Abmahnung | Walking Dead Staffel 6

Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg mahnt im Auftrag der WVG Medien GmbH die 6. Staffel von der Serie Walking Dead ab. Es wird den Abgemahnten zur Last gelegt, dass er auf einer Filesharing Plattform ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Serie heruntergeladen haben soll – mittels Filesharingsoftware. Durch den Einsatz der Filesharingsoftware BitTorrent oder EMule u.a sollen die Verstöße begangen worden sein. Denn durch Einsatz einer solchen Filesharingsoftware kommt es zu einem Upload und somit wurden diese Inhalte anderen Usern im Internet zur Verfügung gestellt.

Abmahnung Walking Dead, Staffel 6: Was verlangt die Kanzlei Sasse & Partner?

  • Die Kanzlei Sasse & Partner verlangt von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 845,- €

Wichtig für Abgemahnte ist es, einmal innerhalb des Haushaltes zu klären, was zum Tatzeitpunkt im Haushalt geschehen ist?
Wenn der Abgemahnte selber als Täter und Störer nicht in Frage kommt, gibt es mittlerweile zahlreiche Gerichtsentscheidungen, in denen Klagen gegen Abgemahnte aufgrund des Filesharingvorwurfs abgewiesen wurden. Dem Abgemahnten trifft eine sekundäre Darlegungslast, das bedeutet nicht eine Umkehrbeweislast.

Hier Beispiele:
Amtsgericht Flensburg hatte die Klage des Rechteinhabers mit Urteil vom 28.07.2015 (Az. 62 C 143/14) abgewiesen. Das Gericht verwies darauf, dass der Beklagte als Anschlussinhaber durch seine Darlegungen die zunächst bestehende Vermutung der Täterschaft hinreichend erschüttert hat. Der beklagte Familienvater gab in der Verhandlung an, dass nicht nur er, sondern sowohl seine Frau, als auch sein Sohn Zugang zu dem gegenständlichen Internetanschluss haben würden. Das reichte dem Gericht.

AG Bielefeld, 30.06.2015, 42 C 740/14 Klageabweisung wegen Verjährung

Info – Tel 0201-176790

Abmahnung | The Walking Dead | Sasse & Partner

In regelmäßigen Abständen erreichen Verbraucherdienst e.V. Abmahnungen an unsere Mitglieder für einzelne Episoden der TV-Serie The Walking Dead entgegen. Wurde eine urheberrechtlich geschützte Folge nicht im Free-TV bei RTL II angeschaut, sondern via Tauschbörse mit dem Computer aus dem Internet herunter geladen, kann es anschließend teuer werden. Denn dann droht in der Regel eine Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner.

Kurze Fristsetzung für The Walking Dead

Im Auftrag der WVG Medien GmbH, einer Tochtergesellschaft der Splendid Medien AG aus Köln, verschickt die Kanzlei Sasse & Partner Anwaltsschreiben für Episoden der US-Serie. Laut dem Wortlaut der Abmahnung habe die Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie auf Aufwendungsersatz, denn diese besitze die Verwertungsrechte für Deutschland. Eine Pauschalzahlung über 800 Euro bei einem außergerichtlichen Vergleich wird in der Abmahnung für eine Episode der Serie The Walking Dead angeboten. Außerdem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb kurzer Fristsetzung an die Kanzlei Sasse & Partner gesandt werden.

Mindestens 1.469,30 Euro für The Walking Dead zu zahlen

Kommt keine Einigung zwischen der Kanzlei Sasse & Partner und dem Abgemahnten zustande, kann dies später sehr kostspielig werden. Denn dann kann ein aufwendiger Gerichtsprozess wegen der unbeantworteten Abmahnung drohen. Die Hamburger Kanzlei könnte dann eine Geldforderung von mindestens 1.469,30 Euro (500 Euro Schadensersatz / 969,30 Euro Aufwendungsersatz) vor Gericht einklagen. Das muss für den Up- / Download einer einzelnen Episode der TV-Serie The Walking Dead nicht sein.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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