Abmahnung 2016 | Fear The Walking Dead | Sasse und Partner

Sasse und Partner verschicken auch im Jahr 2016 Abmahnungen wegen Filesharing. Fear The Walking Dead ist gerade mal eine Staffel jung, dennoch werden von Sasse und Partner aus Hamburg bereits einzelne Folgen abgemahnt. Rechteinhaber ist in diesem Fall die Splendid Film GmbH. In deren Auftrag fordern Sasse & Partner nicht nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern auch die Zahlung aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen.

Fear The Walking Dead – Diverse Folgen abgemahnt

Zombies sind trotz ihrer großen Präsenz in Filmen und Serien immer noch schwer angesagt bei ihren Fans. Die US-amerikanische TV-Serie ‚The Walking Dead‘ schickte 2015 demzufolge einen Ableger, ein sogenanntes Spin-off, ins Rennen. Dieser heißt ‚Fear The Walking Dead‘ und erfreut sich ebenso großer Beliebtheit. So sehr, dass viele ungeduldige Zombie-Freunde das Risiko eingingen, einzelne Folgen auf Filesharing-Tauschbören herunterzuladen. Die unerfreuliche Konsequenz: eine Abmahnung von der Kanzlei Sasse und Partner wegen Verletzung des Urheberrechts.

Ein Abmahnschreiben wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten jene, die eine rechtlich geschützte Datei im Internet zum Download bereitstellen. Dies geschieht – oft aus Unkenntnis der Nutzer heraus – automatisch bei der Nutzung von Torrent-Dateien, die auf Tauschbörsen heruntergeladen werden können. Beim Download werden Teile der Datei auf dem eigenen PC gespeichert und auch für andere Nutzer zum Herunterladen freigegeben.

Abmahnung Sasse & Partner, was tun?

Die Serie ‚Fear The Walking Dead‘ kann noch so spannend und nervenaufreibend sein, dennoch sollten sie bei einer eventuell erhaltenen Abmahnung wegen Filesharing das Verhalten nicht übernehmen. Bleiben Sie stattdessen gelassen und überprüfen Sie den Sachverhalt. Kommen Sie als Anschlussinhaber als Täter in Frage? Wer hat noch Zugang auf Ihren Internetzugang?

Darüber hinaus stehen hilfreiche Urteile im Internet für jedermann zur Verfügung, um sich ein Bild zu machen. Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die folgenden Urteile:

BGH, Urteil vom 08.01.2014 – I ZR 169/12 BearShare
BGH, Urteil vom 19.10.2011 – I ZR 140/10
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12, MIR 2013, Dok. 021 – Morpheus

Abmahnung | Walking Dead Staffel 6

Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg mahnt im Auftrag der WVG Medien GmbH die 6. Staffel von der Serie Walking Dead ab. Es wird den Abgemahnten zur Last gelegt, dass er auf einer Filesharing Plattform ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Serie heruntergeladen haben soll – mittels Filesharingsoftware. Durch den Einsatz der Filesharingsoftware BitTorrent oder EMule u.a sollen die Verstöße begangen worden sein. Denn durch Einsatz einer solchen Filesharingsoftware kommt es zu einem Upload und somit wurden diese Inhalte anderen Usern im Internet zur Verfügung gestellt.

Abmahnung Walking Dead, Staffel 6: Was verlangt die Kanzlei Sasse & Partner?

  • Die Kanzlei Sasse & Partner verlangt von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 845,- €

Wichtig für Abgemahnte ist es, einmal innerhalb des Haushaltes zu klären, was zum Tatzeitpunkt im Haushalt geschehen ist?
Wenn der Abgemahnte selber als Täter und Störer nicht in Frage kommt, gibt es mittlerweile zahlreiche Gerichtsentscheidungen, in denen Klagen gegen Abgemahnte aufgrund des Filesharingvorwurfs abgewiesen wurden. Dem Abgemahnten trifft eine sekundäre Darlegungslast, das bedeutet nicht eine Umkehrbeweislast.

Hier Beispiele:
Amtsgericht Flensburg hatte die Klage des Rechteinhabers mit Urteil vom 28.07.2015 (Az. 62 C 143/14) abgewiesen. Das Gericht verwies darauf, dass der Beklagte als Anschlussinhaber durch seine Darlegungen die zunächst bestehende Vermutung der Täterschaft hinreichend erschüttert hat. Der beklagte Familienvater gab in der Verhandlung an, dass nicht nur er, sondern sowohl seine Frau, als auch sein Sohn Zugang zu dem gegenständlichen Internetanschluss haben würden. Das reichte dem Gericht.

AG Bielefeld, 30.06.2015, 42 C 740/14 Klageabweisung wegen Verjährung

Info – Tel 0201-176790

Abmahnung | The Best of Me | Sasse & Partner

Sasse & Partner verschickt im Frühjahr 2015 Abmahnungen für das US-amerikanische Liebesdrama „The Best Of Me – Mein Weg zu Dir“.

