NIMROD RECHTSANWÄLTE ABMAHNUNG 2022: Disciples: Liberation


Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin vertrat in der Vergangenheit unterschiedlichste Mandanten der Software-Industrie. Auch die Firma Kalypso Media Group GmbH zählt dazu, welche die Rechte an unterschiedlichen Games inne haben soll. Unter den Spielen sind einige bekannte Titel dabei, wie das Spiel „Disciples: Liberation“.

Disciples: Liberation soll im Internet verbreitet worden sein

So soll laut der Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR über den Internetzugang des jeweiligen abgemahnten Anschlussinhabers eine rechtlich geschützte Software, das Spiel „Disciples: Liberation“ online zum Download angeboten worden sein. Genauer soll das rechtswidrige Filesharing in einem P2P Netzwerk dokumentiert worden sein. Als Rechteinhaberin soll in dem Abmahnschreiben die Kalypso Media Group GmbH genannt sein.

Was wird von der Kanzlei Nimrod gefordert?

Für das rechtswidrige Verbreiten des genannten Titels von der Kalypso Media Group GmbH sollen die NIMROD RECHTSANWÄLTE einen Pauschalbetrag in Höhe über 800 EUR fordern, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Wichtig für Betroffene: Dieses Angebot ist an eine Frist gebunden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR weisen den abgemahnten Anschlussinhaber darauf hin, dass die Mandantin mehrere Ansprüche geltend macht. Dazu zählen u.a. die Punkte Schadensersatz und Unterlassung.

Insgesamt können durch eine Filesharing-Abmahnung Kosten in Höhe mehreren Hunderten Euro entstehen. Alternativ können Betroffene den vorgeschlagenen Pauschalbetrag bezahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Wie sollte man auf eine Filesharing-Abmahnung reagieren?

Abgemahnte sollten trotz der unter Umständen hohen geforderten Summe Ruhe bewahren und nicht vor Verzweiflung den Kopf in den Sand stecken. Ein Ignorieren der Vorwürfe ist nicht ratsam, da die Gefahr von steigenden Kosten besteht. Wichtig ist die Beachtung der eng gesetzten Fristen und dementsprechend zu reagieren. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Filesharing und/oder der abmahnenden Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE auskennt.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der NIMROD RECHTSANWÄLTE und konnten für Mitglieder Erfolge verbuchen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung von Nimrod erhalten oder Fragen zum Thema bzw. zu einer Mitgliedschaft in unserem Verein? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

NIMROD Rechtsanwälte Abmahnung 2021: Euro Truck Simulator 2

Die Berliner Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR vertrat in der Vergangenheit unterschiedlichste Mandanten der Software-Industrie. So auch unter anderem die Firma SCS Software, die vor allem für ihre Lastwagen-Simulatoren bekannt ist. Es sollen derzeit immer noch Filesharing-Abmahnungen wegen der unerlaubten Verbreitung des Erfolgstitels „Euro Truck Simulator 2“ im Umlauf sein.

Filesharing Abmahnung 2021: Euro Truck Simulator 2 rechtwidrig geteilt

So soll laut der Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR über den Internetzugang des jeweiligen abgemahnten Anschlussinhabers eine rechtlich geschützte Software, das Spiel „Euro Truck Simulator 2“ online zum Download angeboten worden sein. Genauer soll das rechtswidrige Filesharing in einem P2P Netzwerk dokumentiert worden sein. Als Rechteinhaberin soll in dem Abmahnschreiben die SCS Software genannt sein.

Urheberrechtsverletzung: Was wird gefordert?

Für das rechtswidrige Verbreiten des genannten Titels von der SCS Software sollendie NIMROD RECHTSANWÄLTE einen Pauschalbetrag in Höhe über 800 EUR fordern, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Wichtig für Betroffene: Dieses Angebot ist an eine Frist gebunden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR weisen den abgemahnten Anschlussinhaber darauf hin, dass die Mandantin mehrere Ansprüche geltend macht. Dazu zählen u.a. die Punkte Schadensersatz und Unterlassung.
Insgesamt können durch eine Filesharing-Abmahnung Kosten in Höhe mehreren Hunderten Euro entstehen. Alternativ können Betroffene den vorgeschlagenen Pauschalbetrag bezahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Was tun bei einer Abmahnung wegen Filesharing?

Abgemahnte sollten trotz der unter Umständen hohen geforderten Summe Ruhe bewahren und nicht vor Verzweiflung den Kopf in den Sand stecken. Ein Ignorieren der Vorwürfe ist nicht ratsam, da die Gefahr von steigenden Kosten besteht. Wichtig ist die Beachtung der eng gesetzten Fristen und dementsprechend zu reagieren. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Filesharing und/oder der abmahnenden Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE auskennt.

• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der NIMROD RECHTSANWÄLTE und konnten für Mitglieder Erfolge verbuchen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung von Nimrod erhalten oder Fragen zum Thema bzw. zu einer Mitgliedschaft in unserem Verein? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Abmahnung Frommer Legal, 2021: Dune

Die Kino-Blockbuster fielen im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie eher dürftig aus. Große Debatten gab es im Vorfeld der Veröffentlichung von Dune, der neuesten Interpretation des Sci-Fi Klassikers, ob er direkt online als Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Scheinbar fand der Film bereits andere Weg ins Netz: Die Kanzlei Frommer Legal mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk ab.

