CSR Kanzlei | Private Media Group Limited | Bubble Butts

Die CSR Kanzlei aus Karlsruhe verschickt aktuell Abmahnungen wegen Filesharing bezüglich unerlaubter Verbreitung des Filmtitels „Bubble Butts“. Abgemahnte sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie einen Pauschalbetrag zahlen. Was Abgemahnte wissen sollten, lesen Sie hier.

Filesharing: CSR Rechtsanwälte für die Private Media Group Limited

In einer aktuellen Abmahnung der CSR Kanzlei wird der Vorwurf erhoben, dass ein Filmtitel („Bubble Butts“) ohne Genehmigung im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Dies soll über eine sogenannte Tauschbörse (möglicherweise ein P2P Netzwerk, Torrents) geschehen sein. Beim Download des genannten Titels wurden Teile der Datei gleichzeitig auch für andere User bereitgestellt. Da für so ein Vorgehen keine Genehmigung der Rechteinhaberin vorlag, handelt es sich wahrscheinlich um eine Urheberrechtsverletzung. Im Auftrag der Private Media Group Ltd., einem Vertrieb für Erotiktitel mit Sitz in Dublin, werden aus diesem Grund Ansprüche gegen den in der Abmahnung genannten Anschlussinhaber geltend gemacht.
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The Hateful Eight | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

The Hateful Eight - Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?Das neue Jahr 2016 hat gerade begonnen und sie gerade eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München in Ihrer Hand? In dem Abmahnschreiben wird Ihnen als Anschlussinhaber vorgeworfen, dass sie auf einer Tauschbörse namens BitTorrent den Western Quentin Tarantino ‚The Hateful Eight‚ heruntergeladen und zum Upload zur Verfügung gestellt haben sollen?

Der blutige Western ‚The Hateful Eight‘ ist gerade in den  deutschen Kinos angelaufen. Sicherlich gibt es eine Vielzahl von Angeboten auf sogenannten Tauschbörsen, wo sich immer noch Menschen verleiten lassen, diese herunter zuladen. Das hat, wenn man erwischt wird, eine Abmahnung zur Folge.

Ignorieren einer Abmahnung

Urheberrechtsverletzungen sind kein Bagatelldelikt. Aus diesem Grunde sollte ein Anschlussinhaber den Vorwurf in der Abmahnung nicht ignorieren. Denn eine Vielzahl von Rechteinhabern (in diesem Fall Universum Film GmbH) lassen Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verfolgen. Denn der Verletzer der Urheberrechte kann zur Schadensersatzforderung und zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten herangezogen werden. Ebenfalls ist er zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.

Was ist bei einer Abmahnung zu tun, wenn der Anschlussinhaber als Täter und Störer nicht in Frage kommt ?

Der Anschlussinhaber muss nicht immer der Täter sein und oder gar seine Pflichten verletzt haben – wenn außer ihnen noch weitere Mitglieder der Familie Zugriff auf das Internet haben. Denn der BGH hat entschieden, das keine Unterlassungserklärung durch den Anschlussinhaber abgegeben werden muss, wenn er selber als Täter der Urheberrechtsverletzung nicht in Frage kommt und volljährige Familienmitglieder Zugriff auf das Internet hatten. Auch ein Zahlung des geforderten Vergleichsbetrag muss nicht erfolgen. Ob das auf Ihren Fall als Abgemahnter sollten sie durch einen Rechtsbeistand prüfen lassen.

Kostenlose Erstberatung

Im Rahmen allgemeiner Informationen zu den Themen Abmahnungen wegen Filesharing und Urheberrecht bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Verbraucherdienst e.V. kooperiert mit Rechtsanwälten, die auf Urheberrecht spezialisiert sind. Mehr dazu in den Urteilen auf unserer Homepage.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verbreitung des Filmtitels „The Hateful Eight“ erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
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oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Abmahnung 2016 | Southpaw | Schutt, Waetke

Ein wahrer Nierenschlag für Filesharer: auch im Jahr 2016 geht der Abmahnwahn in die nächste Runde. Die Kanzlei Schutt, Waetke verschickt derzeit im Auftrag der Tobis Film GmbH und Co. KG Abmahnungen für den Film Southpaw. Das Boxerdrama mit Jake Gyllenhaal in der Hauptrolle kann teuer werden, sofern man das Filmwerk im Internet geteilt hat.

Southpaw – Schlag auf Schlag abgemahnt

Eine Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts kann teuer werden. Dies ist auch bei dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe der Fall. Sollten Sie so ein Schreiben in Ihrem Briefkasten finden, wird Ihnen möglicherweise ein das unbefugte Teilen einer rechtlich geschützten Datei unterstellt.
Aktuell werden Abmahnungen für das Filmwerk „Southpaw“ verschickt. Der Boxerfilm aus dem Jahr 2015 mit Stars wie Jake Gyllenhaal, Rachel McAdams und Forest Whitaker wurde von der Kritik nur durchschnittlich bewertet; so schreibt beispielsweise die Website leinwandreporter.com, dass es an guten Ideen mangelt, um „aus ‚Southpaw‘ das durchaus mögliche, starke Erlebnis zu machen“. (Quelle: Leinwandreporter.com http://www.leinwandreporter.com/2015/southpaw-kino/). Dennoch scheint der Film genug Interesse zu erwecken, sodass er zuhauf gesehen wird – leider auch illegal über Tauschbörsen im Internet.

