Waldorf Frommer Abmahnung – John Wick: Kapitel 3

Der dritte Teil des erfolgreichen Action-Krachers John Wick fand scheinbar schnell den Weg in einschlägige Filesharingplattformen und Tauschbörsen. Zumindest liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor, in der dem Empfänger rechtswidriges Filesharing an dem Spielfilm vorgeworfen wird.

Filesharing-Abmahnung: Waldorf Frommer für Tele München

Beauftragt durch die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer aktuell jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang das Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material dokumentiert wurde. So soll laut einer vorliegenden Abmahnung der US-amerikanische Spielfilm „John Wick: Kapitel 3“ ebenfalls auf einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von dem abgemahnten Anschlussinhaber. Die Mandantin Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft hat Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen. Um Gerichte zu entlasten und eine außergerichtliche Klärung zu ermöglichen, soll ein beigefügtes Muster einer solchen Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz gesetzten Frist ausgefüllt und zurückgeschickt werden.

Zusätzlich soll der Ersatz des entstandenen Schadens für das unerlaubte Teilen von „John Wick: Kapitel 3“ geleistet werden. Auch hier soll ein pauschaler Betrag gezahlt werden, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Diese Summe hat eine Höhe von 915,00 EUR – zusammengesetzt aus Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an den Film „John Wick: Kapitel 2“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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Waldorf Frommer Abmahnung – Rambo: Last Blood

Die für Abmahnungen wegen rechtswidrigem Filesharing bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnschreiben für das unerlaubte Teilen des Films Rambo: Last Blood. Beauftragt wurden die Rechtsanwälte von der Leonine Distribution GmbH (vormals Universum Film GmbH). Wie sollten Betroffene reagieren?

Abgemahnt wegen unerlaubtem Filesharing

Der Unmut ist groß, sobald man eine Abmahnung im Briefkasten findet. Waldorf Frommer aus München kann Absender derartiger Schreiben sein, sofern eine Urheberrechtsverletzung über den eigenen Internetzugang vermutet wird. So sollen den Rechtsanwälten Informationen vorliegen, die eine unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material darlegen. So auch für das Teilen des Films Rambo: Last Blood. Die alleinigen Vertriebsrechte liegen bei der Leonine Distribution GmbH, vormals Universum Film GmbH.

Rambo: Last Blood: Wie kam es zur Abmahnung

Rambo: Last Blood ist der zuletzt erschienene Teil der populären Reihe von und mit Sylvester Stallone in einer seiner Paraderollen. Selbst heute werden noch zahlreiche Haustiere nach dem Hauptcharakter dieser Filmreihe benannt. Rambo inspiriert und begeistert – auch wenn innerhalb der Filme jede Menge Patronenhülsen fliegen.

Scheinbar ist der Film so beliebt, dass er seinen Weg in Online-Tauschbörsen fand, wo es unter Umständen zu rechtswidrigen Filesharing kommen kann. Die Folge wäre eine kostspielige Abmahnung.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Rechtsanwälte fordern in Ihrem Abmahnschreiben die Beseitigung der im Internet angebotenen Datei und die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 915,00 EUR. Diese Summe soll einer schnellen außergerichtlichen Einigung dienen. Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten unterschrieben wird. Mit der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung werden bei einem weiteren Verstoß gegen das Urheberrecht an dem Film Rambo: Last Blood hohe Vertragsstrafen fällig.

Abmahnung erhalten – und nun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Rambo: Last Blood“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.

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Urteil: Constantin Film Verleih GmbH nimmt die Klage zurück

Az: U 8 C 4457/19

In dem Rechtsstreit Constantin Film Verleih GmbH vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Mannheim einen Beschluss. Am 27.01.2020 zog die Klägerin die Klage zurück.

Hintergrund

Ein Gewerbetreibender wandte sich an uns, da ihm eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde. Im Detail erhielt er eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt worden war. Laut der Abmahnung soll die Beklagte einen urheberrechtlich geschützten Film über den eigenen Internetzugang Dritten zum Download angeboten haben. Die Beklagte auch gleichzeitige Anschlussinhaberin sollte laut der Abmahnung eine Summe von mehreren hunderten Euro zahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. Statt der Vermutung des unerlaubten Filesharing nachzugeben und somit die hohe Summe zu zahlen, wandte sich die Beklagte hilfesuchend an uns.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte unseres Vereins, die bereits vielfach in Filesharing-Verfahren Erfolge verbuchen konnten, setzten sich für unser Mitglied ein, um sich gegen die Klage zu wehren. Mit Erfolg:

Zur Rücknahme der Klage:

Das Amtsgericht Mannheim gab in dem Beschluss vom 27.01.2020 bekannt, dass die Klage zurückgenommen wurde. Die Entscheidung beruht auf §§ 269. Abs. 4 S. 1 Abs. 3 S. 2 ZPO.

