Herr U. aus I., ein Mitglied des Vereins, bekam eine Abmahnung von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights wegen einer Urheberrechtsverletzung des Musiktitels One In A Million aus dem Sampler Kontor Top of the Clubs Vol. 63.
450 Euro für Titel One In A Million aus dem Sampler Kontor Top of the Clubs Vol. 63
Bezüglich dem Filesharing (unerlaubter Up-/ Download via Tauschbörsen-Software) des Titels One In A Million des Künstlers R.I.O. feat. U-Jean soll der abgemahnte Herr U. einen pauschalierten Betrag über 450 Euro zahlen. Ebenfalls wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Diese soll fristgerecht an WeSaveYourCopyrights gezahlt werden.
Das Ziel einer Abmahnung ist meist mit einem außergerichtlichen Vergleich verbunden. Die Urheberrechtsverletzung, die in dem Schreiben von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights behauptet wird, soll somit ohne Klage vor Gericht zu Gunsten der Rechteinhaberin, der Zooland Music GmbH, gelöst werden. Dies beinhaltet unter die fristgerechte Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung. Erst wenn dies nicht eingehalten wird kann es zu einer Klage kommen.
Der Titel One In A Million, der sich auf dem Sampler (Chartcontainer) Kontor Top of the Clubs Vol. 63 befindet, wird abgemahnt. In der Regel besteht eine relativ hohe Gefahr weitere Folgeabmahnungen zu erhalten, wenn ein Sampler wie zum Beispiel Kontor Top of the Clubs Vol. 63 abgemahnt wird. Weitere Abmahnschreiben von diversen Rechteinhaberinnen, die von den verschiedensten Anwaltskanzleien verschickt werden, können mit großer Wahrscheinlichkeit folgen. Allerdings ist die Gefahr auf jedem Fall sehr groß, da auch bei den anderen Musiktiteln auf dem Sampler Kontor Top of the Clubs Vol. 63 Urheberrechte diverser Rechteinhaberinnen bestehen, obwohl nur eine komprimierte Mediendatei auf die Computerfestplatte aus dem Internet herunter geladen wurde.
Laut des Textes des Abmahnschreibens sei die Zooland Music GmbH die Rechteinhaberin an dem abgemahnten Titel. Sie besitze deshalb die Nutzungsrechte an dem Musikstück One In A Million. Aus diesem Grund könnten Ansprüche auf Unterlassung, auf Schadensersatz sowie auf Ersatz der Rechtsfolgekosten gegenüber dem Abgemahnten von der abmahnenden Kanzlei eingefordert werden.
Eine von der Rechteinhaberin beauftragte IT-Ermittlungsfirma, die Excipio GmbH, ermittelte die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück One In A Million. Mit Hilfe der Software NARS (Network Activity Recording and Supervision) wurde diese ermittelt und später beweissicher dokumentiert. Dabei werden üblich die IP-Adresse des Internet-Anschlussinhabers, der Hash-Wert (eine Art digitaler Fingerabdruck) sowie der genaue Zeitpunkt des Up-/Downloads der Musikdatei Kontor Top of the Clubs Vol. 63 sekundengenau festgestellt.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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