Abmahnung | Splendid Film | Sasse und Partner

Der aktuellen Sasse und Partner-Abmahnung vom 17.12.2013 des Films Outpost Operation Spetsnaz der Splendid Film GmbH, der der Abmahnhilfe des Verbraucherdienst e.V. vorliegt,  sind zwei vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Der Splendid-Film soll per Up- bzw. Download mit anderen Usern im Internet weltweit geteilt worden sein. Die Beseitigung der Datei, der Aufwendungsersatz von Sasse und Partner, der Schadensersatz, die Abgabe einer der vorgefertigten Unterlassungserklärung („Täterhaftung“ oder „Störerhaftung“) sowie die Zahlung eines Vergleichsangebots von 800 Euro bis zum 31.12.2013 (Eingang hier) wird in der Sasse und Partner-Abmahnung wegen Filesharing des Splendid-Films, die der Abmahnhilfe des Verbraucherdienst e.V. vorliegt, gefordert.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht:

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Abmahnung Daniel Sebastian ohne Unterlassungserklärung und ohne Kostennennung

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin hat aktuell seine Abmahnungsschreiben überarbeitet, die er wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing verschickt. Wie gewohnt arbeitet er für die DigiRights Administration GmbH in Darmstadt wegen Up-/ Download mehrerer Titel des Chartcontainers German Top 100 Single Charts. In einer dem Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Abmahnung vom 12. November 2013 legt er neuerdings keine vorformulierte Unterlassungserklärung bei und nennt keinen Vergleichsbetrag mehr. Wie gewohnt erwähnt er in seiner Abmahnung den Eingang einer Unterlassungserklärung mit einer Frist bis zum 20.11.2013. Früher wurde in den Abmahnungen des Berliner Anwalts zum Beispiel ein Vergleichsbetrag von 4.800 Euro bei einem Streitwert von 16.500 Euro vorgeschlagen um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, wenn ein Chartcontainer mit mehreren Titeln heruntergeladen wurde. Den früheren Abmahnungen lag dazu noch eine zu unterschreibende vorformulierte Unterlassungserklärung bei.

Wegen Neufassung des § 97a UrhG keine Unterlassungserklärung beigefügt

Daniel Sebastian begründet in seiner neu formulierten Abmahnung das Weglassen der vorformulierten Unterlassungserklärung so: „Durch die Neufassung des § 97a UrhG stellt das Beifügen eines Formulars einer Unterlassungserklärung für den Rechteinhaber ein erhebliches Risiko dar“. Warum das Beifügen einer vorformulierten Unterlassungserklärung nach der Neufassung des § 97a UrhG ein erhebliches Risiko darstellt, erwähnt er nicht in seiner Abmahnung!

Mitarbeiter von Daniel Sebastian formulieren eine Unterlassungserklärung für Sie!

Mit dem Weglassen einer vorformulierten Unterlassungserklärung, lässt er die illegalen Filesharer, der meist die juristischen Zusammenhänge nicht versteht, im Tal der Ahnungslosen. Der durch Filesharing betroffene User ist jedoch gut beraten, wenn er einen kompetenten juristischen Rat einholt. Dass der juristische Rat allerdings auch von dem Abmahnungsanwalt kommen soll, ist neu. Weiter führt er in seiner Abmahnung also aus: „Sie können sich aber gerne telefonisch … mit meiner Kanzlei in Verbindung setzten“ um „eine Unterlassungserklärung zu erarbeiten“.

Daniel Sebastians Kanzlei ist Abmahnungskanzlei und zugleich Berater des Abgemahnten!

Es stellt sich die Frage, ob er mit dieser Methode nicht in einer rechtlichen Grauzone arbeitet, da er zugleich Abmahnungsanwalt und beratender des Abgemahnten (durch einen Mitarbeiter) ist und damit dann nicht Interessenkollisionen auftreten.

Wie hoch dann die Rechnung der anfallenden Kosten des illegalen Filesharings für den betroffenen User wird, erfährt der Filesharer zum Schluss des außergerichtlichen Verfahrens mit einer Rechnung von Daniel Sebastian.

Drohung mit einstweiliger Verfügung bei Nichteinhaltung der Frist bis zum 20.11.2013

Selbstverständlich kann der Internet-User eine Unterlassungserklärung selber schreiben, so Daniel Sebastian weiter. Kommt diese aber nicht fristgerecht (hier 20.11.2013) an, wird Daniel Sebastiansofort eine einstweilige Verfügung beantragen. Dies kann zu erheblichen Kosten führen.“

 

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