Gallows – Jede Schule hat ein Geheimnis | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Das unerlaubte Verbreiten des rechtlich geschützten Horrorfilms „Gallows – Jede Schule hat ein Geheimnis“ wird von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Für diese rechtswidrige Vorgehen, sogenanntes Filesharing, werden im Auftrag der WVG Medien GmbH Abmahnungen verschickt. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten?

US-Film Gallows – Jede Schule hat ein Geheimnis wird abgemahnt

Das US-amerikanische Filmwerk „Gallows – Jede Schule hat ein Geheimnis“ ist ein typischer Vertreter des beliebten Horrorfilms, die sich insbesondere auf Tauschbörsen gehandelt werden. Das bedeutet, dass der Film aus dem Jahr 2015 häufig als Datei in Onlinetauschbörsen und P2P (Peer to Peer) Netzwerken rechtswidrig zum Download angeboten wird. Dieses Vorgehen ist als Filesharing bekannt und wird von Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer im Auftrag der Rechteinhaberin WVG Medien GmbH abgemahnt.

2016: Es werden weiterhin Abmahnungen verschickt

Auch wenn anscheinend deutlich weniger Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen als vor ein paar Jahren verschickt werden, ist nicht davon auszugehen, dass Filesharing ohne Folgen bleiben muss.

Empfänger eines solchen Abmahnschreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber. Ihm wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer vorgeworfen, dass er die Datei des Films „Gallows – Jede Schule hat ein Geheimnis“ unerlaubt im Internet zur Verfügung gestellt hatte.

Was verlangt Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Neben der Unterzeichnung und Zurücksendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Waldorf Frommer die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von mehreren hundert Euro. Diese Pauschalzahlung soll es ermöglichen, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Die Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung, die dem Schreiben in vorformulierter Form beiliegt, sind eng gesetzt. Sollte der Anschlussinhaber nicht reagieren, könnte dies unter Umständen sehr kostspielig werden.

Abgemahnt von Waldorf Frommer – was tun?

Anschlussinhabern, denen via Abmahnung Filesharing bezüglich „The Gallows – Jede Schule hat ein Geheimnis“ vorgeworfen wird, sollten Ruhe bewahren. Vielmehr ist eine Prüfung des Abmahnschreibens durch einen Anwalt, der sich mit Urheberrecht auskennt, eine mögliche Lösung.

Abmahnung | WVG Medien GmbH | Sasse & Partner

Auch 2015 werden viele Abmahnungen von der Kanzlei Sasse & Partner für die Rechteinhaberin WVG Medien GmbH aus Hamburg, einer Tochterfirma der Splendid Film GmbH, erreichen. Laut der Abmahnung von Sasse & Partner soll ein urheberrechtlich geschützter Spielfilm von der WVG Medien GmbH aus dem Internet via Filesharing-Software herunter geladen worden sein. Dabei habe eine öffentliche Zugänglichmachung und rechtswidrige Vervielfältigung statt gefunden.

WVG Medien GmbH war ein Teil der Warner Music GmbH

Im Jahr 2000 wurde die Warner Vision Vertriebs GmbH, ein Teil der Warner Music Germany GmbH, ins Leben gerufen. 2004 kam es zu einer Trennung von TimeWarner. Als WVG Medien GmbH wird die ehemalige Warner Vision Vetriebs GmbH inzwischen fortgeführt. Heute ist das Unternehmen eine Tochterfirma der Spendid Medien AG, die 90 Prozent Anteile besitzt. Die restlichen Anteile hat Alexander Welzhofer (ein Gesellschafter) inne. Seit 2013 gehört die Musikfirma VERY US RECORDS zu der Firma, die Musik als Tonträger oder im Netz vermarktet.

Vertrieb als Bildtonträger oder als legale körperlose Filmdatei

2013 hatte die WVG Medien GmbH einen Umsatz über 50 Millionen Euro. Das Hauptgeschäft des Hamburger Unternehmens ist die Vermarktung von DVDs und Blu-ray-Disc im Einzelhandel. Für die Schwesterfirmen Splendid Film GmbH, Polyband und Early Learning Group sowie für circa 30 weitere Firmen aus der Filmbranche übernimmt die WVG Medien GmbH den Vertrieb. Ebenfalls werden Spielfilme als legale „körperlose“ Filmdateien über bedeutende Plattformen wie iTunes, videociety, Maxdome oder Videoload vertrieben.

800 Euro für ein Spielfim von der WVG Medien GmbH

Laut dem Text der Abmahnung verlangt die Kanzlei Sasse & Partner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls soll ein Pauschalbetrag über 800 Euro für einen herunter geladenen Spielfilm bezahlt werden, denn die Firma aus Hamburg ist die Rechteinhaberin. Diese besitzt nämlich die ausschließlichen Verwertungsrechte an den Spielfilmen. Deshalb können in der Abmahnung Ansprüche auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz und Unterlassung gegenüber dem Abgemahnten geltend gemacht werden. Wird die Filesharing-Abmahnung von Sasse und Partner jedoch ignoriert kann es sogar zu einem Gerichtsprozess kommen.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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