Abmahnung | The Zero Theorem | Fareds

Obwohl Terry Gilliams neuer Blockbuster The Zero Theorem erst am 27.11.2014 in den deutschen Kinos anlaufen soll, verschickt die Kanzlei Fareds schon im August 2014 Abmahnungen. Die Rechteinhaberin Voltage Pictures LLC aus Los Angeles (USA) beauftragte diesbezüglich die Hamburger Kanzlei Fareds. Denn The Zero Theorem soll laut einer Abmahnung vom 22.08.2014, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, am 25.07.2014 um 23:49:23 (CEST) von Herrn R.B. aus B. rechtswidrig aus dem Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Voltage Pictures LLC soll die ausschließlichen Nutzungsrechte an The Zero Theorem besitzen

Die Mandantschaft von Fareds (Voltage Pictures LLC) sei ein international bekanntes Filmunternehmen und Produzentin des Films The Zero Theorem. Deshalb besitze die Voltage Picture LLC die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Spielfilm und das Recht gegen das rechtwidrige Zugänglichmachen über dezentrale Computernetzwerke (LAN bzw. WLAN) juristisch einzuschreiten (nach §19a UrhG). The Zero Theorem mit Christoph Waltz, Matt Damon und Tilda Swinton in den Hauptrollen würde in Internet-Tauschbörsen im großen Umfang zum Up-/Download zur Verfügung gestellt und das führe zu einem großen Rückgang von Lizenzeinnahmen der Rechteinhaberin. Deshalb sei ein Softwareunternehmen, das die Tauschbörsen auf Urheberrechtsverletzungen überprüfe, von der Rechteinhaberin des Spielfilms The Zero Theorem beauftragt worden.

Hash-Wert und IP-Adresse des Urheberrechtsverletzers wurden bezüglich The Zero Theorem ermittelt

Bezüglich der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung an The Zero Theorem konnte die beauftragte Firma für die Kanzlei Fareds den dazu gehörigen den Hash-Wert bzw. die IP-Adresse von Herrn R.B. ermitteln und beweissicher dokumentieren. Der abgemahnte Filesharer soll unter anderem die Tauschbörsensoftware Vuze 5.3.9.0.0 zum eigenmächtigen Anbieten und zur Verfügung stellen der Filmdatei des Blockbusters The Zero Theorem genutzt haben. Durch das angebliche Filesharing habe Herr R.B. den Blockbuster The Zero Theorem weltweit dritten Internet-Usern zum Download angeboten, was zur Formulierung bzw. Ausarbeitung der Abmahnung durch die Kanzlei Fareds führte.

Gegenstandswert über 26.000 Euro für The Zero Theorem!

Bezüglich der Qualität des Blockbusters The Zero Theorem (der Film stammt vom Kultregisseur Terry Gilliams) und des frühen Verletzungszeitpunkts in der ersten Verwertungsphase (Kinoveröffentlichung im November 2014 in Deutschland) gehe die Abmahnkanzlei von einem Gegenstandswert über 26.000 Euro aus. So würden sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (siehe auch § 2 Höhe der Vergütung) 1.121,90 Euro als Rechtsverfolgungskosten ergeben. Dazu kämen noch 1.000 Euro für den Schadensersatz und 20 Euro für die Telekommunikationspauschale. Sollte eine Täterhaftung bei Herrn R.B. vorliegen müsse dieser insgesamt 2.141,90 Euro (Schadensersatz- und Rechtsfolgekosten) an die Hamburger Abmahnkanzlei zahlen.

1.200 Euro bis zum 05.09.2014 für The Zero Theorem zu zahlen!

Da aber die Kanzlei Fareds aus Hamburg jedoch zu einer schnellen und kostengünstigen Beendigung der Angelegenheit bezüglich der Abmahnung bereit sei, müsse Herr. R.B. allerdings einen Vergleichsbetrag (Pauschalbetrag) über 1.200 Euro bezahlen. Außerdem fordere die Kanzlei Fareds für The Zero Theorem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Abgabe der beigefügten unterzeichneten Zahlungserklärung. Bis zum 01.09.2014, 12 Uhr sei die Unterlassungserklärung an die Abmahnanwälte von Fareds abzugeben. Außerdem müsse Herr R.B. die 1.200 Euro auf das Fremdgeldkonto der Abmahnanwälte bis zum 05.09.2014 überwiesen haben. Sollte die in der Abmahnung vorgeschlagene außergerichtliche Einigung mit dem Filesharer erfolgen verzichte die Abmahnkanzlei auf weitere Forderungen sowie auf ein teures und aufwendiges Gerichtsverfahren.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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