Lucifer | Abmahnung 2017 | Waldorf Frommer

Abmahnung wegen "Lucifer" von Waldorf Frommer erhalten?Waldorf Frommer aus München ist als Abmahnkanzlei bekannt. So versendet die Kanzlei Abmahnungen wegen Filesharing für diverse Rechteinhaber wie unter anderem Warner Bros. Entertainment GmbH. Sollte über den heimischen Internetzugang eine oder gar mehreren Episoden der rechtlich geschützten Serie „Lucifer“ geteilt werden, könnte eine Filesharing-Abmahnung die Folge sein.

TV-Serie Lucifer – Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing

Dass Comic-Verfilmungen nicht mehr unbedingt nur auf der Kinoleinwand zu sehen sind, ist nichts Neues. Viele TV-Serien, die auf Comics basieren, feiern Erfolge. So wie die US-amerikanische Serie „Lucifer“, die seit Anfang des Jahres ausgestrahlt wird. In „Lucifer“ geht es um den gelangweilten Luzifer, der sich in Los Angeles niederlässt, um einen Nachtclub zu betreiben.
Dass so ein außergewöhnlicher Plot gut bei den Fans ankommt, dürfte kaum überraschen. So fanden sich anscheinend einige Folgen der Serie Lucifer auf Onlinetauschbörsen und P2P Netzwerken ein, um dort illegal verbreitet zu werden.

Sollte ein Nutzer solcher Plattformen eine oder gar die gesamte Staffel herunterladen, kann es zu einer gleichzeitigen Verbreitung der Dateien kommen. Dieses Bereitstellen für Dritte kann abgemahnt werden. Wie in dem Fall von Lucifer von der Kanzlei Waldorf Frommer.

Waldorf Frommer: Unterlassungserklärung und und Zahlung von Abmahnkosten

Sollte eine unerlaubte Verbreitung über einen Internetzugang dokumentiert werden, könnte der Anschlussinhaber unter Umständen eine Abmahnung erhalten. Da die Rechte bei der Warner Bros. Entertainment GmbH liegen, würde der Anschlussinhaber von Waldorf Frommer abgemahnt werden, da diese den Rechteinhaber vertritt.

In einer Abmahnung wegen Filesharing bezüglich der TV-Serie Lucifer fordern die Rechtsanwälte aus München die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese kann dem Schreiben bereits in vorformulierter Form beiliegen. Darüber hinaus sollen die abgemahnten Dateien vom Datenträger (bzw. dem PC) gelöscht werden und Abmahnkosten gezahlt werden. Waldorf Frommer fordert meist einen Pauschalbetrag, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Dieser Betrag setzt sich aus Aufwendungs- und aus Schadensersatz zusammen.

Abgemahnt von Waldorf Frommer – was nun?

Empfänger einer Abmahnung für Lucifer sollten die Fristen beachten und unbedingt reagieren. Ein Ignorieren kann unter Umständen noch weitere Kosten nach sich ziehen. Haben Sie eine Abmahnung für eine oder mehrere Folgen der Serie „Lucifer“ erhalten? Seit der neuen Gesetzgebung vom 09.10.2016 (unseriöse Geschäftspraktiken) gibt es weitreichende Möglichkeiten zur Verteidigung einer Urheberrechtsverletzung im Internet.

Kostenlose Erstberatung

Urheberrecht bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Verbraucherdienst e.V. kooperiert mit Rechtsanwälten, die auf Urheberrecht spezialisiert sind. Mehr dazu in den Urteilen auf unserer Homepage.

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Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verbreitung einer oder mehrerer Episoden der Serie „Lucifer“ erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

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New Girl | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verschickt Waldorf Frommer aus München Abmahnungen für das unerlaubte Verbreiten von der rechtlich geschützten TV-Serie „New Girl“.

TV-Serie „New Girl“: Filesharing-Abmahnung einzelner Folgen

Die US-amerikanische Serie New Girl ist ein Dauerbrenner bei den Serienfreunden. Seit 2011 wurden mehr als hundert Episoden der Sitcom mit Zooey Deschanel produziert. Pro Sieben strahlt das Format seit 2012 auch im deutschen TV aus. Ein Ende des Erfolges ist nicht in Sicht; noch in diesem Jahr feiert Season 6 ihre Premiere.
Bei so einem Erfolg ist es keine Überraschung, dass New Girl auf Onlinetauschbörsen heiß gehandelt wird. Um Verluste durch Filesharing zu verhindern, beauftragte Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Kanzlei Waldorf Frommer, um jene Anschlussinhaber abzumahnen, über deren Internetzugang einzelne oder mehrere Folgen der Serie New Girl verbreitet wurden.

