Das neue Jahr 2016 hat gerade begonnen und sie gerade eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München in Ihrer Hand? In dem Abmahnschreiben wird Ihnen als Anschlussinhaber vorgeworfen, dass sie auf einer Tauschbörse namens BitTorrent den Western Quentin Tarantino ‚The Hateful Eight‚ heruntergeladen und zum Upload zur Verfügung gestellt haben sollen?
Der blutige Western ‚The Hateful Eight‘ ist gerade in den deutschen Kinos angelaufen. Sicherlich gibt es eine Vielzahl von Angeboten auf sogenannten Tauschbörsen, wo sich immer noch Menschen verleiten lassen, diese herunter zuladen. Das hat, wenn man erwischt wird, eine Abmahnung zur Folge.
Ignorieren einer Abmahnung
Urheberrechtsverletzungen sind kein Bagatelldelikt. Aus diesem Grunde sollte ein Anschlussinhaber den Vorwurf in der Abmahnung nicht ignorieren. Denn eine Vielzahl von Rechteinhabern (in diesem Fall Universum Film GmbH) lassen Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verfolgen. Denn der Verletzer der Urheberrechte kann zur Schadensersatzforderung und zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten herangezogen werden. Ebenfalls ist er zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.
Was ist bei einer Abmahnung zu tun, wenn der Anschlussinhaber als Täter und Störer nicht in Frage kommt ?
Der Anschlussinhaber muss nicht immer der Täter sein und oder gar seine Pflichten verletzt haben – wenn außer ihnen noch weitere Mitglieder der Familie Zugriff auf das Internet haben. Denn der BGH hat entschieden, das keine Unterlassungserklärung durch den Anschlussinhaber abgegeben werden muss, wenn er selber als Täter der Urheberrechtsverletzung nicht in Frage kommt und volljährige Familienmitglieder Zugriff auf das Internet hatten. Auch ein Zahlung des geforderten Vergleichsbetrag muss nicht erfolgen. Ob das auf Ihren Fall als Abgemahnter sollten sie durch einen Rechtsbeistand prüfen lassen.
Kostenlose Erstberatung
Im Rahmen allgemeiner Informationen zu den Themen Abmahnungen wegen Filesharing und Urheberrecht bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Verbraucherdienst e.V. kooperiert mit Rechtsanwälten, die auf Urheberrecht spezialisiert sind. Mehr dazu in den Urteilen auf unserer Homepage.
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