Frommer Legal Abmahnung, 2021: Superintelligence

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München soll weiterhin unerlaubtes Filesharing, sprich das rechtswidrige Teilen von urheberrechtlich geschütztem Werken abmahnen. Der US-Film „Superintelligence“ soll demzufolge als zum Download angeboten worden sein.

Film „Superintelligence“ wurde ohne Genehmigung verbreitet

Worum geht es um den Film? In „Superintelligence“ aus dem Jahr 2020 trifft die aus Comedy-Filmen bekannte Melissa McCarthy auf eine künstliche Intelligenz. Schnell wird diese AI zur Bedrohung, die es stoppen gilt. Die Kombination aus Comedy und Sci-Fi könnte viele Filmfreunde begeistern, zumindest soll das Kinowerk rechtswidrig auf Online-Börsen angeboten worden sein.

Im Auftrag der Rechteinhaberin sollen jene Anschlussinhaber abgemahnt werden, über deren Internetzugänge der Film „Superintelligence“ zum Download angeboten wurde.

Abgemahnt: Wurde ein Filesharing-Programm benutzt?

Filesharing via Torrent ist trotz oder gerade wegen der gegenwärtigen Streaming-Angebote weiterhin beliebt und wird oft genutzt, um Inhalte im Netz zu tauschen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um Filme und Serien handeln, jedoch kann es Angebote geben, wie urheberrechtlich geschützte Filme.

Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Abgemahnt – wie sollte reagiert werden?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal Abmahnung, 2021 – Space Jam: A New LegacY

Die Fortsetzung des Kultfilms „Space Jam: A New Legacy“ kam 2021 in die Kinos. Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment mahnt die Münchner  Kanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang unerlaubt verbreitet worden sein soll.

„Space Jam: A New Legacy“ soll im Netz geteilt worden sein

1996 warf Michael Jordan in dem Film „Space Jam“ mit Bugs Bunny und Co. Körbe, im Jahr 2021 folgte die langerwartete Fortsetzung. Der Basketball-Spieler LeBron James ist in diesem Sequel Hauptdarsteller. Er trifft auf bekannte Gesichter der Looney Toons, wie Daffy Duck, Fred Flintstone und Road Runner.

Kein Wunder also, dass der Film sich großer Beliebtheit erfreut und somit seinen Weg in die Tauschbörsen fand. Im Auftrag der Rechteinhaberin sollen demzufolge jene Anschlussinhaber abgemahnt werden, über deren Internetzugänge der Film „Space Jam: A New Legacy““ ohne Genehmigung zum Download angeboten wurde.

Abgemahnt nach Nutzung eines Filesharing-Programms

Filesharing via Torrent ist trotz oder gerade wegen der gegenwärtigen Streaming-Angebote weiterhin beliebt und wird oft genutzt, um Inhalte im Netz zu tauschen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um Filme und Serien handeln, jedoch kann es Angebote geben, wie urheberrechtlich geschützte Filme.

Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Abgemahnt – wie sollte reagiert werden?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „Turning Nympho“

Eine Verbraucherin meldete sich bei uns, da sie eine Abmahnung von der CSR Kanzlei im Briefkasten vorfand. Im Auftrag der Firma PMG Entertainment Ltd. wird abgemahnt, weil ein rechtlich geschützter Film online bereitgestellt wurde. Über 800 EUR sollen von der Anschlussinhaberin gezahlt werden.

Filesharing: CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe mahnt ab

Trotz der großen Präsenz von Streaming-Diensten ist Filesharing noch nicht tot. Es werden zahlreiche Filme, Serien und Musikstücke über sogenannte P2P Netzwerke (Peer to Peer, BitTorrent) zum Download angeboten. Dieses Verbreiten ist ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht erlaubt, ein rechtswidriges Teilen im Netz kann abgemahnt werden.