Dune: Beliebter Sci-Fi-Film via BitTorrent geteilt?

Lange wurde über die Neuverfilmung von Dune debattiert. Regisseur Denis Villeneuve   schaffte eine spannende Vision der Buchvorlage, die Fans weltweit begeisterte. Doch stand die Frage im Raum, ob der Film direkt zum Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Der Film fand trotz des Kinostarts seinen schnellen Weg ins Netz, leider als Download, für den scheinbar eine Genehmigung fehlte.

Aus diesem Grund beauftragte die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment die Münchner Kanzlei Frommer Legal. Die Rechtsanwälte sollten jene Anschlussinhaber abmahnen, über deren Internetzugang eine Urheberrechtsverletzung an „Dune“ festgestellt und dokumentiert werden kann.

In Online-Tauschbörsen (P2P) sollen Nutzer sich via BitTorrent mit anderen Nutzern verständigen, um Dateien auszutauschen bzw. zum Download anzubieten. Solche Abläufe können als eine rechtswidrige Handlung gelten, insbesondere ist dies bei urheberrechtlich geschützten Materialien wie Filmen und Musiktiteln eine Möglichkeit.

Was fordert die Kanzlei für die Urheberrechtsverletzung?

Wird unerlaubtes Filesharing vermutet, so könnte ein Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten. Wie zuvor beschrieben, wird Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment ein Betrag von über 900 EUR gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen.

Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Dune“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst kann es zu weiteren Kosten kommen. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374  (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Abmahnung Frommer Legal – Teen Titans Go! To the Movies

Ob DC Comics oder Marvel: Superhelden-Filme erfreuen sich großer Beliebtheit. Keine große Überraschung also, dass viele Filme rechtswidrig auf Tauschbörsen angeboten werden. Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt die Warner Bros. Entertainment, um gegen dieses Filesharing vorzugehen – zum Beispiel bei „Teen Titans Go! To the Movies“.

„Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten

Worum geht es bei dem Film: Auch wenn derzeit die Real-Verfilmungen den Ton angeben, so bot diese DC-Comic-Variante eine humorvolle Abwechslung. Der Animationsfilm „Teen Titans Go! To the Movies“ bietet Fans der Comics viele unterhaltsame Momente, aber auch spannende Action. „Fuck Batman!“ könnte stellvertretend für die Stimmung des Films stehen.

Dass diese Mischung schnell ihre Fans fand und somit leider auch genauso schnell im Netz zum Download angeboten worden sein soll, ist keine Überraschung. Die Rechteinhaberin und Auftraggeberin Warner Bros. Entertainment beauftragte die Rechtsanwälte der Frommer Legal Kanzlei um jenen Anschlussinhaber eine Abmahnung zu senden, wenn deren Internetzugang der „Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten worden sein soll.

Abmahngefahr Filesharing „BitTorrent“

Was viele Nutzer von BitTorrent und Co. nicht unbedingt wissen: Beim Download werden Fragmente der heruntergeladenen Datei ebenfalls anderen Nutzern des P2P-Netzwerks zur Verfügung gestellt. Da sich Filesharing über P2P Netzwerke (wie besagtes BitTorrent) weiterhin großer Beliebtheit erfreut, droht die Gefahr einer kostspieligen Abmahnung.

Leider handelt es sich bei den in der Abmahnung genannten Inhalten um Material, welches als durch die Rechteinhaberin urheberrechtlich geschützt gilt. Zum Verbreiten müsste eine Genehmigung vorliegen, was beim typischen Filesharing via P2P eher unwahrscheinlich ist. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Abmahnung Frommer Legal – Superman: Man Of Tomorrow

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt die Warner Bros. Entertainment, um gegen Filesharing vorzugehen. So auch bei dem Filmwerk „Superman: Man Of Tomorrow“.

Wurde der Film „Superman: Man Of Tomorrow“ zum Download angeboten?

Wahrscheinlich hat bereits jeder zumindest Teile der Geschichte mitbekommen. Vom fernen und gleichzeitig sterbenden Planeten Krypton stammt Kal-El, der auf der Erde schließlich eine neue Heimat findet. Viel bekannter unter dem Namen Clark Kent bzw. Superman meistert er nicht nur sein irdisches Leben, sondern bekämpft mit der Hilfe seiner Superkräfte die Schurken dieser Welt. Der Animationsfilm „Superman: Man Of Tomorrow“ erzählt eine neue Variante der bekannten Story.

Keine Überraschung also, dass der Animationsfilm seinen Weg in diverse Tauschbörsen und P2P-Netzwerke fand. Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment sollen jene Anschlussinhaber eine Abmahnung erhalten, wenn über dem jeweiligen Internetzugang der besagte Film zum Download angeboten wurde.

BitTorrent: Abgemahnt durch Filesharing

Weiterhin erfreut sich Filesharing über P2P Netzwerke (wie BitTorrent) großer Beliebtheit, um Medien, wie Serien, Musik und Filme im Internet zu tauschen. Leider handelt es sich bei den Inhalten oft um Material, welches recht aktuell ist und (noch) nicht zum Verkauf bereit steht. Dies muss aber nicht der Fall sein, da es auch bei der Verbreitung von älteren und urheberrechtlich geschütztem Material zu einer Abmahnung wegen Filesharing kommen kann.

Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.