Welche Episoden von New Girl werden abgemahnt?

Die rechtswidrige Verbreitung dieser Folgen von New Girl werden von Waldorf Frommer abgemahnt:

  • „Return To Sender“
  • „Oregon“
  • „New Crawl“
  • „Fluffer“
  • „Neighbors“

Waldorf Frommer Abmahnung – und jetzt?

Waldorf Frommer verschickt Abmahnschreiben wegen Filesharing bezüglich der rechtswidrigen Verbreitung der TV-Serie „New Girl“. Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, die dem Schreiben vorformuliert beiliegen kann. Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer von dem Anschlussinhaber, dass Aufwendungsersatz und Schadensersatz gezahlt werden. Dies meist in Form eines Pauschalbetrags. Filesharer laufen Gefahr, bei dem Download einer gesamten Staffel einer TV-Serie wie New Girl in einem P2P Netzwerk oder auf einer Onlinetauschbörse hohe Summe zahlen zu müssen.
Bei einer Abmahnung wegen Filesharing sind die Fristen in der Regel knapp gesetzt. Abgemahnte sollten diese im Auge behalten, da es sonst sehr kostspielig werden kann. Ohnehin sollten Abmahnschreiben nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

TV-Serie „The Americans“ | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Die Kanzlei aus München ist bekannt für die Abmahnung von rechtswidrigen Anbieten bekannter und beliebter Serien aus Übersee. So mahnt Waldorf Frommer auch für ihre Mandantin Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen einzelner Folgen der TV-Serie „The Americans“ ab.

Abgemahnt von Waldorf Frommer: The Americans

Die US-amerikanische TV-Serie „The Americans“ wird seit 2013 ausgestrahlt und kann mittlerweile vier Staffeln aufweisen. Die von Kritikern gefeierte Serie erzählt die Geschichte zweier sowjetischer KGB-Spione, des Ehepaares Elizabeth und Philip Jennings, die mit ihren ahnungslosen Kindern in einem Vorort von Washington, D.C. leben. In Deutschland war „The Americans“ zum ersten Mal im Februar 2014 zu sehen.

US-Serien erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und ziehen viele Fans in ihren Bann. So ist es kein Wunder, dass die populärsten Titel auf Online-Tauschbörsen gehandelt werden. Anschlussinhaber, über deren Internetzugang einzelne Folgen der Serie „The Americans“ für Dritte zur Verfügung gestellt wurden, laufen Gefahr, von Waldorf Frommer eine Abmahnung zu erhalten.

Filesharing-Abmahnung: Was tun?

Das Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werks (das kann ein Film, Musiktitel oder eben eine Folge einer TV-Serie sein, sogenanntes Filesharing) kann für den Abgemahnten eine teure Angelegenheit werden. Die alleinigen Vertriebsrechte liegen laut des Abmahnschreibens bei der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH. So wird der abgemahnte Anschlussinhaber in der Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Diese ist in einer vorformulierten Fassung bereits beigelegt.

Darüber hinaus soll Schadens- bzw. Aufwendungsersatz gezahlt werden. Dieser Betrag variiert unter Umständen, sofern der Anschlussinhaber gleich mehrere Episoden von „The Americans“ im Netz verbreitet haben soll. Ohnehin kann Filesharing einer Serie sehr kostspielig werden, weil selten nur eine einzelne Folge angeboten wird.

Abgemahnte sollten den Filesharing-Vorwurf durch Waldorf Frommer ernst nehmen und die genannten Fristen unbedingt beachten. Auch wenn die Rechte aktuell durch den BGH für Anschlussinhaber erweitert oder gar gestärkt wurden (Siehe Störerhaftung), bedeutet dies nicht, dass die geltend gemachten Ansprüche sich in Luft auflösen.

iZombie | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Immer häufiger werden einzelne Folgen von erfolgreichen und beliebten TV-Serien durch Kanzleien abgemahnt. So werden auch Abmahnungen wegen Filesharing von diversen Episoden der US-amerikanischen Serie „iZombie“ von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt.

Waldorf Frommer mahnt TV-Serie „iZombie“ ab

Die TV-Serie „iZombie“ ist eine Comic-Verfilmung, die seit 2015 auch auf dem deutschen Sender „sixx“ zu sehen ist. Die zweite Staffel ist ab Anfang Juni 2016 auch dort zu sehen. Ungeduldige Serienfreunde, welche die Ausstrahlung nicht abwarten konnten, suchen möglicherweise in Online-Tauschbörsen und P2P Netzwerken nach den aktuellsten Folgen zum Download. Das Teilen bzw. Verbreiten von rechtlich geschütztem Material im Netz ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und wird demzufolge auch abgemahnt. Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt bei einer Abmahnung für diverse Folgen von „iZombie“ die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH. In deren Auftrag wird die Löschung der Datei gefordert; darüber hinaus eine unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlen der anfallenden Abmahnkosten.

