Abmahnung Waldorf Frommer: Doom Patrol (TV-Serie)

Derzeit liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer mit dem Vorwurf mehrerer Urheberrechtsverletzung vor. Laut des Schreibens soll der Empfänger zwei Episoden der TV-Serie „Doom Patrol“ ohne Genehmigung im Internet verbreitet haben. Ein solchen Schreiben sollte nicht in der Ablage Papierkorb landen, sondern ernst genommen werden.

Doom Patrol: Filesharing Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vertritt auch 2019 ihre Mandanten, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. So auch bei einer aktuellen Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Doom Patrol“. Nicht allen Nutzern von Filesharing-Portalen scheint bewusst, dass beim Download von Inhalten gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen P2P-Nutzern zur Verfügung gestellt werden können. Ein solches „Anbieten“ (und demzufolge die „Bereitstellung”) eines geschützten Werks (siehe Doom Patrol) könnte somit auch durch die Nutzung einer Online-Tauschbörse erfolgen. In einer Abmahnung können gar mehrere TV-Folgen aufgeführt werden, was die Abmahnkosten in die Höhe treiben kann.

Abgemahnt – was wird von der Kanzlei gefordert?

In dem vorliegenden Abmahnschreiben aufgrund der Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Doom Patrol“ fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Geldbetrag für eine außergerichtliche Klärung der Urheberrechtsverletzung. Sollte der abgemahnte Anschlussinhaber diese weder zahlen oder nicht einmal reagieren, drohen die Rechtsanwälte aus München mit weiteren rechtlichen Schritten. Die Folge könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung sowie weitere Kosten bedeuten.

Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben zurückgesandt werden soll. Diese liegt laut zuvor abgemahnter Mitglieder häufig vorformuliert der Abmahnung bei. Ein Ignorieren macht die Ausgangslage nur noch schwieriger. Abgemahnte sollten in jedem Fall reagieren!

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einzelnen oder gar mehreren Episoden der TV-Serie „Doom Patrol“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
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oder via E-Mail:
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Waldorf Frommer Abmahnung: Lethal Weapon – Leo Getz Justice

Wir berichteten im Rahmen dieses Blogs bereits über Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen an der aktuellen TV-Serie „Lethal Weapon“. Einzelne Episoden der Serie zur erfolgreichen und populären Filmreihe gleichen Namens wurden scheinbar im Internet verbreitet, denn es sind aktuell erneut Abmahnschreiben durch Waldorf Frommer versandt worden.

TV-Serien wie Lethal Weapon werden rechtswidrig im Internet verbreitet

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München vor. So wird dem Empfänger vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss eine Folge der US-amerikanischen TV-Serie „Lethal Weapon“ rechtswidrig bereitgestellt hat. Die Rechte liegen bei der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Die Episode der Serie Lethal Weapon mit den Namen „Leo Getz Justice“ soll laut der Abmahnung über eine Filesharing-Börse bzw. eine Tauschplattform verbreitet worden sein. Durch diese Bereitstellung soll es für Dritte möglich gewesen sein, die Folge der Serie downzuloaden.

Filesharing-Abmahnung: Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer wurden von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt, um Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend zu machen.

Aus diesem Grund fordert die Kanzlei von dem Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Schadensersatz (plus Rechtsverfolgungskosten). Neben dieser hohen Summe soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einzelnen oder gar mehreren Episoden der TV-Serie „“Lethal Weapon erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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Waldorf Frommer Abmahnung: This Is Us (Das ist Leben)

Auch 2018 werden weiterhin Abmahnungen von Kanzlei Waldorf Frommer an jene Anschlussinhaber verschickt, über deren Internetzugang Urheberrechtsverletzungen dokumentiert wurden. Die Kanzlei aus München fordert derzeit für die aktuelle TV-Serie mit dem Titel „This Is Us“ (Deutscher Titel: Das ist Leben) die Zahlung anfallender Abmahnkosten und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Filesharing: Das unerlaubte Teilen wird abgemahnt

Im Auftrag der Mandantin Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH verschickt Waldorf Frommer derzeit Abmahnungen wegen der unerlaubten Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Material. Im aktuellen Fall geht es um die rechtswidrige Bereitstellung einzelner Episoden der US-amerikanischen Serie „This Is Us“.

So soll eine entsprechende Datei in einem Online-Netzwerk (z.B. Tauschbörse via P2P, Peer-to-peer) heruntergeladen und somit auch anderen Nutzern dieser Plattform zur als Download angeboten worden sein. Für diese Bereitstellung lag durch die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH keine Genehmigung vor; aus diesem Grund wird diese Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Worum geht es bei „This Is Us“?

