Pornofilms „Private Lessons“ nicht nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern auch die Zahlung eines außergerichtlichen Vergleichsbetrags in Höhe von 600 EUR. Darüber hinaus soll die urheberrechtlich geschützte Datei „Private Lessons“ unverzüglich gelöscht werden und somit nicht mehr anderen Personen, insbesondere Teilnehmern an Internettauschbörsen, zugänglich gemacht werden.

Zudem wird mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche gedroht, wenn die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt. Aus diesem Grunde sollte die Termine durch den Abgemahnten schon eingehalten werden. Verbraucherdienst e.V. ist bekannt, dass die CSR Rechtsanwälte eine gerichtliche Durchsetzung für Ihre Mandanten vor Gericht nicht scheuen. Das bedeutet aber nicht, dass der Abgemahnte voreilig zahlen noch ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgegeben sollte.

Hilfestellungen für den Abgemahnten

Nicht jeder Abgemahnte muss auch verantwortlich sein für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung der Private Media Group. In diesem Fall befindet sich der Rechteinhaber in der Beweispflicht.

Wer der Meinung ist, dass er die Rechtsverletzung nicht zu verantworten hat, sollte die Abmahnung nicht ignorieren! Das kann einen gerichtlichen Mahnbescheid und letztendlich eine Klage zur Folge haben – was mit zusätzlichen erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden ist.

Abmahnung erhalten? Gute Chancen für Abgemahnte

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen der CSR Rechtsanwälte und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

Nicht den Kopf in den Sand stecken! Es gibt verschiedene außergerichtliche Lösungsalternativen, dass Sie mit einem wirtschaftlich tragbaren Ergebnis aus der Sache heraus kommen. Auch da gilt es für den Betroffen: es muss im Einzelfall eine Prüfung ihrer wirtschaftlichen Situation erfolgen.

Tipps für den Abgemahnten

  • Nicht mit den CSR Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung setzen
  • Beachten sie unbedingt die gesetzten Fristen die in der Abmahnung.
  • Keine Unterlassungserklärung voreilig abgeben

Wenn auch sie eine Abmahnung durch die CSR im Auftrag der Private Media Group für das Werk Private Lessons erhalten haben, sind sie gut beraten, wenn sie sich mit Verbraucherdienst e.V für allgemeine Informationen zum Thema Urheberrecht in Verbindung setzen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

CSR Kanzlei | Private Media Group Limited | Bubble Butts

Die CSR Kanzlei aus Karlsruhe verschickt aktuell Abmahnungen wegen Filesharing bezüglich unerlaubter Verbreitung des Filmtitels „Bubble Butts“. Abgemahnte sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie einen Pauschalbetrag zahlen. Was Abgemahnte wissen sollten, lesen Sie hier.

Filesharing: CSR Rechtsanwälte für die Private Media Group Limited

In einer aktuellen Abmahnung der CSR Kanzlei wird der Vorwurf erhoben, dass ein Filmtitel („Bubble Butts“) ohne Genehmigung im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Dies soll über eine sogenannte Tauschbörse (möglicherweise ein P2P Netzwerk, Torrents) geschehen sein. Beim Download des genannten Titels wurden Teile der Datei gleichzeitig auch für andere User bereitgestellt. Da für so ein Vorgehen keine Genehmigung der Rechteinhaberin vorlag, handelt es sich wahrscheinlich um eine Urheberrechtsverletzung. Im Auftrag der Private Media Group Ltd., einem Vertrieb für Erotiktitel mit Sitz in Dublin, werden aus diesem Grund Ansprüche gegen den in der Abmahnung genannten Anschlussinhaber geltend gemacht.
Weiterlesen „CSR Kanzlei | Private Media Group Limited | Bubble Butts“

Abmahnung 2016 | CSR Rechtsanwälte | Best of British

Der Abmahnwahn geht weiter ! Heute berichten wir über eine Abmahnung der Kanzlei CSR Rechtsanwälte für „Best of British“ (Pornofilm).

Was wird gefordert in der Abmahnung für „Best of British“

Die Kanzlei CSR fordert im Auftrag der Private Media Group Limited aus Dublin für die unerlaubte Verbreitung  des Pornofilms „Best of British“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und anfallende Abmahnkosten in Höhe von 600,00 EUR zu begleichen.

Was soll man machen, wenn ein Betroffener ein derartige Abmahnung mit dem Vorwurf , dass er über seinen Internetanschluss Anschluss über eine Internettauschbörse einen Pornofilm anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll? Viele Abgemahnte zahlen aus Schamgefühl!
Weiterlesen „Abmahnung 2016 | CSR Rechtsanwälte | Best of British“

First Dates | Abmahnung 2016 | CSR Rechtsanwaltskanzlei

Lange ist es her, als zuletzt über Filesharing-Abmahnungen von der CSR Rechtsanwaltskanzlei berichtet wurde. Nachdem es nun einige Zeit ruhig um die Kanzlei und Rechtsanwalt Schmietenknop war, meldet sie sich nun mit einer Abmahnung des Erotiktitels „First Dates“ zurück.

