Perfect Timing | Abmahnung | Fareds

Seit Juli / August 2014 versendet die Kanzlei Fareds, die am Jungfernstieg in Hamburg anzutreffen ist, Abmahnungen für den Erwachsenenfilmtitel Perfect Timing. Laut der Abmahnung von Fareds soll der Film Perfect Timing, der urheberrechtlich geschützt ist, mit der Tauschbörsensoftware Vuze 5.3.0.0 gesetzeswidrig aus dem Internet herunter geladen worden sein. Auch soll der Film Perfect Timing Dritten im Internet zum Download zur Verfügung gestellt worden sein, ist in der Abmahnung zu lesen.

Was ist eine öffentliche Zugänglichmachung?

Immer wenn urheberrechtlich geschützte Medieninhalte wie der Film Perfect Timing durch eigenmächtiges Anbieten für andere User ins Internet gestellt werden, ist von einer öffentlichen Zugänglichmachung, ein unkörperliches Verwertungsrecht des Urhebers, die Rede. Das unkörperliche Verwaltungsrecht des Urhebers bzw. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung besitzt in der Regel die Rechteinhaberin. Beim Erotikfilm Perfect Timing ist es die Rechteinhaberin Malibu Media LLC aus den USA. Der durch die Kanzlei Fareds abgemahnte Filesharer besitzt jedoch keinerlei Rechte an den Werk Perfect Timing.

Was wird mit einer Anti-Piracy-Software ermittelt?

Mit der Benutzung einer Anti-Piracy-Software wurde der Tauschvorgang des Films Perfect Timing dokumentiert und an das Landgericht Köln weitergeleitet. In der Abmahnung von Kanzlei Fareds für den Film Perfect Timing ist zu lesen, dass die beauftragten Firma glaubhaft darlegen konnte (eidesstattliche Versicherung i.R ) , dass ein Urheberrechtsverstoß im Internet begangen worden sein soll. Mit einem richterlichen Beschluss der Kölner Landrichter wurden der Kanzlei Fareds der Name des Anschlussinhabers, der der vermutete Filesharer ist, mitgeteilt. Denn nur mit der ermittelten IP-Adresse konnte der Name des Filesharers zugeordnet werden. Bei der Ermittlung des Datensatzes für die Urheberrechtsverletzung an dem Film Perfect Timing durch die beauftragte Firma wurde auch berücksichtigt, dass bei jedem neuem Einloggen ins Internet automatisch eine neue abgeänderte IP-Adresse zugeordnet wird.

Fareds unterscheidet in der Abmahnung zwischen der Täter- und der Störerhaftung!

Bezüglich der Abmahnung für den Erotikfilm Perfect Timing bezieht sich die Kanzlei Fareds auf zwei verschiedene Handlungsszenarien bei der Verfolgung der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Die Kanzlei Fareds verweist in ihrer Abmahnung für den Film Perfect Timing einerseits auf die Tätereigenschaft, anderseits auf die Störereigenschaft.

Bei einer Täterhaftung müssen die Schadensersatz- und Rechtfolgekosten beglichen werden!

So muss zum Beispiel ein Täter die gesamten Schadensersatz- und Rechtsfolgekosten leisten, also den gesamten von Fareds geforderten Pauschalbetrag über mehrere Hundert Euro. Bei einer Störerhaftung, also wenn sich fremde Personen über einen ungesicherten WLAN-Anschluss eingeloggt haben und den Film Perfect Timing rechtswidrig herunter geladen haben, verlangt die Kanzlei Fareds nur noch die Rechtsfolgekosten.

In der Abmahnung für den Film Perfect Timing präzisieren die Rechtsanwälte von Fareds ihre Ausführungen bezüglich der Täter- oder der Störerhaftung und beziehen sich dabei auf das Urteil Az-I ZR 121 / 08 vom 12.05.2010 des Bundesgerichtshofs (BGH).

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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Abmahnung | Yolki 3 | Nimrod Rechtsanwälte

Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin fertigen unter anderem Abmahnungen für die russische Komödie Yolki 3 aus dem Jahr 2013 an. Die Rechteinhaberin Mirsand Limited fordert durch die Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte die sofortige Löschung der Filmdatei, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines Pauschalbetrags über mehrere Hundert Euro. Der urheberrechtlich geschützte Film Yolki 3 soll via Tauschbörse per Upload und Download im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.

990,20 Euro für Yolki 3

Für russische Komödie Yolki 3 wird eine Pauschalzahlung über 990,20 Euro von den Nimrod Rechtsanwälten eingefordert. Wird die Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten ausgesessen, kann ein teurer und langwieriger Gerichtsprozess die Folge sein.

