Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Canstatt urteilte am 28.08.2014 (Az. 2 C 512/14) über das Filesharing des Computerspiels Landwirtschaftssimulator 2013.
Zahlung der Abmahnkosten über 155,29 Euro
Laut des aktuellen Gerichtsurteils müsse die Mutter des 16-jährigen Filesharers die Abmahnkosten der Abmahnung bezahlen. Diese hätte den PC-Zugriff ihres Sohnes sichern müssen. Ebenso reiche nur die Belehrung des minderjährigen Kindes über mögliche Rechtsverletzungen via Tauschbörsen nicht aus.
Störerhaftung der Mutter
Bei der Verteidigung der Abmahnung wies die Mutter darauf hin, dass sie ihr Kind ordnungsgemäß über Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet aufgeklärt habe. Das Elternteil hafte für die begangene Rechtsverletzung, da sie diese nicht verhindert habe. Denn sie hätte den Computerzugriff ihres Sohnes ordnungsgemäß sichern müssen, sodass keinerlei Urheberrechtsverletzungen mittels Tauschbörsen möglich gewesen wären. Nach Ansicht der Richter müsse die Mutter die Abmahnkosten wegen der Störerhaftung zahlen. Denn das PC-Spiel sei ohne deren Wissen von ihrem Sohn herunter geladen und verbreitet worden. Denn bezüglich der Nichtverhinderung der Urheberrechtsverletzung hafte sie.
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