Abmahnung von Sasse & Partner für das Liebesdrama „The Best of Me“

Obwohl die Literaturverfilmung des gleichnamigen Bestseller-Romans von Nicholas Sparks erst ab dem 15.05.2015 im Einzelhandel als DVD, Blu-ray Disc oder Video on Demand erhältlich sein soll erreichen den Verbraucherdienst e.V. schon jetzt Filesharing – Abmahnungen von der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg, der zweitgrößten Stadt Deutschlands. Laut dem vorliegenden Schreiben habe unser Mitglied Herr M. aus W. den urheberrechtlich geschützten Film „The Best of Me“ rechtswidrig aus dem Internet via Tauschbörse herunter geladen. Dabei soll es außerdem zu einer unerlaubten Vervielfältigung des rechtlich geschützten Kinofilms gekommen sein.

Senator Film Verleih GmbH ist die Rechteinhaberin von „The Best of Me“

Das Liebesdrama „The Best of Me“ stammt aus dem Jahr 2014 und ist die neunte Buchverfilmung des Bestellerautors Nicholas Sparks. Am 08.01.2015 startete der Film in den deutschen Kinos. In der Literaturverfilmung „The Best of Me“ bekommt ein ehemaliges High-School-Pärchen etliche Jahre nach der Trennung eine zweite Liebeschance. Von der Berliner Filmfirma Senator Film Verleih GmbH wurde dieser in Deutschland in die Kinos gebracht. Das  Unternehmen aus Berlin wird auch den Spielfilm im Heimkino herausbringen und tritt auch als Rechteinhaberin auf, die die Abmahnung in Auftrag gegeben hatte.

800 Euro für „The Best of Me“

In einem vorliegenden Abmahnschreiben wird ein außergerichtlicher Pauschalbetrag über 800 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Sollte dieses Schreiben jedoch ignoriert werden, droht die Kanzlei Sasse & Partner mit einem aufwendigen und teueren Gerichtsprozess. Denn durch die Berichterstattung in den Medien entstehe der Film- und Musikbranche jedes Jahr ein erheblicher finanzieller Schaden wegen der unberechtigten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte, wie zum Beispiel das Liebesdrama „The Best of Me“, behauptet die Hamburger Kanzlei.

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Abmahnung | The Walking Dead | Staffel 5 | Sasse & Partner

Zombies genießen derzeit eine große Popularität in der Medienwelt. Sei es im Kino, als PC-Spiel oder auch als TV-Serie. Vorreiter ist die populäre Serie „The Walking Dead“, die mittlerweile fünf Staffeln verzeichnet und weltweit Erfolge feiert. Auch in Deutschland sind die lebenden Toten im TV-Format ein Zuschauermagnet. Die aktuellen Folgen sind bisher noch nicht im Free-TV zu sehen, sondern waren nur für SKY-Abonnenten zugänglich. Ungeduldige besorgten sich die neuen Folgen per Internet und wurden kurz danach wegen Filesharing von der Kanzlei Sasse & Partner abgemahnt.

The Walking Dead: Abmahnungen für lebende Tote

Manche fürchten sich vor den lebenden Toten, die in der US-Serie „The Walking Dead“ zu sehen sind. Dabei folgt der eigentliche Horror kurz darauf im Postfach. Die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg verschickt derzeit für die WVG Medien GmbH Abmahnungen für einzelne Episoden der bekannten TV-Serie rund um wandelnde Tote, auch Zombies genannt. Der Verbraucherdienst e.V. liegt aktuell eine Abmahnung für die Episode 13 der fünften Staffel von „The Walking Dead“ mit dem Titel „Forget“, zu deutsch „Vergessen“. Die Folge soll per P2P Technologie, genauer einer Tauschbörse, herunter geladen worden sein.
Was viele Nutzer dieser Technologie nicht wissen: Bei einem Download über BitTorrent und ähnlichen P2P Netzwerken wird die Datei (Film, Musik, etc.) nicht nur herunter, sondern auch hoch geladen. Dieser Upload ist in solchen Fällen illegal, da die Urheberrechterechte bei WVG Medien GmbH liegen.

