Abmahnung | Tobis Film GmbH | Schutt & Waetke

Filesharing-Abmahnungen von der Kanzlei Schutt & Waetke im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co. KG (Kurfürstendamm 63 / 10707 Berlin) erreichten jedes Jahr den Verbraucherdienst e.V. dank seiner Mitglieder. Auch im Jahr 2015 werden unzählige Abmahnungen, die von der Tobis Film GmbH beauftragt werden, den Verbraucherschutzverein erreichen. Denn die Berliner Filmfirma verleiht, vertreibt und vermarktet in Deutschland bedeutende Spielfilmproduktionen, die regelmäßig zu Kinohits werden.


Tobis Film GmbH wurde 1971 gegründet

Bereits 1971 gründete Horst Wendlandt, der Produzent der Winnetou-Filme, die Tobis Film GmbH. Nach einer erfolgreichen Kooperation mit Canal Plus kaufte Kilian Rebentrost die Tobis Film GmbH zurück, dem die deutsche Filmverleih- und Vertriebsgesellschaft nun zu 100 Prozent gehört. Das Hauptaufgabengebiet der Tobis Film GmbH sind der Verleih von Kinofilmen, der Filmvertrieb auf DVD und Blu-ray-Medien als auch die Vermarktung von TV-Rechten. Ein größeres Publikum kennt die Berliner Filmfirma wegen dem Erkennungszeichen zu Beginn eines Filmes. Ein Zeichentrick-Hahn legt über die Lücke des Schriftzuges TOB S ein Ei, das zu dem Buchstaben I wird. Dazu ertönt eine bekannte swingende Melodie.

Neben den Winnetou-Verfilmungen aus den 1960er Jahren ist die Tobis Film GmbH unter anderem mit den Kinofilmen Judge Dredd (1995) mit Sylvester Stallone und Das fünfte Element (1997) vom Regisseur Luc Besson einem breiten Publikum bekannt geworden.

Tobis Film GmbH besitzt die ausschließlichen Verwertungsrechte

In einer Abmahnung von Schutt & Waetke, deren Auftraggeber die Tobis Film GmbH ist, wird in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten gefordert. Außerdem wird in der Regel ein pauschalierter Betrag über 732,50 beansprucht. Denn die Berliner Filmfirma ist (laut dem Wortlaut der Abmahnung) die Rechteinhaberin, die die ausschließlichen Verwertungsrechte besitzt.

Öffentliche Zugänglichmachung und rechtswidrige Vervielfältigung

Deshalb besitze die Berliner Filmfirma das Recht Unterlassungsansprüche nach § 97 Abs. 1 UrhG sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 Abs. 2 UrhG gegenüber dem Abgemahnten geltend machen. Der Abgemahnte habe mittels einer Tauschbörsen-Software einen urheberrechtlich geschützten Film aus dem Internet herunter geladen. Dabei soll es zu einer öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung eines Films von der Rechteinhaberin Tobis Film GmbH gekommen sein. Außerdem wird ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren (§ 101 Abs.9 UrhG) vor jeder Abmahnung von Schutt & Waetke durchgeführt.

Neue Gesetzregelung zugunsten des Abgemahnten

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 09.10.2013 bieten sich für den Verbraucherdienst e.V. weit reichende Möglichkeiten zur Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber der Kanzlei Schutt & Waetke bezüglich einer Urheberrechtsverletzung an einem Film von der Tobis Film.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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Abmahnung | Teenage Mutant Ninja Turtles | Schutt & Waetke

Teenage Mutant Ninja Turtles startete am 16.10.2014 im Kino. Im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co. KG wird die Rechtsverletzung an der Comicverfilmung der vier mutierten karatekämpfenden Schildkröten (Turtles) Leonardo, Donatello, Raphael und Michelangelo, die in der Kanalisation New Yorks zu Hause sind, bereits im November verfolgt.

Verwertungsrechte bei der TOBIS Film GmbH

Obwohl Teenage Mutant Ninja Turtles von Platinum Dunes, Nickelodeon Movies und Paramount Pictures in den USA produziert bzw. vertrieben wird, sicherte sich die Berliner Tobis Film GmbH & Co. KG die deutschen Verwertungsrechte. Deshalb könne die deutsche Rechteinhaberin laut Abmahnung durch Schutt & Waetke Unterlassungsansprüche nach § 97 Abs. 1 UrhG sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 Abs. 2 UrhG geltend machen. Die Comicverfilmung soll im Internet von dem Filesharer öffentlich zur Verfügung gestellt und rechtswidrig über Ländergrenzen hinweg vervielfältigt worden sein.

