Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber ab. Unter anderem für den Rechteinhaber Warner Bros. GmbH die Tragikomödie von Woody Allen ‚Irrational Man‚. Der Film ist am 12.11.2015 in den deutschen Kinos erschienen.
Kurzbeschreibung des Filmwerkes „Irrational Man“
Abe Lucas, war früher Helfer in Krisengebieten. Jetzt ist er ein desillusionierter Philosophieprofessor, und fängt einen neuen Job an. An dem neuen Job lernt Abe eine weitere Verehrerin kennen, nämlich die intelligente Studentin Jill kennen sie kommen sich näher. Abe leidet aber an Erektionsproblemen die sich erst lösen, als er ein besonderes Verbrechen plant. Es geht um einen „gerechten“ Mord, mit dem Abe einer Frau helfen will, der widerrechtlich das Sorgerecht vorenthalten wird…
Inhalt des Abmahnschreibens
Es wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, dass er auf einer Tauschbörse, die Datei heruntergeladen hat und gleichzeitg anderen Nutzern auf der Tauschbörse das Werk ‚Irrational Man‘ zur Verfügung gestellt haben soll durch ein sogenanntes Upload.
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird gefordert. Ebenfalls wird der Abgemahnte aufgefordert den damit verbunden Schadensersatz und Aufwandsersatz im Rahmen eines Vergleichsbetrages von 815 EUR zu zahlen.
Fristen im Abmahnschreiben
Die Fristen sind in der Regel recht kurz gehalten und sollten durch den Abgemahnten nicht ignoriert werden. Der Abgemahnte sollte trotzdem nicht voreilig zahlen. Außer er hat die Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorgenommen.
Rechtliche Unterstützung
Wenn sich der Abgemahnte selber aber keiner Schuld bewusst ist und als Täter für die Urheberrechtsverletzung nicht Frage kommt, sollte dieser sich rechtliche Unterstützung suchen.