Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Waldorf Frommer aus München ist bekannt für die Versendung von Abmahnungen wegen der unerlaubten Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material. Derzeit wird das rechtswidrige Bereitstellen des Filmwerks „Kill Command Die Zukunft ist unbesiegbar“ abgemahnt.

Filesharing Abmahnung: Kill Command in einer Tauschbörse geteilt

Ein Großteil von Filmen und TV-Serien werden heutzutage online bezogen. Dabei werden aber nicht nur kostenpflichtige Dienste wie Amazon Prime oder Netflix genutzt, sondern auch P2P Netzwerke und Online-Tauschbörsen, auf denen rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Werke geteilt und verbreitet werden. So auch der Film „Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar“. Handlung: in dem in der Zukunft spielenden Sci-Fi-Horrorfilm legen sich Elitesoldaten mit Killermaschinen an. Genre-Fans könnten Interesse an dem Film zeigen, sodass er sich leider auch auf Online-Tauschbörsen wiederfindet.
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London Has Fallen | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Derzeit mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die unerlaubte Verbreitung des Filmwerks „London Has Fallen“ ab. Anschlussinhaber, über deren Internetzugang der genannte Film verbreitet wird, werden dazu aufgefordert, einen Pauschalbetrag zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Waldorf Frommer mahnt Filesharing von „London has fallen“ ab

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit die illegale Verbreitung des Filmwerk „London Has Fallen ab“. Der Film aus dem Jahr 2016 stellt die Fortsetzung von „Olympus Has Fallen“ dar und wurde überwiegend negativ von der Filmkritik bewertet. Möglicherweise ist es der reißerische Titel und der imposante Trailer, der Filmfreunde neugierig machte. Somit fand „London Has Fallen“ schnell seinen Weg in dementsprechende Online-Tauschbörsen und P2P Netzwerke, auf denen Filesharing betrieben wird.

Die Rechte für London Has Fallen liegen bei der Universum Film GmbH, welche demzufolge die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer beauftragte. In der Regel könnte bei einer Feststellung einer Urheberrechtsverletzung der Anschlussinhaber abgemahnt werden, da über seinen Internetzugang das Filmwerk (in diesem Fall London Has Fallen) für Dritte zur Verfügung gestellt wurde.

Was verlangt Waldorf Frommer in einer Abmahnung?

Die Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind oft vom Aufbau her ähnlich. So werden in jeweiligen Textblöcken die benötigten und ermittelten Informationen bekannt gegeben. Des Weiteren fordert Waldorf Frommer die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 915,00 EUR, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Zuletzt wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, die häufig bereits vorformuliert dem Schreiben beiliegt. Natürlich muss die Filmdatei, die Inhalt des Abmahnschreibens ist, vollständig von dem Datenträger gelöscht werden.

Abgemahnt? Was sollte man beachten?

Sollten Sie wegen Filesharing abgemahnt werden, lohnt sich die Recherche bezüglich bereits gefällter Urteile. So ist die Lektüre von dem sogenannten „BearShare“ Urteil, welches Sie unter folgendem Link abrufen können: I ZR 169/12 BearShare ZR 169/12.
Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, könnte durch einen fachlich versierten Anwalt bestimmt werden.
Zusätzlich könnten noch diese Urteile hilfreich sein:
BGH, Urteil vom 19.10.2011 – I ZR 140/10
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12, MIR 2013, Dok. 021 – Morpheus

Waldorf Frommer Abmahnung: It Follows (Film)

Empfänger einer Abmahnung sind im ersten Moment geschockt und wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Derzeit verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnschreiben für die Rechteinhaberin Universum Film GmbH. Es geht um die nicht erlaubte Verbreitung des Filmwerks It Follows. Was ist zu beachten?

Filesharing Abmahnung: Waldorf Frommer für Universum Film GmbH

Im ersten Moment erscheint eine Abmahnung von Waldorf Frommer einschüchternd. So wird ein hoher Betrag verlangt, weil über den eigenen Internetanschluss das Filmwerk „It Follows“ unerlaubt im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Nicht selten fallen die Anschlussinhaber aus allen Wolken und wundern sich, wie sie in diese missliche Lage gerieten.

Waldorf Frommer aus München ist bekannt dafür, für Rechteinhaber wie die Universum Film GmbH Filesharing-Abmahnungen zu versenden. In der Angelegenheit der Verbreitung von dem Horrorfilm It Follows soll über den Internetzugang des Abgemahnten das Filmwerk auf einer Onlinetauschbörse bzw. in einem P2P Netzwerk (Peer-to-Peer) bereit gestellt worden sein. Für die Universum Film GmbH fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz.

Worum geht es bei dem Film „It Follows“?

Der Film ist dem Horror Genre zuzuordnen und wurde zum ersten Mal 2014 auf dem Cannes Filmfest aufgeführt. Er wurde international gefeiert und häufig als bester Film des Genres 2015 bezeichnet. In dem Film geht es um einen übernatürlichen Verfolger, welches eine junge Frau verfolgt. Weil der Film einen so guten Ruf genießt, ist es kein Wunder, dass er schnell seinen Weg in die Tauschbörsen fand.

