Waldorf Frommer Abmahnung: Knives Out – Mord ist Familiensache

Die für Abmahnungen wegen rechtswidrigem Filesharing bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnschreiben für das unerlaubte Teilen des Films Knives Out – Mord ist Familiensache. Beauftragt wurden die Rechtsanwälte von der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Wie sollten Betroffene reagieren?

Abgemahnt wegen unerlaubtem Filesharing

Der Unmut ist groß, sobald man eine Abmahnung im Briefkasten findet. Waldorf Frommer aus München kann Absender derartiger Schreiben sein, sofern eine Urheberrechtsverletzung über den eigenen Internetzugang vermutet wird. So sollen den Rechtsanwälten Informationen vorliegen, die eine unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material darlegen. So auch für das Teilen des Films Knives Out – Mord ist Familiensache. Die alleinigen Vertriebsrechte liegen bei Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft.

Knives Out – Mord ist Familiensache: Wie kam es zur Abmahnung

Plot des Films: Knives Out ist ein US-amerikanischer Krimi, der Anfang 2020 in die deutschen Kinos kam. Bei einer Familienfeier zum 85. Geburtstag stirbt das Geburtskind und zugleich Oberhaupt der Familie. Die Feierlichkeiten werden nun zum Kriminalfall. Die Gäste und Familienangehörigen behaupten, sie haben von alledem nichts mitbekommen. Ein Privatdetektiv ermittelt innerhalb der Besucher, welche vor Ort bleiben müssen und im Laufe der investigativen Ermittlungen gibt es immer wieder neue Überraschungen.

Scheinbar ist der Film so beliebt, dass er seinen Weg in Online-Tauschbörsen fand, wo es unter Umständen zu rechtswidrigen Filesharing kommen kann. Die Folge wäre eine kostspielige Abmahnung.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Rechtsanwälte fordern in Ihrem Abmahnschreiben die Beseitigung der im Internet angebotenen Datei und die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 915,00 EUR. Diese Summe soll einer schnellen außergerichtlichen Einigung dienen. Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten unterschrieben wird. Mit der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung werden bei einem weiteren Verstoß gegen das Urheberrecht an dem Film Knives Out – Mord ist Familiensache hohe Vertragsstrafen fällig.

Abmahnung erhalten – und nun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Knives Out – Mord ist Familiensache“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

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Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Waldorf Frommer Abmahnung – John Wick: Kapitel 3

Der dritte Teil des erfolgreichen Action-Krachers John Wick fand scheinbar schnell den Weg in einschlägige Filesharingplattformen und Tauschbörsen. Zumindest liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor, in der dem Empfänger rechtswidriges Filesharing an dem Spielfilm vorgeworfen wird.

Filesharing-Abmahnung: Waldorf Frommer für Tele München

Beauftragt durch die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer aktuell jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang das Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material dokumentiert wurde. So soll laut einer vorliegenden Abmahnung der US-amerikanische Spielfilm „John Wick: Kapitel 3“ ebenfalls auf einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von dem abgemahnten Anschlussinhaber. Die Mandantin Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft hat Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen. Um Gerichte zu entlasten und eine außergerichtliche Klärung zu ermöglichen, soll ein beigefügtes Muster einer solchen Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz gesetzten Frist ausgefüllt und zurückgeschickt werden.

Zusätzlich soll der Ersatz des entstandenen Schadens für das unerlaubte Teilen von „John Wick: Kapitel 3“ geleistet werden. Auch hier soll ein pauschaler Betrag gezahlt werden, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Diese Summe hat eine Höhe von 915,00 EUR – zusammengesetzt aus Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an den Film „John Wick: Kapitel 2“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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oder via E-Mail:
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Waldorf Frommer Abmahnung – John Wick: Kapitel 2

Die Fortsetzung des Action-Krachers John Wick fand scheinbar schnell den Weg in einschlägige Filesharingplattformen und Tauschbörsen. Zumindest liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor, in der dem Empfänger rechtswidriges Filesharing an dem Spielfilm vorgeworfen wird.

