Abmahnung | Still Mine | Fareds

Im Mitgliederauftrag bearbeitet der Verein aus Essen wieder eine neue Fareds-Abmahnung für die Erotikfirma Malibu Media LLC mit dem Titel Still Mine. In regelmäßigen Abständen beauftragt die Firma aus Malibu (USA) Abmahnschreiben wegen Filesharing für unterschiedliche Schmuddelfilme. Dabei ändern sich die Titel ständig. Diesmal ist es der Erotikstreifen Still Mine.

Abmahnung von Fareds für Schmuddelfilm Still Mine ist kein Kavaliersdelikt!

Ein Abmahnschreiben von der Kanzlei Fareds sollte nicht als ein Kavaliersdelikt betrachtet werden. Der Abgemahnte fragt sich wahrscheinlich bei einem Schreiben von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei warum 735 Euro für den einen Schmuddelfilm Still Mine bezahlt werden soll. Ebenfalls soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dazu abgegeben werden. Das viele Geld bezüglich der Abmahnung des abgemahnten Schmuddelfilmchens sowie die geforderte Unterlassungserklärung sollen mit einer Frist von wenigen Tagen an die Kanzlei Fareds gesandt werden. Auf jeden Fall sollte das Schreiben nicht als ein Kavaliersdelikt betrachtet werden.

Ein Schreiben von der Kanzlei Fareds? Ist das eine gezielte Abzocke?

Ist das Schreiben von der Kanzlei Fareds eine Abzocke? Werden 735 Euro für das Schmuddelfilmchen Still Mine gefordert stellt sich bei einem Abgemahnten schnell diese Frage. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass bei einer Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung verfolgt wird, die rechtswidrig im Netz mittels gleichzeitigem Up- / Download vervielfältigt wurde. Durch die Benutzung der Tauschbörsensoftware (hier BitTorrent 7.2.1) entstehen schnell mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend illegale Kopien des Erotikfilms Still Mine, die dann auf der ganzen Welt verfügbar sind. Deshalb Grund fordert die abmahnende Kanzlei einen Pauschalbetrag über 735 Euro in Lizenzanalogie, sollte es eine außergerichtliche Einigung mit dem Filesharer geben. Wussten Sie schon, dass eine Abmahnung mit dem Ziel formuliert wird einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Abgemahnten zu erzielen?

Strafbewehrte Unterlassungserklärung für Schmuddelfilmchen Still Mine gefordert

Rechtliche Ansprüche wie zum Beispiel den Unterlassungsanspruch oder den Schadensersatzanspruch werden in der Regel in einer Abmahnung gefordert. Der Unterlassungsanspruch soll mit der Abgabe einer stafbewehrten Unterlassungserklärung erreicht werden. Das heißt in der Regel, dass der Abgemahnte sich rechtlich verpflichtet den Titel Still Mine nicht mehr aus dem Netz herunter zu laden und anderen Internet-Usern zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls darf ein Abgemahnter das Schnuddelfilmchen Still Mine nicht mehr behalten sowie weiter anschauen. Der Film soll nämlich im Anschluss von der Computerfestplatte des Filesharers gelöscht werden. Somit hat ein Abmahnschreiben zunächst nichts als einen großen Ärger für den Abgemahnten gebracht, sollte der geforderte Betrag an die Kanzlei gezahlt sowie die Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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