Abmahnung | Train Simulator 2015 | Nimrod Rechtsanwälte

Train Simulator 2015 kostet bei Amazon 34,99 Euro (Stand 25.11.2014), kostenlose Lieferung inklusive. Bei einer Urheberechtsverletzung via Tauschbörse muss der abgemahnte Spielefreak bei den Nimrod Rechtsanwälten stolze 850 Euro bezahlen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird ebenso von den Nimrod Rechtsanwälten eingefordert.

Aerosoft GmbH vertreibt Train Simulator 2015

Die Aerosoft GmbH, die die Software Train Simulator 2015 vertreibt, ist ein auf PC-Simulationen spezialisierter Softwareentwickler und –publisher mit Firmensitz am Flughafen Paderborn / Lippstadt. Die Softwareschmiede beauftragte die Nimrod Rechtsanwälte zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing im Internet. Denn die häufigen Rechtsverletzungen durch Filesharing im Internet schaden inzwischen der Software-Industrie sehr. Gerade bei einem aktuellen Spiele-Hit wie Train Simulator 2015 kann das kommende Weihnachtsgeschäft gefährdet sein, wenn nicht genügend Kopien legal verkauft werden.

Dovetail Games entwickelte Train Simulator 2015

Die Simulations-Software Train Simulator 2015 für die PC-Plattformen Windows Vista , 7 und 8.1 soll laut Abmahnschreiben von den Nimrod Rechtsanwälten im Internet vervielfältigt und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Denn laut dem Text der Abmahnung ist die Aerosoft GmbH die deutsche Rechteinhaberin der Simulations-Software, die von der Firma Dovetail Games aus der britischen Hafenstadt Chatham (Grafschaft Kent) entwickelt wurde.

Abgemahnter besitzt keine Verwertungsrechte an der Simulations-Software

Hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung an Train Simulator 2015 (Erstverkaufstag 18.09.2014) habe die Aerosoft GmbH verschiedene Ansprüche gegenüber dem abgemahnten PC-Spieler. Laut Abmahnschreiben von den Nimrod Rechtsanwälten habe die Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten). Da die deutsche Vetrtriebsfirma die alleinigen Verwertungsrechte für Deutschland an der Simulations-Software besitzt, kann diese von dem Abgemahnten eine außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern.

Mit der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung soll eine zukünftige Rechtsverletzung an Train Simulator 2015 verhindert werden. Bei einer Wiederholungstat kann für den Abgemahnten hohe Vertragsstrafe drohen. Eine Klage vor Gericht ist dann die logische Konsequenz aus einer ignorierten Filesharing-Abmahnung.

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