Zombies können teuer werden

Ein Verbreiten der Folge „Forget“ kann ziemlich kostspielig werden. Für die einzelne Episode verlangt die Kanzlei Sasse & Partner satte 1.476,94 Euro. Ein Vergleich, um ein Gerichtsverfahren zu umgehen, würde auf 800 Euro belaufen. Enorm viel für eine einzelne Folge der Serie „The Walking Dead“. Wenn man bedenkt, dass sich ein Fan der Zombie-Serie wohl kaum mit einer Episode zufrieden geben wird, kann Filesharing sehr teuer werden. Die fünfte Staffel hat übrigens ganze 15 Folgen. 800 Euro pro Folge wären insgesamt 12.000 Euro für die komplette Staffel.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Abmahnung | The Expendables 3 | Sasse & Partner

800 Euro verlangt Sasse & Partner für The Expendables 3

Unser Mitglied Herr A. aus K. habe laut dem Schreiben von der Hamburger Kanzlei (vom 02.03.2015) den Actionstreifen The Expendables 3 mit den alternden Actionstars Sylvester Stallone und Arnold Schwarzenegger rechtswidrig aus dem Internet herunter geladen. Dabei sei es laut den Rechtsanwälten von Sasse & Partner zu einer unerlaubten Vervielfältigung gekommen. Bis zum 16.03.2015 soll unser Mitglied Herr A. einen Vergleichsbetrag über 800 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Auch eine Abmahnung für The Expendables 3 in Ihrer Post gefunden?

Lag in Ihrer Post auch ein Abmahnschreiben von Sasse & Partner? Sollen Sie ebenso 800 Euro wegen der angeblichen Rechtsverletzung des Actionfilms The Expendables 3 überweisen? Sollen auch Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an Sasse & Partner abgegeben?

Splendid Film GmbH erwarb am 06.03.2015 die Rechte für Deutschland

Laut dem Abmahnschreiben von Sasse & Partner habe die Splendid Film GmbH (Köln) am 06.03.2013 die Nutzungs- und Auswertungsrechte für den Actionfilm The Expendables 3 von der Filmfirma Nu Image, Inc. (Los Angeles) erworben. Die von der Splendid Film GmbH erworbenen Rechte würden für das „Geschäftsgebiet Deutschland“ gelten. Die Nu Image, Inc soll laut der vorliegenden Abmahnung die oben erwähnten Rechte an den Film The Expendables 3 von der Produktionsfirma EX3 Productions, Inc. erworben haben.

Guardeley Ltd. ermittelte die Urheberrechtsverletzung an The Expendables 3

Die deutsche Rechteinhaberin Splendid Film GmbH habe somit alle Rechte bezüglich des Actionfilms inne. Aus diesem Grund habe die Rechteinhaberin aus Köln die Guardeley Ltd. beauftragt, die die Urheberrechtsverletzung von Herrn A. an dem Film The Expendables 3 ermittelte und anschließend beweissicher dokumentierte. Diese ermittelten Daten dienten anschließend zur Anfertigung des Abmahnschreibens durch Sasse & Partner. Die ermittelten Daten (unter anderen der Hash-Wert und die IP-Adresse) seien laut dem Abmahnschreiben der eigentliche Beweis für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm.

Eigentliche Gesamtforderung beträgt 1.470,18 Euro für The Expendables 3

Bei der Forderung über 800 Euro für das wüste Ballerkino The Expendables 3 handelt es sich lediglich um ein Vergleichsangebot um einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Da die Kanzlei Sasse & Partner mit der vorliegenden Abmahnung eine außergerichtliche Einigung mit dem Abgemahnten sucht, ist die Gesamtforderung wegen der Urheberrechtsverletzung in Wirklichkeit viel höher. Die Gesamtforderungen würden sich laut dem Abmahnschreiben auf 1.470,18 Euro belaufen. Allein der geforderte Aufwendungsersatz (die Rechtsanwaltskosten) beträgt 970,18 Euro. Stolze 500 Euro werden alleine schon für den Schadensersatz an dem Actionstreifen The Expendables 3 verlangt.

14,99 Euro kostet The Expendables 3 bei Amazon!

Das ist ein sehr hoher Geldbetrag für The Expendables 3, den US-amerikanischen Ensemble-Film aus dem Jahr 2014 mit den Action-Veteranen um Arnie und Sly sowie Mel Gibson als Fiesling. Wäre der Film allerdings auf legalem Wege erworben worden, wäre dies viel preiswerter gewesen! Bei Amazon kostet zum Beispiel der Spielfilm als eine legale Blu ray-Disc „nur“ 14,99 Euro (Stand 11.03.2015). Und vor allem darf der Käufer der legalen Version den Actionfilm immer und überall abspielen und natürlich behalten. Vor allem hätte der legale Käufer keinen unnötigen Stress mit der einer Abmahnung von Sasse & Partner gehabt! Ebenfalls hätte der ehrliche Käufer eine um zehn Minuten längere Blu ray-Version mit einem „Extended Director’s Cut“ in „Dolby Atmos“ erworben. Bei einem Abmahnschreiben von Sasse & Partner muss auf jeden Fall der herunter geladene Filmtitel von der Festplatte gelöscht werden, sofern dieser nicht mittels des Streaming-Portals Popcorn Time angeschaut wurde.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.