Abmahnung von Waldorf Frommer – was wird gefordert?

In der Regel erhält der Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss das Filesharing betrieben wurde, das Abmahnschreiben. Waldorf Frommer gibt in dem Abmahnschreiben bezüglich des Filesharings von „iZombie“ die dazugehörigen Daten wie Hashwert und IP-Adresse an. Mit diesen Daten wird der Anschlussinhaber bestimmt, der auch für die Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Dateien verantwortlich gemacht wird. Um etwaige weitere Verstöße gegen das Urheberrecht und die Verbreitung von einzelnen TV-Folgen zu unterbinden, soll eine Unterlassungserklärung ausgefüllt und zurückgeschickt werden. In dem Fall einer Zuwiderhandlung werden hohe Summen fällig. Darüber hinaus werden Schadens- und Aufwendungsersatz gefordert. Dies kann bei einer einzigen Folge schon mehrere Hundert Euro kosten.

Worauf Abgemahnte achten sollten

Auch wenn die Neugierde auf die neuesten Folgen einer Serie noch so groß ist, sollte man sich darüber bewusst sein, dass der Download via Torrent teure Folgen haben kann. Ob man jedoch der Vorwurf in der Abmahnung von Waldorf Frommer seine Richtigkeit hat, sollte geprüft werden.
Da meist bereits das rechtswidrige Teilen einer einzelnen Episode kostspielig werden kann, ist Vorsicht geboten, wenn mehrere Folgen oder gar die gesamte Staffel auf einer Tauschbörse heruntergeladen werden.

Modern Family | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Die US-amerikanische Mockumentary mit großem Comedy-Anteil ist ein Dauerbrenner mit über 150 Episoden, die seit April 2012 auch im deutschen TV zu sehen ist. Aufgrund der Popularität ist es keine Überraschung, dass die Serie im Netz widerrechtlich geteilt wird. Sollte beispielsweise eine Folge der Serie „Modern Family“ im Netz geteilt werden, könnte der Anschlussinhaber eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Briefkasten vorfinden.

TV-Serie „Modern Family“ wird von Waldorf Frommer abgemahnt

Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts. Die Rechtsanwaltskanzlei aus München vertritt zahlreiche Rechteinhaber, unter anderem die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Diese haben auch die Vertriebsrechte für die TV-Serie „Modern Family“ inne. Die beliebte Comedy-Mockumentary mit u.a. Ed „Al Bundy“ O’Neill und Sofia Vergara in den Hauptrollen räumte bereits mehrere Auszeichnungen ab, Golden Globes und Emmys für die „Beste Comedy Serie“.
Mit mehr als 162 Episoden ist die Serie äußerst beliebt und wird demzufolge auch nicht selten auf Online-Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen angeboten. Das Teilen einer rechtlich geschützten Datei ist nicht zulässig und wird abgemahnt. So erhält ein Anschlussinhaber eine Abmahnung wegen Filesharing, wenn er eine Episode der „Modern Family“ im Internet zum Download anbietet – die Rechte liegen schließlich bei der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Täter oder Störer? Warum erhält man eine Abmahnung?

Viele Nutzer von Online-Tauschbörsen sind sich nicht im Klaren, dass das Herunterladen (Download) häufig die heruntergeladene Datei – zumindest in Teilen – gleichzeitig via Upload auch Dritten zur Verfügung stellt. Filesharing-Plattformen nutzen häufig die Torrent-Technologie, die große Dateien (wie Filme) zunächst aufsplittet, um sie dann für interessierte Nutzer schneller zugänglich zu machen.

Eine Abmahnung erhält der Anschlussinhaber, der als vermuteter Täter oder Störer für die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gilt. Häufig werden Dritte beauftragt, welche die Vorgänge auf Online-Tauschbörsen überwachen und IP-Adressen und Hash-Werte aufzeichnen. Mit diesen Informationen lässt sich via eines Auskunftsverfahrens der Anschlussinhaber feststellen.

Sollten Sie so eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, den Kopf zu bewahren. Abgemahnte sollten das Schreiben von Waldorf Frommer prüfen lassen. Ist der Vorwurf realistisch? Kommen Sie als Täter oder Störer in Frage? Haben noch weitere Personen in Ihrem Haushalt Zugriff auf Ihren Internetanschluss?