Besonders unangenehm könnte es unter Umständen sein, wenn es um ein explizites Thema geht: um Pornofilme. Die Firma PMG Entertainment (Dublin) beauftragte die CSR Rechtsanwaltskanzlei, um Rechtsverstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Das bedeutet letztendlich: es kann in einer kostspieligen Filesharing-Abmahnung enden.

Porno-Abmahnung: Es sollen 815 EUR gezahlt werden

Es soll der Film „Turning Nympho“ im Netz verbreitet worden sein. Laut der Abmahnung der CSR-Rechtsanwaltskanzlei gilt der/die AnschlussinhaberIn für diese Urheberrechtsverletzung als verantwortlich. Damit haftet er bzw. sie auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Die CSR-Rechtsanwaltskanzlei verlangen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die unterschrieben zurückgesandt werden soll. Die Angelegenheit soll außergerichtlich geklärt werden, aus diesem Grund wird die Zahlung einer Summe in Höhe von 815 EUR gefordert. Der Betrag setzt sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Wie bereits beschrieben schlägt der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, dem Abgemahnten mit der Filesharing-Abmahnung die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films „Turning Nympho“ über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
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CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „Private Driver“

Auch 2021 sollen Abmahnungen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei erfolgen. Aktuell liegt uns durch ein Mitglied ein neues Abmahnschreiben vor. Im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wird dem Mitglied vorgeworfen, dass er einen rechtlich geschützten Pornofilm über seinen Internetzugang öffentlich zum Download angeboten haben soll. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?

PMG Entertainment Ltd: Pornofilm-Filesharing kann teuer werden.

Eine Abmahnung zu erhalten kann unter Umständen einen Schock auslösen. Weitaus negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. In einer aktuellen Abmahnung durch die Kanzlei CSR-Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe dem Anschlussinhaber vorgeworfen, einen bestimmten Titel öffentlich zum Download angeboten zu haben. Über den Internetzugang des Abgemahnten soll via Bittorrent der Film „Private Driver“ ohne Erlaubnis verbreitet worden sein. Die Rechte liegen laut der Abmahnung bei der PMG Entertainment Ltd. mit Sitz in Dublin.

Folgen einer abgegeben Unterlassungserklärung

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt CSR-Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent, P2P) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

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Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

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oder via E-Mail:
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Frommer Legal Abmahnung 2021: It Chapter Two (Es Kapitel 2)

Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München mahnt weiterhin das unerlaubte Teilen von urheberrechtlich geschütztem Werken ab. Die Fortsetzung des King-Klassikers „ES“, It Chapter Two, soll laut eines vorliegenden Abmahnschreibens ohne Erlaubnis im Internet verbreitet worden sein.

Urheberrechtsverletzung betreff. des Films „It Chapter Two (Es Kapitel 2)“

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment Inc. wurde eine Urheberrechtsverletzung an dem Horrorfilm „It Chapter Two“ abgemahnt. Der deutsche Titel des Filmwerks lautet „Es Kapitel 2“ und stellt die Fortsetzung der Neuauflage des Stephen King Klassikers dar. Das Jahr der Veröffentlichung war 2019; die Verfilmung des Stoffs war nicht nur für Freunde des Gruselfilms interessant.

Abgemahnt: Wurde ein Filesharing-Programm benutzt?

Der abgemahnte Verbraucher äußerte sich zu den Umständen. Er schrieb: „Zu den betreffenden Zeitpunkten und auch davor oder danach wurde von uns, mir und meiner Partnerin, über den aktuellen Internetanschluss  weder willent- noch wissentlich ein Filesharing-Programm genutzt.“

Was verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal?

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von 935,80 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Mandantschaft Warner Bros. Entertainment Inc. empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren?

Grundlegend gibt es folgende Hinweise zu beachten:

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Eine Abmahnung von Frommer Legal kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Eine Beratung ist für Mitglieder von Verbraucherdienst möglich. Unsere Mitglieder konnten mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte zahlreiche erfolgreiche Urteile erstreiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten oder Fragen zum Thema Urheberrecht? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:

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