Der Beklagte war ein Mieter, der mehrere Mietparteien seinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat. Der Nachweis, wer der Beklagten tatsächlich die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll, konnte von der Gegenseite nicht erbracht werden. Auch als Störer kam die Beklagte nicht in Frage, da von den Personen, die zum Tatzeitpunkt Zugriff auf den betreffenden Internetzugang hatten, eine unterzeichnete DSL-Nutzungsvereinbarung vorlag. Diese Vereinbarung informierte die Personen über die Pflichten und Bedingungen zur Nutzung des Internetzugangs.

Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

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Kontakt

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Abmahnung Waldorf Frommer: Rambo 5 – Last Blood

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist bekannt für Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Im Auftrag der Universum Film GmbH werden derzeit jene Anschlussinhaber abgemahnt, über deren Internetzugang der Film „Rambo 5 – Last Blood“ zum Download angeboten wurde. Haben Sie auch ein Abmahnschreiben von Waldorf Frommer erhalten? Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Rambo 5 – Last Blood: Abmahnung wegen Filesharing

Der Film stellt das abschließende Kapitel der Saga um die bekannteste Filmreihe von Sylvester Stallone neben „Rocky“ dar. Erneut greift Stallone in seiner altbewährten Rolle als Rambo tief in Waffenkiste, um für ordentlich Action auf der Leinwand zu sorgen. Kein Wunder, dass die Nachfrage in den Tauschbörsen im Internet dementsprechend hoch ist.

Doch wer den Film via Download auf Filesharing-Portale bezieht, geht das Risiko ein, gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen. Beim Download ist es auf P2P Netzwerken üblich, dass Teile der bezogenen Datei zeitgleich Dritten zum Herunterladen angeboten werde. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und wird in diesem Fall im Auftrag von der Universum Film GmbH von Waldorf Frommer abgemahnt.

Abgemahnt wegen Filesharing – was tun?

Haben Sie eine Abmahnung für die Verbreitung bzw. Bereitstellung des urheberrechtlich geschützten Films Rambo 5 – Last Blood erhalten? Wird Ihnen vorgeworfen, die dementsprechende Datei via Filesharing im Internet angeboten zu haben?

Waldorf Frommer fordert für diese Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag über 900 EUR. Diese hohe Summe soll die Angelegenheit rasch und außergerichtlich regeln.

Es wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, den Film Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind verbreitet zu haben. Was Sie tun sollten:

  • Nicht ohne Prüfung die Abmahnkosten zahlen
  • Nicht ohne Prüfung die Unterlassungserklärung zurücksenden
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen

Hilfe bei Abmahnungen durch Waldorf Frommer

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Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung des Filmwerk „ Rambo 5 – Last Blood“ erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

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Abmahnung Waldorf Frommer: Doom Patrol (TV-Serie)

Derzeit liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer mit dem Vorwurf mehrerer Urheberrechtsverletzung vor. Laut des Schreibens soll der Empfänger zwei Episoden der TV-Serie „Doom Patrol“ ohne Genehmigung im Internet verbreitet haben. Ein solchen Schreiben sollte nicht in der Ablage Papierkorb landen, sondern ernst genommen werden.

Doom Patrol: Filesharing Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vertritt auch 2019 ihre Mandanten, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. So auch bei einer aktuellen Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Doom Patrol“. Nicht allen Nutzern von Filesharing-Portalen scheint bewusst, dass beim Download von Inhalten gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen P2P-Nutzern zur Verfügung gestellt werden können. Ein solches „Anbieten“ (und demzufolge die „Bereitstellung”) eines geschützten Werks (siehe Doom Patrol) könnte somit auch durch die Nutzung einer Online-Tauschbörse erfolgen. In einer Abmahnung können gar mehrere TV-Folgen aufgeführt werden, was die Abmahnkosten in die Höhe treiben kann.

Abgemahnt – was wird von der Kanzlei gefordert?

In dem vorliegenden Abmahnschreiben aufgrund der Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Doom Patrol“ fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Geldbetrag für eine außergerichtliche Klärung der Urheberrechtsverletzung. Sollte der abgemahnte Anschlussinhaber diese weder zahlen oder nicht einmal reagieren, drohen die Rechtsanwälte aus München mit weiteren rechtlichen Schritten. Die Folge könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung sowie weitere Kosten bedeuten.

Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben zurückgesandt werden soll. Diese liegt laut zuvor abgemahnter Mitglieder häufig vorformuliert der Abmahnung bei. Ein Ignorieren macht die Ausgangslage nur noch schwieriger. Abgemahnte sollten in jedem Fall reagieren!

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einzelnen oder gar mehreren Episoden der TV-Serie „Doom Patrol“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

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