815 Euro für einen Up-/ Download durch Filesharing der Komödie Taffe Mädels. Diesen Geldbetrag fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer bei einer außergerichtlichen Einigung wegen der Urheberrechtsverletzung des US-amerikanischen Kinofilms „Taffe Mädels“. Der Pauschalbetrag von 815 Euro setzt sich aus 600 Euro Schadensersatz sowie 250 Euro Aufwendungsersatz zusammen. Laut der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte soll der urheberrechtlich geschützte Film „Taffe Mädels“ mittels P2P-Netzwerk weltweit geteilt und übertragen worden sein.
Waldorf Frommer fordert eine unterschriebene Unterlassungserklärung für den Rechteinhaber des Kinofilms Taffe Mädels
Der Rechteinhaber der Komödie „Taffe Mädels“, der der Auftraggeber der Abmahnung der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer ist, fordert von dem Urheberrechtsverletzer wegen Filesharing außerdem eine unterschriebene Unterlassungserklärung. Sollten die 815 Euro sowie die unterschriebene Unterlassungserklärung nicht an die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer gesandt werden, wird mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung gedroht.
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