„This Is Us“ ist eine US-amerikanische Serie aus dem Jahr 2016. Der Drama-Serie umfasst derzeit zwei Staffeln und spielt in verschiedenen Zeitebenen. Eine dritte Staffel ist bereits in Arbeit. Das mehrfach für diverse Fernsehpreise nominierte Format wurde im März 2017 zum ersten Mal in Deutschland ausgestrahlt. Die FAZ bezeichnet „This Is Us“ als eine der „vielversprechendsten Dramaserien des Jahres“.

Was fordert Waldorf Frommer?

Die Kanzlei fordert in einem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten. In dem bekannten Fall für das Teilen einzelner Folgen der Serie „This Is Us“ kann die Höhe unterschiedlich hoch ausfallen. Abgemahnte sollten beachten, dass es sich hierbei um eine Vergleichssumme handelt, um höhere Kosten wie im Rahmen einer Gerichtsverhandlung zu vermeiden.

Abmahnung von Waldorf Frommer – was nun

Haben Sie eine Abmahnung für das Filmwerk „This Is Us“ erhalten? Seit der neuen Gesetzgebung vom 09.10.2016 (unseriöse Geschäftspraktiken) gibt es weitreichende Möglichkeiten zur Verteidigung einer Urheberrechtsverletzung im Internet.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Inhalten erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

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Waldorf Frommer Abmahnung: Arrow (TV-Serie)

Wir berichteten im Rahmen dieses Blogs bereits über Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Arrow“. Der Erfolg der Comic-Verfilmung in Serienform scheint ungebrochen, denn es sind aktuell erneut Abmahnschreiben durch Waldorf Frommer versandt worden.

Auch 2018: Weiter Abmahnungen von Waldorf Frommer

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München vor. So wird dem Empfänger vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss mehrere Episoden der US-amerikanischen TV-Serie „Arrow“ rechtswidrig bereitgestellt hat. Die Rechte liegen bei der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Die Episoden der Serie Arrow mit den Namen „We Fall“ und „Divided“ sollen laut der Abmahnung über eine Filesharing-Börse bzw. eine Tauschplattform verbreitet worden sein. Durch diese Bereitstellung soll es für Dritte möglich gewesen sein, die Folgen der Serie downzuloaden.

Arrow-Abmahnung: Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer wurden von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt, um Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend zu machen.

Aus diesem Grund fordert die Kanzlei von dem Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Schadensersatz (plus Rechtsverfolgungskosten) in Höhe von 1.115,00 EUR. Neben dieser hohen Summe soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einzelnen oder gar mehreren Episoden der TV-Serie „Arrow“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Waldorf Frommer Abmahnung – Young Sheldon (TV-Serie)

Derzeit liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer mit dem Vorwurf mehrerer Urheberrechtsverletzung vor. Laut des Schreibens soll der Empfänger zwei Episoden der TV-Serie „Young Sheldon“ ohne Genehmigung im Internet verbreitet haben. Ein solchen Schreiben sollte nicht in der Ablage Papierkorb landen, sondern ernst genommen werden.

Young Sheldon: Filesharing Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vertritt auch 2018 ihre Mandanten um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. So auch bei einer aktuellen Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Young Sheldon“. Nicht allen Nutzern von Filesharing-Portalen scheint bewusst, dass beim Download von Inhalten gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen P2P-Nutzern zur Verfügung gestellt werden können. Ein solches „Anbieten“ (und demzufolge die „Bereitstellung”) eines geschützten Werks (siehe Young Sheldon) könnte somit auch durch die Nutzung einer Online-Tauschbörse erfolgen. In der Abmahnung sind zwei TV-Folgen aufgeführt, die über den Internetanschluss des Abgemahnten zur Verfügung gestellt worden sein sollen:

  • Young Sheldon – A Solar Caluculator, A Game Ball, And A Cheerleader’s Bosom
  • Young Sheldon – A Therapist, A Comic Book, And A Breakfast Sausage

Abgemahnt! Was wird durch die Kanzlei gefordert?

In dem vorliegenden Abmahnschreiben aufgrund der Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Young Sheldon“ fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Geldbetrag für eine außergerichtliche Klärung der Urheberrechtsverletzung. Sollte der abgemahnte Anschlussinhaber diese weder zahlen oder nicht einmal reagieren, drohen die Rechtsanwälte aus München mit weiteren rechtlichen Schritten. Die Folge könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung sowie weitere Kosten bedeuten.

Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben zurückgesandt werden soll. Diese liegt laut zuvor abgemahnter Mitglieder häufig vorformuliert der Abmahnung bei. Ein Ignorieren macht die Ausgangslage nur noch schwieriger. Abgemahnte sollten in jedem Fall reagieren!

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einzelnen oder gar mehreren Episoden der TV-Serie „Young Sheldon“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.