Haben Sie eine Abmahnung der CSR Rechtsanwälte erhalten? Abgemahnte sollten ein derartiges Abmahnschreiben Anwälte aus Karlsruhe nicht ignorieren! Von voreiligen Zahlungen in Höhe von 600 EUR für eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Private Lessons“ wird abgeraten.
CSR Rechtsanwaltskanzlei: Was ist wesentlich für den Abgemahnten?
Die CSR Rechtsanwälte fordern aktuell im Auftrag der Private Media Group für das unerlaubte Teilen des Pornofilms „Private Lessons“ nicht nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern auch die Zahlung eines außergerichtlichen Vergleichsbetrags in Höhe von 600 EUR. Darüber hinaus soll die urheberrechtlich geschützte Datei „Private Lessons“ unverzüglich gelöscht werden und somit nicht mehr anderen Personen, insbesondere Teilnehmern an Internettauschbörsen, zugänglich gemacht werden.
Zudem wird mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche gedroht, wenn die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt. Aus diesem Grunde sollte die Termine durch den Abgemahnten schon eingehalten werden. Verbraucherdienst e.V. ist bekannt, dass die CSR Rechtsanwälte eine gerichtliche Durchsetzung für Ihre Mandanten vor Gericht nicht scheuen. Das bedeutet aber nicht, dass der Abgemahnte voreilig zahlen noch ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgegeben sollte.
Hilfestellungen für den Abgemahnten
Nicht jeder Abgemahnte muss auch verantwortlich sein für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung der Private Media Group. In diesem Fall befindet sich der Rechteinhaber in der Beweispflicht.
Wer der Meinung ist, dass er die Rechtsverletzung nicht zu verantworten hat, sollte die Abmahnung nicht ignorieren! Das kann einen gerichtlichen Mahnbescheid und letztendlich eine Klage zur Folge haben – was mit zusätzlichen erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden ist.
Abmahnung erhalten? Gute Chancen für Abgemahnte
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen der CSR Rechtsanwälte und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
Nicht den Kopf in den Sand stecken! Es gibt verschiedene außergerichtliche Lösungsalternativen, dass Sie mit einem wirtschaftlich tragbaren Ergebnis aus der Sache heraus kommen. Auch da gilt es für den Betroffen: es muss im Einzelfall eine Prüfung ihrer wirtschaftlichen Situation erfolgen.
Tipps für den Abgemahnten
- Nicht mit den CSR Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung setzen
- Beachten sie unbedingt die gesetzten Fristen die in der Abmahnung.
- Keine Unterlassungserklärung voreilig abgeben
Wenn auch sie eine Abmahnung durch die CSR im Auftrag der Private Media Group für das Werk Private Lessons erhalten haben, sind sie gut beraten, wenn sie sich mit Verbraucherdienst e.V für allgemeine Informationen zum Thema Urheberrecht in Verbindung setzen.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790
oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.