Netflix teilen mit Freunden | Fremden | Ist Account Sharing erlaubt?

Netflix wird in Deutschland immer beliebter. Immer weniger Deutsche kaufen DVDs oder Blu-ray Discs im stationieren Einzelhandel. Immer mehr Verbraucher setzen auf das sogenannte „Streaming“ von Spielfilmen und Serientitel auf dem heimischen Smart TV, auf dem allgegenwärtigen PC oder auf mobilen Smartphones oder Tablets. Für den Preis einer Digital Versatile Disc im deutschen Einzelhandel kann der Verbraucher schon einen Monat lang legal Spielfilme und Serien (zum Beispiel die Erfolgserie House of Cards) auf diversen Enderäten streamen. Einen kostenpflichtigen Netflix-Account mit „Freunden“ bzw. „Fremden“ teilen entwickelt sich dazu noch als ein neuer Trend bei vielen bei zahlreichen technikaffinen Verbrauchern. Ist das sogenannte „Account Sharing“ über eine Online-Videothek wie zum Beispiel Netflix überhaupt erlaubt?

 

Netflix teilen mit Freunden / Fremden ist inzwischen bei technikaffinen Verbrauchern beliebt

Ein Netflix-Account ist schon ab 7,99 EUR pro Monat für den Filmfan buchbar. Inzwischen werden jedoch die legalen und kostenpflichtigen Streaming-Zugänge im Freundeskreis geteilt, sodass auch die „Nichtzahler“ in den kostenlosen Genuss eines legalen Streaming-Dienstes kommen können. So werden heutzutage zum Beispiel die Zugänge von Streaming-Videotheken wie Watchever, Netflix, Maxdome oder Amazon Prime Instant Video inzwischen unter „Freunden“ geteilt. In einigen Internet-Foren sollen ebenso Zugangsdaten  (zum Beispiel auch die von Netflix) via Accout Sharing getauscht werden. Ebenfalls möchten sich mehrere Konsumenten die monatlichen Abo-Kosten für einen Netflix-Account aufteilen.

 

Sharing-Econony mit Netflix?

Verbraucherdienst e.V. fand auf dem Forum der Plattform „Kleiderkreisel“ eine Suchanfrage bezüglich des Teilens eines kostenpflichtigen und legalen Netflix-Accounts – auch Sharing-Economy genannt:

„Haay  […]
Ich suche jemanden der bereits einen Netflix Account bzw ein Abo hat und dieses sich mit mir teilen will sprich ich bezahle die Hälfte des Preises und wir sind dann halt beide auf dem Account  […] wäre jemand bereit dazu?  […] Wenn ja einfach unten hin schreiben welches Abo ihr habt (gibt ja 3 verschiedene)“

(Quelle: http://www.kleiderkreisel.de/foren/off-topic/3159362-wer-mochte-sich-mit-mir-einen-netflix-account-teilen).

 

„Account Sharing“ – Ist  kostenloses Streaming von Netflix-Inhalten unter „Freunden“ überhaupt erlaubt?

Streng gesehen benutzen anschließend diese zahlreiche Netflix-User das kostenpflichtige Angebot mit legalen Spielfilmen und Serien ohne dafür eine Euro-Cent zu zahlen. Wird der Account mit „Freunden“ geteilt liegt der zu zahlende Betrag nur in dem Bereich von wenigen Euros. Außer Sky sollen alle anderen bekannten Online-Videotheken –  also auch Netflix – das sogenannte „Account Sharing“ unter „Freunden“ tolerieren. Denn das Teilen eines Netflix-Zugangs könnte von dem Streaming-Anbieter durchaus gewollt sein. Die Reichweite der Nutzer der Online-Videothek könnte dadurch sehr viel größer werden. Ebenfalls könnte das Teilen eines kostenpflichtigen und legalen Netflix-Zugangs auch als kostenlose Werbung des Anbieters angesehen werden. Dadurch könnte das kostenpflichtige Streaming-Produkt – zum Beispiel von Netflix –  in Deutschland erst großflächig bei zahlreichen Verbrauchern bekannt werden.

 

Netflix teilen mit „Freunden“ bewegt sich in Deutschland im rechtlichen Graubereich

Aber ist das Teilen eines kostenpflichtigen Netflix-Account in Deutschland überhaupt legal? Diese Frage beschäftigte unter anderem die Tageszeitung „Die Welt“ in einem Artikel vom 30.08.2015. In den USA sollen schon circa 46 Millionen Netflix-User für ihren Accout bezahlen. Alleine in den Vereinigten Staaten soll es jedoch etwa 54 Millionen Benutzer geben, die bezüglich des Komsums des Streaming-Dienstes kein Geld dafür bezahlen und den legalen Zugang mit „Freunden“ bzw. „Fremden“ teilen. Die Quintessenz des oben erwähnten Beitrags ist, dass sich das Teilen eines Netflix-Accounts unter „Freunden“ oder „Fremden“ im rechtlichen Graubereich bewegen soll. Denn vom Bundesgerichtshof (BGH) gibt es noch kein eindeutiges Grundsatzurteil, dass offiziell zum sogenannten „Account Sharing“ eines Netflix-Zugangs oder eines anderem Streaming-Anbieters  verbindlich juristisch Stellung genommen hatte.

 

Netflix – die größte Streaming-Videothek?

Netflix – die weltweit erfolgreichste Streaming-Videothek – war bis zum September 2010 nur in den USA verfügbar. Inzwischen ist der Straming-Dienst auch in Großbritannien, Irland, Skandinavien und in den Niederlanden verfügbar. Seit 2007 ist Netflix im Video-on-Demand-Geschäft tätig. Im September 2014 kamen die europäischen Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Belgien und Luxemburg hinzuzu. Seit dem 9. September 2015 können Netflix-Inhalte ebenfalls auf der kommunstisch regierten Karibinsel Kuba gestreamt werden. In mehr als 40 Ländern ist das US-amerikanische Unternehmen aus Los Gatos (Kalifornien) zurzeit aktiv. Netflix ist wie Google eine noch recht junge Firma. Erst 1997 wurde diese Firma als ein einfacher Online-DVD-Verleih mit einem Sortiment von nur 925 Filmen gegründet. Die Gründer Marc Randolph und Reed Hastings wollten mit Netflix eine zu Anfang ihrer unternehmerischen Tätigkeit eine Internet-Alternative zu den bestehenden stationären Ausleih-Videotheken etablieren.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790