Abmahnung: Hohe Kosten für das Teilen von It Follows

Waldorf Frommer fordert die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 815 EUR, um den gerichtlichen Weg zu vermeiden. Dieser Betrag setzt sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammen. Darüber hinaus soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die der Abmahnung bereits in vorformulierter Form beigelegt ist.

Hilfe bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einem oder gar mehrerer Titel von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie Dateien im Internet bereitgestellt haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

 

Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt

The Vatican Tapes | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Im Auftrag der Universum Film GmbH verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen der rechtswidrigen Verbreitung des Filmwerks „The Vatican Tapes“. Von dem Abgemahnten werden nicht nur hohe Kosten verlangt, sondern auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Filesharing: Waldorf Frommer mahnt „The Vatican Tapes“ ab

Mitte 2015 erschien der US-amerikanische Horrorfilm „The Vatican Tapes“. Trotz dürftiger Kritiken wurde das Filmwerk, welches dem Untergenre „Found Footage“ zugeordnet werden kann, massiv beworben. Das erklärt vielleicht die Verbreitung bis in die Online-Tauschbörsen und P2P Netzwerke, auf denen der Film rechtswidrig geteilt werden kann.
Dem Anschlussinhaber und Empfänger einer Abmahnung durch Waldorf Frommer wird geworfen, genau dies getan zu haben: Das Filmwerk „The Vatican Tapes“ ohne Genehmigung durch die Universum Film GmbH öffentlich im Internet verbreitet und geteilt zu haben.

Waldorf Frommer sicherte zu diesem Zweck über eine beauftragte Firma die dazugehörigen Daten, genauer gesagt die IP-Adresse und den Hashwert. Mit diesen Angaben ist es möglich, den Anschlussinhaber zu ermitteln.

Was fordert Waldorf Frommer in der Abmahnung?

Eine Abmahnung wegen Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer ist im Grunde meist gleich aufgebaut. So werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bietet Waldorf Frommer im Auftrag seiner Mandantin einen Vergleichsbetrag von 815 EUR an, der innerhalb einer kurz gesetzten Frist gezahlt werden soll.
Eine Unterlassungserklärung in der Form, wie sie der Abmahnung beigelegt ist, birgt die Gefahr, dass der Täter später erneut zuschlägt und der Anschlussinhaber eine hohe Vertragsstrafe zahlen muss.

Ein Abgemahnter sollte die Unterlagen und den Vorwurf von Waldorf Frommer genau prüfen. Wer hat noch Zugang auf den Internetanschluss? Gibt es weitere Personen im geführten Haushalt, die das Internet nutzen? Ist der Anschluss genügend gesichert?

Abmahnungen sollte man ernst nehmen und nicht einfach zu den Akten legen.

The Hateful Eight | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

The Hateful Eight - Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?Das neue Jahr 2016 hat gerade begonnen und sie gerade eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München in Ihrer Hand? In dem Abmahnschreiben wird Ihnen als Anschlussinhaber vorgeworfen, dass sie auf einer Tauschbörse namens BitTorrent den Western Quentin Tarantino ‚The Hateful Eight‚ heruntergeladen und zum Upload zur Verfügung gestellt haben sollen?

Der blutige Western ‚The Hateful Eight‘ ist gerade in den  deutschen Kinos angelaufen. Sicherlich gibt es eine Vielzahl von Angeboten auf sogenannten Tauschbörsen, wo sich immer noch Menschen verleiten lassen, diese herunter zuladen. Das hat, wenn man erwischt wird, eine Abmahnung zur Folge.

Ignorieren einer Abmahnung

Urheberrechtsverletzungen sind kein Bagatelldelikt. Aus diesem Grunde sollte ein Anschlussinhaber den Vorwurf in der Abmahnung nicht ignorieren. Denn eine Vielzahl von Rechteinhabern (in diesem Fall Universum Film GmbH) lassen Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verfolgen. Denn der Verletzer der Urheberrechte kann zur Schadensersatzforderung und zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten herangezogen werden. Ebenfalls ist er zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.

Was ist bei einer Abmahnung zu tun, wenn der Anschlussinhaber als Täter und Störer nicht in Frage kommt ?

Der Anschlussinhaber muss nicht immer der Täter sein und oder gar seine Pflichten verletzt haben – wenn außer ihnen noch weitere Mitglieder der Familie Zugriff auf das Internet haben. Denn der BGH hat entschieden, das keine Unterlassungserklärung durch den Anschlussinhaber abgegeben werden muss, wenn er selber als Täter der Urheberrechtsverletzung nicht in Frage kommt und volljährige Familienmitglieder Zugriff auf das Internet hatten. Auch ein Zahlung des geforderten Vergleichsbetrag muss nicht erfolgen. Ob das auf Ihren Fall als Abgemahnter sollten sie durch einen Rechtsbeistand prüfen lassen.

Kostenlose Erstberatung

Im Rahmen allgemeiner Informationen zu den Themen Abmahnungen wegen Filesharing und Urheberrecht bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Verbraucherdienst e.V. kooperiert mit Rechtsanwälten, die auf Urheberrecht spezialisiert sind. Mehr dazu in den Urteilen auf unserer Homepage.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verbreitung des Filmtitels „The Hateful Eight“ erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

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kontakt@verbraucherdienst.com

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