Abmahnung 2016 von Schutt, Waetke – was tun?

Meist läuft das Filesharing in einer Tauschbörse so ab: man loggt sich in einer Seite ein, die unzählige Dateien (bzw. Verweise zu den Dateien) aus vielen Bereichen anbietet – das können unter anderem Filme, Musiktitel oder gar Hörbücher sein. Unwissende gehen davon aus, dass sie die Titel kostenlos und ungestraft herunterladen können. Das ist nicht korrekt. Beim Download, der zumal nicht einmal unbemerkt bleibt, wird die entsprechend ausgewählte Datei nicht nur herunter- sondern auch hochgeladen. Dieser Upload galt in diesem Fall der Abmahnung durch Schutt, Waetke dem Film Southpaw. Sollte dieser Film, dessen alleinige Vertriebsrechte die Tobis Film GmbH und Co. KG inne hat, heruntergeladen und geteilt werden, müssen laut Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Schadenspauschale von über 700 EUR zahlen.

My Moms Best Friend | Abmahnung 2016 | Fareds

Die Kanzlei Fareds versendet auch im Jahr 2016 Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung für den Rechteinhaber M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. Hier handelt es sich um Titel ‚My Moms Best Friend‚. Die Kanzlei Fareds ist bekannt, das sie für Rechteinhaber aus der Musik und Filmbranche Abmahnungen versendet. Es handelt sich daher nicht um eine Fakeabmahnung.

Vorwurf in dem Abmahnschreiben

Der Anschlussinhaber soll über seinen Internetanschluss auf einer Tauschbörse den Titel ‚My Moms Best Friend‘ illegal heruntergeladen und mittels Upload die Datei zur Verfügung anderen Nutzern auf der Tauschbörse gestellt haben. Die Kanzlei Fareds fordert in Ihrem Abmahnschreiben den abgemahnten Anschlussinhaber dazu auf, in einer festgesetzten Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig wird von dem Abgemahnten durch die Kanzlei Fareds aufgrund der Urheberrechtsverletzung ein Vergleichsbetrag in Höhe von 735 EUR zu zahlen gefordert.

Wie sollte sich der Abgemahnte verhalten

Der abgemahnte Anschlussinhaber sollte grundsätzlich die Abmahnung nicht ignorieren, denn das könnte kostspielig werden. Es hat sich gezeigt, dass Fareds Klagen auch vor Gericht anstrengt, um mögliche Ansprüche der Rechteinhaber durchzusetzen. Der Anschlussinahber der eine derartige Abmahnung erhalten hat sollte prüfen lassen, ob er eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Denn es gibt Konstellationen, in denen der abgemahnte Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht zu verantworten hat. Dann muss der Abgemahnte weder einer Unterlassungserklärung abgeben noch den geforderten Vergleichsbetrag, der sich aus Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zusammensetzt, zahlen. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, sollte durch einen Rechtsbeistand geprüft werden.

Irrational Man | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen  im Auftrag verschiedener Rechteinhaber ab. Unter anderem  für den Rechteinhaber Warner Bros. GmbH die Tragikomödie von Woody Allen ‚Irrational Man‚. Der Film ist am 12.11.2015 in den deutschen Kinos erschienen.

Kurzbeschreibung des Filmwerkes „Irrational Man“

Abe Lucas, war früher  Helfer in Krisengebieten. Jetzt ist er ein desillusionierter Philosophieprofessor, und fängt einen neuen Job an. An dem neuen Job lernt Abe eine weitere Verehrerin kennen, nämlich die  intelligente Studentin Jill kennen sie kommen sich näher. Abe leidet aber an Erektionsproblemen  die sich erst lösen, als er ein besonderes Verbrechen plant. Es geht um einen „gerechten“ Mord, mit dem Abe einer Frau helfen will, der widerrechtlich das Sorgerecht vorenthalten wird…

Inhalt des Abmahnschreibens

Es wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, dass er auf einer Tauschbörse, die Datei heruntergeladen hat und gleichzeitg anderen Nutzern auf der Tauschbörse das Werk ‚Irrational Man‘ zur Verfügung gestellt haben soll durch ein sogenanntes Upload.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird gefordert. Ebenfalls wird der Abgemahnte aufgefordert den damit verbunden Schadensersatz und Aufwandsersatz im Rahmen eines Vergleichsbetrages von 815 EUR zu zahlen.

Fristen im Abmahnschreiben

Die Fristen sind in der Regel recht kurz gehalten und sollten durch den Abgemahnten nicht ignoriert werden. Der Abgemahnte sollte trotzdem nicht voreilig zahlen. Außer er hat die Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorgenommen.

Rechtliche Unterstützung

Wenn sich der Abgemahnte selber aber keiner Schuld  bewusst ist und als Täter für die Urheberrechtsverletzung nicht Frage kommt, sollte dieser sich rechtliche Unterstützung suchen.