Ansprüche für Teenage Mutant Ninja Turtles

Die Schadensersatzansprüche bezüglich der Urheberrechtsverletzung an Teenage Mutant Ninja Turtles belaufen sich auf mehrere Hundert Euro, da diese durch die sogenannte fiktive Lizenzanalogie zustande kommen. Nach § 101 Abs.9 UrhG wurde außerdem ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren bezüglich Teenage Mutant Ninja Turtles durchgeführt. Durch das zuständige Landgericht konnte anschließend der für die Formulierung der Abmahnung notwendige Datensatz heraus gegeben werden.

Pauschalbetrag und strafbewehrte Unterlassungserklärung

In der Abmahnung für Teenage Mutant Ninja Turtles fordert Schutt & Waetke innerhalb einer kurzen Fristsetzung die Bezahlung eines Pauschalbetrags sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sollte es nach der außergerichtlichen Einigung zu einer erneuten Urheberrechtsverletzung durch Filesharing kommen, droht Schutt & Waetke mit einer erfindlichen Vertragsstrafe gegenüber dem Abgemahnten. Kommt keine außergerichtliche Einigung bezüglich der Rechtsverletzung zustande, kann sogar ein aufwendiger und recht kostspieliger Gerichtsprozess die Folge sein.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

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Abmahnung | Transcendence | Schutt & Waetke

Der Science-Fiction-Film Transcendence mit Johnny Depp in der Hauptrolle lief vor nicht langer Zeit im Kino. Obwohl der 2014er Film Transcendence noch nicht auf Bildtonträger veröffentlicht worden ist, versendet die Kanzlei Schutt & Waettke v Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet.

Rechteinhaberin TOBIS Film GmbH & Co. KG fordert 732,50 Euro, ein teurer Filmspass!

Die im Auftrag der Rechteinhaberin TOBIS Film GmbH & Co. KG angefertigte Abmahnung für den Spielfilm Transcendence verlangt innerhalb einer kurzen Frist die Bezahlung eines pauschalierten Betrags über 732,50 Euro. Außerdem erhebt die Kanzlei Schutt & Waetke den Anspruch auf die Zusendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die eigenmächtig von dem Abgemahnten angefertigt werden muss. Dem Anmahnschreiben für den Film Transcendence liegt eine Zahlungserklärung bei, die von dem Filesharer unterschrieben zurück gesandt werden soll. Die von Schutt & Waetke geforderte Zahlungserklärung diene zur außergerichtlichen Beilegung der Urheberrechtsverletzung, ist im dem Abmahnschreiben zu lesen. Außerdem fordert die Kanzlei Schutt & Waetke von dem Abgemahnten die Löschung des zum Download freigegebenen Ordners mit der betreffenden Filmdatei sowie die ordnungsmäßige Sicherung des Internetanschlusses durch den Anschlussinhaber (Abgemahnten).

Strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nicht beigelegt!
Die Kanzlei Schutt & Waetke hebt in ihrem Abmahnschreiben hervor, dass Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die mit einer ausreichenden Vertragsstrafe abgesichert ist, eine ausreichende Absicherung gegen weitere Rechtsverletzungen an dem Film Transcendence bieten würde. Auch bei einer einmalig begangenen Urheberrechtverletzung an den Film Transcendence sei nicht auszuschließen, dass eine Wiederholungsgefahr einer weiteren Urheberrechtsverletzung im Internet bestehe. Die Mandantschaft der Kanzlei Schutt & Waetke die Rechteinhaberin TOBIS Film GmbH & Co. KG sei jedoch nicht verpflichtet eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vorzuformulieren.

Drohung mit einem Gerichtsverfahren!

Folgt keine Reaktion des Abgemahnten auf das anwaltliche Schreiben für den Film Transcendence und die geforderte Unterlassungserklärung wird trotz unzureichender Darlegung i.S.d. BGH nicht von dem Abgemahnten an die Abmahnkanzlei geschickt, wird der Rechteinhaberin angeraten die Ansprüche aus dem Abmahnschreiben gerichtlich durchzusetzen. Die gerichtliche Durchsetzung der geforderten Ansprüche kann auch in Form eines einstweiligen Vermittlungsverfahrens erfolgen, ist in der Abmahnung von Schutt & Waetke zu lesen. Gibt der Abgemahnte jedoch die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und bezahlt den geforderten Geldbetrag sei die Angelegenheit mit der Abmahnung erledigt. Dann wird auch kein Gerichtsverfahren bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem Film Transcendence seitens der Kanzlei Schutt & Waetke angestebt.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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