First Dates: CSR mahnt auch 2016 weiter ab

Rechteinhaberin des Erotikfilms „First Dates“ ist die Private Media Group Limited. Um die rechtswidrige Verbreitung der Titel zu unterbinden, beauftragte das Unternehmen die CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen. Abgemahnt werden jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang der Rechtsverstoß stattgefunden haben soll. Es wird vorgeworfen, das Filmwerk „First Dates“ als Datei in einer Online-Tauschbörse geteilt zu haben. Beim Download in einem P2P Netzwerk werden Teile der herunter geladenen Datei oft zeitgleich via Upload anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Die Folge ist eine Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts.

Was fordert die CSR Rechtsanwaltskanzlei?

CSR bzw. RA Schmietenknop verlangen im Auftrag der Private Media Group Limited vom abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese ist der Abmahnung in vorformulierter Form bereits beigelegt. Des Weiteren fordert die Kanzlei die Zahlung der entstehenden Kosten. Das wäre ein Schadens- und Aufwendungsersatz in der Höhe von 815 EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Lizenzschaden (600 EUR) und den Rechtsanwaltskosten (215 EUR).

Abgemahnt! Was ist zu tun?

Abmahnungen sind ein gerne genutztes Mittel, um Rechtsstreitigkeiten im Urheberrecht außergerichtlich zu regeln. Anschlussinhaber sollten jedoch bei dem Erhalt eines Abmahnschreibens Ruhe bewahren und nicht kopflos reagieren. Es ist empfehlenswert, den Vorwurf auf seine Richtigkeit zu prüfen. Dazu hilft es, sich einige Urteile zu dem Thema Filesharing durchzulesen, um die Situation selbst besser einschätzen zu können. Folgende Urteile sind für Abgemahnte lesenswert:

BGH, Urteil vom 08.01.2014 –I ZR 169/12 BearShare
BGH, Urteil vom 19.10.2011 –I ZR 140/10
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12, MIR 2013, Dok. 021 – Morpheus

Best Scenes of 2015| Abmahnung 2016| CSR Rechtsanwaltskanzlei

Im Auftrag der Private Media Group Limited aus Dublin versendet die CSR Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Internettauschbörsen. Der Abgemahnte soll für das Teilen einer rechtlich geschützten Datei auf einer Internettauschbörse für den Erotik Film „Best Scenes of 2015“ 815 EUR zahlen.

C-S-R-Rechtsanwaltskanzlei verschickt wieder Abmahnungen

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt weiter ab. Auch im Jahr 2016 werden Verletzungen des Urheberrechts durch die Kanzlei aus Ettlingen abgemahnt. C-S-R vertritt in aktuellen Abmahnungen die Mandantin Private Media Group Limited, welche die Rechte an diversen Filmwerken der Erwachsenenunterhaltung (Porno) inne hat. Sollte ein rechtlich geschützter Titel des Unternehmens öffentlich auf Internettauschbörsen zur Verfügung gestellt werden, sogenanntes Filesharing, so ist dies illegal. Die alleinigen Verwertungsrechte sollen bei der Private Media Group liegen. Die CSR Kanzlei ist dafür bekannt, dass sie die Ansprüche ihrer Mandanten auch via Klage durchsetzt.

Die CSR Rechtsanwaltskanzlei fordert in so einem Falle die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die von dem Anschlussinhaber unterschrieben zurückgesandt werden soll. Mit der Abgabe einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Empfänger dazu, die beanstandeten Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterlassen. Sollte es erneut zu einem Verstoß kommen, werden laut der Abmahnung weitere gerichtliche Schritte folgen.

Abmahnung für den Private Media Group Titel „Best Scenes Of 2015“

In dem Abmahnschreiben wird die illegale Verbreitung über Internettauschbörsen des Filmwerks „Best Scenes of 2015“ abgemahnt. Über die Unterlassungserklärung hinaus werden auch zusätzliche Kosten fällig. Insgesamt verlangt CSR eine Summe von 815 EUR. Dieser Vergleichsbetrag setzt sich aus Schadens- und Aufwendungsersatz zusammen.

Abgemahnte sollten sich unbedingt an die Fristen halten. Diese sind in der Regel eng gesetzt und sollten demzufolge notiert werden. Generell ist eine Abmahnung durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei unbedingt ernst zu nehmen, da ein Versäumen der Fristen oder gar das Ignorieren dieser Abmahnung weitere Kosten nach sich ziehen wird.

Für Anschlussinhaber stellen sich bei einer Abmahnung folgende Fragen: Komme ich als Täter oder Störer in Frage? Stelle ich meinen Internetzugang anderen Personen aus meinem Haushalt zur Verfügung?

Auch wenn die Filmwerke dem Genre „Erwachsenenunterhaltung“ zugeordnet werden, sollten sich Abgemahnte nicht vor Scham verstecken.