Filesharing-Abmahnung: Waldorf Frommer für Tele München

Beauftragt durch die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer aktuell jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang das Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material dokumentiert wurde. So soll laut einer vorliegenden Abmahnung der US-amerikanische Spielfilm „John Wick: Kapitel 2“ ebenfalls auf einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von dem abgemahnten Anschlussinhaber. Die Mandantin Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft hat Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen. Um Gerichte zu entlasten und eine außergerichtliche Klärung zu ermöglichen, soll ein beigefügtes Muster einer solchen Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz gesetzten Frist ausgefüllt und zurückgeschickt werden.

Zusätzlich soll der Ersatz des entstandenen Schadens für das unerlaubte Teilen von „John Wick: Kapitel 2“ geleistet werden. Auch hier soll ein pauschaler Betrag gezahlt werden, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Diese Summe hat eine Höhe von 915,00 EUR – zusammengesetzt aus Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an den Film „John Wick: Kapitel 2“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Und täglich grüßt der Bräutigam | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Filesharing von rechtlich geschützten Material wird weiterhin von Waldorf Frommer abgemahnt. Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft fordern die Münchner Rechtsanwälte für das rechtswidrige Teilen von Und täglich grüßt der Bräutigam die Erstattung von Abmahnkosten sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Und täglich grüßt der Bräutigam wird abgemahnt

Die unerlaubte Verbreitung des US-amerikanischen Komödie „Und täglich grüßt der Bräutigam“ (Originaltitel: I do, I do, I do) aus dem Jahr 2016 wird aktuell von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.

Weiterlesen „Und täglich grüßt der Bräutigam | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer“

Gods Of Egypt | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Es wird weiter in Sachen Filesharing abgemahnt. Waldorf Frommer verschickt aktuell Abmahnungen wegen der unerlaubten Bereitstellung von dem rechtlich geschütztem Filmwerk „Gods Of Egypt“.

Waldorf Frommer mahnt „Gods Of Egypt“ ab

Der Fantasy-Film „Gods Of Egypt“ ist laut diverser Medienberichte ein heißer Kandidat für den schlechtesten Film des Jahres. Trotz Starbesetzung wie Gerard Butler (bekannt als Haudegen in „300“) und den Aufsteiger Nikolaj Coster-Waldau („Game Of Thrones“) mag die Wüstenschlacht in der Sagenwelt des alten Ägypten nicht überzeugen. Wahrscheinlich bescherte der schlechte Ruf des Films auf Online-Tauschbörsen und P2P Netzwerken einen Hype, sodass er seinen Weg via Filesharing auf die heimischen Rechner fand.

Rechteinhaber ist die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Das unerlaubte Teilen von rechtlich geschütztem Material kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Wie auch hier, durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer. Diese verschicken im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnschreiben an Anschlussinhaber, über deren Internetzugang die Filmdatei zu „Gods Of Egypt“ unerlaubt zur Verfügung gestellt wurde. Die alleinigen Vertriebsrechte über den genannten Film aus dem Jahr 2016 liegen laut der Abmahnung bei der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Waldorf Frommer verlangt aufgrund der Verletzung des Urheberrechts die Zahlung eines Pauschalbetrags und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Abgemahnt – was bedeutet das für Anschlussinhaber?

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben beigelegt. Mit der Abgabe verpflichtet sich der abgemahnte Anschlussinhaber dazu, bei einer weiteren Verbreitung des Films „Gods Of Egypt“ eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.
Um den gerichtlichen Weg zu vermeiden, wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 915,00 EUR verlangt. Dieser Betrag setzt sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammen. Recht hohe Kosten, um sich ein Bild von einem Kandidaten für den „Schlechtesten Film des Jahres“ zu machen. Abgemahnte sollten unbedingt die Fristen beachten, da diese unter Umständen eng gesetzt sein könnten.