Eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die einzelnen TV-Folgen The First Pitch Insuffiency, The Hook-Up Reverbation und The Junior Professor Solution der US-Sitcom The Big Bang Theory lag dem Verbraucherdienst e.V. im Mitgliederauftrag vor.
Frau G. ist Mieterin bei Frau S. und wandte sich an den Verbraucherdienst e.V:
965 Euro soll Frau S. für die TV-Episoden The First Pitch Insuffiency, The Hook-Up Reverbation und The Junior Professor Solution an die Kanzlei Waldorf Frommer zahlen. Eine sehr hohe Summe für drei Folgen von The Big Bang Theory. Die Frage von Frau G. ist, wie sich der Betrag in Höhe über 965 Euro zusammen setzt. Denn laut Aussage der Frau G. hat ein Download der Serientitel nicht stattgefunden. Dazu teilte Frau S. mit, dass sie als Untermieterin nichts öffentlich gemacht hätte.
Da Frau S. eine Urheberrechtsverletzung dieser The Big Bang Theory-Episoden im Internet mittels einer Filesharing-Software laut der Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer begangen haben soll, kann die Rechteinhaberin, die Warner Bros. Entertainment GmbH, verschiedene Ansprüche gegen diese geltend machen. Da laut Abmahnschreiben die Warner Bros. Entertainment GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte an den Folgen The First Pitch Insuffiency, The Hook-Up Reverbation und The Junior Professor Solution besitzt, darf diese auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland den Unterlassungsanspruch, den Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten gegenüber der DSL-Anschlussinhaberin in diesem Fall Frau S. geltend machen. Ein Abmahnschreiben von Waldorf Frommer für Serientitel The First Pitch Insuffiency, The Hook-Up Reverbation und The Junior Professor Solution ist immer mit dem Ziel formuliert eine außergerichtliche Einigung mit der DSL-Anschlussinhaberin Frau S. zu erzielen. Dabei wird mittels einer engen Fristsetzung eine Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: