Ash vs. Evil Dead | Abmahnung 2016 | Crystalis

WeSaveYourCopyRights ist bekannt dafür, dass sie in der Vergangenheit Abmahnungen für Musiktitel versandte. Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits darüber. Jetzt mahnt die Kanzlei wohl aktuell WeSaveYourCopyRights für die Firma Crystalis Entertainment UG  einzelne Folgen der TV-Serie Ash vs. Evil Dead ab.

Inhalt der Abmahnung für Ash vs. Evil Dead

WeSaveYourCopyright wirft im Namen der Firma Crystalis Entertainment UG den Abgemahnten vor, dass er eine Folge der Serie „Ash vs. Evil Dead“ illegal in einer Internettauschbörse zugänglich gemacht haben soll. Aus diesem Grunde hätte der Rechteinhaber Crystalis Entertainment UG einen Unterlassungsanspruch. Der Abgemahnte wird daher aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein außergerichtlicher Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR wird ebenfalls gefordert.

Handlung der Serie „Ash vs. Evil Dead“

Die Serie beschreibt die Ereignisse 30 Jahre nach der Handlung der Reihe um den Horrorfilmklassiker „Tanz der Teufel“ (OT: The Evil Dead). Bruce Campbell ist Ash, der sich mit allerlei Dämonen und den Flüchen des Necronomicons herumplagen muss. Neben seinen Begleitern hat er seine Kettensäge zur Hilfe, die er anstelle seiner rechten Hand trägt. Die Serie wurde von Sam Raimi, dem Erfinder der Reihe, produziert und wurde ein voller Erfolg bei den Fans und darüber hinaus. Eine zweite Staffel ist bereits in Planung.

Was sollte der Abgemahnte prüfen

Erster Schritt:
Der Abgemahnte sollte erst einmal besonnen bleiben und prüfen, ob er als Anschlussinhaber die Verletzungshandlung überhaupt vorgenommen hat. Denn wenn die Verletzungshandlung tatsächlich vorgenommen wurde, dann ist zu prüfen, ob das durch den Anschlussinhaber selber geschehen ist oder andere Mitnutzer des Internets dafür verantwortlich sein können. Denn der Abgemahnte haftet nur dann, wenn er die Serienfolgen in der Internettauschbörse selber zugänglich bzw. illegal heruntergeladen hat. Eine Störerhaftung kann den Abgemahnten treffen, wenn er wissentlich dazu beigetragen hat, dass andere Internetmitnutzer wie z.B. Kinder, Ehepartner, Mitbewohner oder Bekannte die Serienfolgen illegal auf einer Tauschbörse zugänglich gemacht haben.
Zweiter Schritt:
Ist sich der Abgemahnte sich keiner Schuld bewusst und hat auch nicht wissentlich dazu beigetragen, dass es zur Rechtsverletzung kommen konnte, sollte er auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Denn es gibt richtungsweisende Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH), laut denen der Abgemahnte nicht für mögliche Urheberrechtsverletzungen haftet, beispielsweise wenn den Anschlussinhaber (Abgemahnten) keine Verantwortung für den Täter trifft. Das kann bei volljährigen Kindern der Fall sein, oder Ehepartnern, Mitbewohner oder Gäste. Bei minderjährigen Kindern sind gesonderte Vorrausetzungen zu beachten.
Dritter Schritt:
Der Abgemahnte sollte sich einen Beistand suchen der sich im Rahmen von Abmahnungen auskennt. Reines Ignorieren einer Abmahnung kann rechtliche Nachteile für den Abgemahnten haben, die letztendlich in einem Klageverfahren teuer werden können.

Abmahnung | Black Sails | WeSaveYourCopyrights

Aktuell liegt dem Verbraucherdienst e.V. eine Abmahnung von der Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH WeSaveYourCopyrights vor. Es handelt sich um eine Episode der US-Serie „Black Sails“; eine von Michael Bay produzierte Piratenserie.

Black Sails: Abgemahnt wegen Filesharing

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Episode der Serie „Blacks Sails“ via Filesharing im Internet verbreitet zu haben. Genau genommen handelt es sich um die fünfte Episode der zweiten Staffel mit der römischen Nummernbezeichnung „XIII“. Die Abenteuerserie wird von dem namhaften Blockbuster-Regisseur Michael Bay produziert und schildert die Vorgeschichte zum Literaturklassiker „Die Schatzinsel“. In Deutschland wurde die TV-Serie erstmalig im April 2014 auf ProSieben Fun ausgestrahlt; wenig später folgte die Free-TV Premiere im Juli 2014 auf ProSieben.

Rechteinhaber ist laut der Abmahnung die Crystalis Entertainment UG, vertreten durch WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt am Main. Es wird laut dem Abmahnschreiben Filesharing vorgeworfen. Der Abgemahnte soll eine Internettauschbörse genutzt haben, um eine dementsprechende Torrent-Datei der TV-Episode nicht nur herunterzuladen, sondern auch für andere Internetnutzer zum Download bereitzustellen. Dieser Vorgang wurde mit einer entsprechenden Software von der Exicio GmbH unter der Verwendung der Ermittungssoftware NARS dokumentiert.

Was wird in einer Abmahnung für Black Sails verlangt?

WeSaveYourCopyRights verlangt in der vorliegenden Abmahnung wegen Filesharing insgesamt 1315 EUR. Zusammengesetzt ist der Betrag aus Rechtsanwaltskosten (865 EUR) und Schadenersatz (450 EUR). Zusätzlich sind als Anlage eine vorformulierte Unterlassungserklärung (Hier „Unterlassungsvertrag“) und ein Vergleichsangebot. Dieser Vergleich zwischen Schuldner und dem Gläubiger Crystalis Entertainment UG wird mit einem Betrag in der Höhe von 850 EUR angegeben. Mit Zahlung dieses Vergleichs sind laut Abmahnung „sämtliche Aufwendungsersatzsansprüche von Gläubiger aus der gegenständlichen Rechtsverletzung (…) sowie Schadenersatzansprüche und Ankunftsansprüche wegen vorgenannter Rechtsverletzung vollumfänglich abgegolten.“

TV-Serien: Abmahnung droht beim Download einer Staffel

Aktuell sind TV-Serien wie „The Walking Dead“ und „Arrow“ teilweise erfolgreicher als mancher Hollywood Blockbuster. US-Serien sind auch in Deutschland sehr erfolgreich – egal, ob im Free TV oder per Netflix oder Amazon Prime. Kein Wunder also, dass ungeduldige Serienfans nicht jede Woche auf die aktuelle Folge ihrer Lieblingsserie warten wollen und stattdessen im Internet suchen. Auf Tauschbörsen werden sie häufig fündig; oft findet man direkt nach Serienstart die komplette Staffel zum Download bereit. Doch genau da laufen Tauschbörsennutzer, eine Abmahnung wegen Filesharing zu erhalten. Ein Download und ein Upload einer Filmdatei ist eine Verletzung der Urheberrechts und somit illegal.

Allgemeine Informationen zu Filesharing, Abmahnung und Urheberrechtsverletzung unter

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Abmahnung | One In A Million | Kontor Top of the Clubs Vol. 63 | WeSaveYourCopyrights

Herr U. aus I., ein Mitglied des Vereins, bekam eine Abmahnung von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights wegen einer Urheberrechtsverletzung des Musiktitels One In A Million aus dem Sampler Kontor Top of the Clubs Vol. 63.

450 Euro für Titel One In A Million aus dem Sampler Kontor Top of the Clubs Vol. 63

Bezüglich dem Filesharing (unerlaubter Up-/ Download via Tauschbörsen-Software) des Titels One In A Million des Künstlers R.I.O. feat. U-Jean soll der abgemahnte Herr U. einen pauschalierten Betrag über 450 Euro zahlen. Ebenfalls wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Diese soll fristgerecht an WeSaveYourCopyrights gezahlt werden.

Das Ziel einer Abmahnung ist meist mit einem außergerichtlichen Vergleich verbunden. Die Urheberrechtsverletzung, die in dem Schreiben von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights behauptet wird, soll somit ohne Klage vor Gericht zu Gunsten der Rechteinhaberin, der Zooland Music GmbH, gelöst werden. Dies beinhaltet unter die fristgerechte Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung. Erst wenn dies nicht eingehalten wird kann es zu einer Klage kommen.

Der Titel One In A Million, der sich auf dem Sampler (Chartcontainer) Kontor Top of the Clubs Vol. 63 befindet, wird abgemahnt.  In der Regel besteht eine relativ hohe Gefahr weitere Folgeabmahnungen zu erhalten, wenn ein Sampler wie zum Beispiel Kontor Top of the Clubs Vol. 63 abgemahnt wird. Weitere Abmahnschreiben von diversen Rechteinhaberinnen, die von den verschiedensten Anwaltskanzleien verschickt werden, können mit großer Wahrscheinlichkeit folgen. Allerdings ist die Gefahr auf jedem Fall sehr groß, da auch bei den anderen Musiktiteln auf dem Sampler Kontor Top of the Clubs Vol. 63 Urheberrechte diverser Rechteinhaberinnen bestehen, obwohl nur eine komprimierte Mediendatei auf die Computerfestplatte aus dem Internet herunter geladen wurde.

Laut des Textes des Abmahnschreibens sei die Zooland Music GmbH die Rechteinhaberin an dem abgemahnten Titel. Sie besitze deshalb die Nutzungsrechte an dem Musikstück One In A Million. Aus diesem Grund könnten Ansprüche auf Unterlassung, auf Schadensersatz sowie auf Ersatz der Rechtsfolgekosten gegenüber dem Abgemahnten von der abmahnenden Kanzlei eingefordert werden.
Eine von der Rechteinhaberin beauftragte IT-Ermittlungsfirma, die Excipio GmbH, ermittelte die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück One In A Million. Mit Hilfe der Software NARS (Network Activity Recording and Supervision) wurde diese ermittelt und später beweissicher dokumentiert. Dabei werden üblich die IP-Adresse des Internet-Anschlussinhabers, der Hash-Wert (eine Art digitaler Fingerabdruck) sowie der genaue Zeitpunkt des Up-/Downloads der Musikdatei Kontor Top of the Clubs Vol. 63 sekundengenau festgestellt.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Abmahnung wegen Filesharing durch WeSaveYourCopyrights

Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights, vertreten durch den Rechtsanwalt Christian Weber mahnt in der Abmahnung vom 24.10.2013 im Auftrag der Zooland Music GmbH den Musiktitel Komodo (Hard Night) des Künstlers R.I.O Feat. U-Jean ab. Eine Unterlassung, eine Erstattung der Rechtsfolgekosten sowie einen Schadensersatz fordert WeSaveYourCopyrigts in der Abmahnung von dem Filesharing-Opfer. Die streitgegenständliche Tonaufnahme ist am 27. September 2013 von Zooland Music veröffentlicht worden. Die deutsche Höchstplazierung des abgemahnten Titels war die Position 58. Laut WeSaveYourCopyrights handelt es sich dabei um einen wirtschaftlich bedeutsamen Musiktitel, der durch Filesharing illegal vertrieben und weltweit verbreitet wird.

Mittels der Ermittlungs-Software NARS wurde der Datei-Container Bravo Hits 83 (2013) durch einen Ermittlungsvorgang inklusive Datentransfer (Testdownload) dokumentiert und die Daten an WeSaveYourCopyrigts aus Frankfurt am Main weitergeleitet um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu erstellen.

Die geschädigte Zooland Music GmbH forderte mittels der Abmahnung von WeSaveYourCopyrights eine Auskunft über den Gegenstand des Filesharings, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, einen Aufwendungsersatz und einen Schadensersatz.

WeSaveYourCopyrights fordern in der Abmahnung wegen Filesharing einen Gesamtbetrag von 469,50 Euro. WeSaveYourCopyrights bieten den durch Filesharing Geschädigten jedoch einen Vergleichsvorschlag von 450 Euro und eine Frist bis zum 5. November 2013 an. Danach erwägt WeSaveYourCopyrights in der Abmahnung wegen Filesharing eine gerichtliche Vorgehensweise.

Anti-Abzock-Gesetz

Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftsprakiken“, das „Anti-Abzock-Gesetz“, ist bei einer Abmahnung der WeSaveYourCopyrights wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing seit Oktober 2013 anzuwenden. Dadurch gibt es für den Abgemahnten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht:

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