KONTAKT MIT VERBRAUCHERDIENST

Haben Sie auch eine Abmahnung von NIMROD wegen Filesharing erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

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oder via E-Mail:
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Abmahnung | The Worlds End | APW Rechtsanwälte

Für die britische Actionkomödie The Worlds End verschicken die APW Rechtsanwälte aktuell Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Der urheberrechtlich geschützte Filmtitel The Worlds End soll via Tauschbörse per Up-/Download im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Der Auftraggeber der Abmahnung der APW Rechtsanwälte aus Dortmund für The Worlds Ends ist die Rechteinhaberin Universal Pictures International Germany GmbH.

530 Euro für das Filesharing des Kinofilms The Worlds End

In der Abmahnung für die Komödie The Worlds End werden die Abgabe eines pauschalen Vergleichsbetrags über 530 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den APW Rechtsanwälten gefordert. Schickt der Abgemahnte nicht fristgerecht die geforderte Unterlassungserklärung sowie den Geldbetrag an die APW Rechtsanwälte, kann ein Gerichtsprozess drohen.

Wussten Sie schon,

dass eine Abmahnung für den Film The Worlds End durch die APW Rechtsanwälte die Vorstufe zu einem einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren ist? Außerdem dient eine Abmahnung von den APW Rechtsanwälten als eine außergerichtliche Möglichkeit den Unterlassungsanspruch bei Urheberechtsverletzungen beizulegen.

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Abmahnung | Rihanna | Rasch Rechtsanwälte

Für die RechteinhaberinUniversal Music GmbH verfassen die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg Abmahnungen für das Album Loud der Sängerin Rihanna. Das urheberrechtlich geschützte Musikalbum Loud von Rihanna soll durch Filesharing via Tauschbörsen mittels Peer-to-Peer-Netzwerke im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Rasch Rechtsanwälte mahnen Loud von Rihanna ab

Grundsätzlich ist die Abmahnung des Musikalbums Loud von Rihanna, verfasst durch die Rasch Rechtsanwälte, die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren. Die Abmahnung von den Rasch Rechtsanwälten dient auch dazu als eine außergerichtliche Alternative den Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen beizulegen.

1.200 Euro für Loud von Rihanna

Für das Filesharing des Musikalbums fordert die Kanzlei der Rasch Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung eines pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatzes über 1.200 Euro. Geht die geforderte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des Vergleichsangebots nicht fristgerecht ein, kann die Abmahnkanzlei einen höheren Geldbetrag vor Gericht für die Rechteinhaberin einfordern.

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Abmahnung | X-Rebirth | RKA Rechtsanwälte

X-Rebirth aus der sechs Science-Fiction-PC-Titel umfassenden X-Reihe, dass an 15.11.2013 für die Windows-PC-Plattform als Datenträger oder als legaler Download erschien, wird 2014 von den rka Rechtsanwälten abgemahnt. Der Auftraggeber der Abmahnung des Computerspiels X-Rebirth ist die Koch Media GmbH. (Zitat) „ […] wir [die rka Rechtsanwälte] vertreten die Koch Media GmbH aus Höfen, Österreich. Unsere Mandantin stellt her und vertreibt Computerspiele, namentlich im Bereich der Spielesoftware“ (Zitat Ende). In der Abmahnung wird von den rka Rechtsanwälten bezüglich der Urheberrechtsverletzung des PC-Spiels X-Rebirth wird behauptet, dass die urheberrechtlich geschützte Computerdatei durch Filesharing (Peer-to-Peer-Netzwerk) via Up- bzw. Download im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sei. Der Vorgang des Upload beim sogenannten Filesharing stellt bezüglich der Abmahnung des Spieletitels X-Rebirth die eigentliche Urheberrechtsverletzung dar, die seitens der rka Rechtsanwälte aus Hamburg geahndet wird.

Abmahnung von X-Rebirth ist die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- oder Urteilsverfahren

Allgemein ist eine Abmahnung von den rka Rechtsanwälten für das Spiel X-Rebirth die Vorstufe zu einem einstweiligen Verfügungs- oder Urteilsverfahren. Die Abmahnung für X-Rebirth ist außerdem eine außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen. So ist in der Abmahnung der rka Rechtsanwälte für das Computerspiel X-Rebirth zu lesen: (Zitat) „Unsere Mandantin [Koch Media GmbH] ist bereit die Angelegenheit insgesamt (also auch gegenüber etwaigen Dritten, die Ihren Anschluss genutzt haben) als erledigt zu beachten, wenn binnen der […] Frist neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Löschung der Datei ein Pauschalbetrag von 800“ (Zitat Ende) Euro (Zitat) „gezahlt wird“. (Zitat Ende).

rka Rechtsanwälte empfehlen die gerichtliche Durchsetzung

Sollte der Filesharer bezüglich der Abmahnung für die Urheberrechtsverletzung des Science-Fiction-Spiels X-Rebirth die festgelegten Fristen für die außergerichtliche Einigung mit den rka Rechtsanwäkten und der Rechteinhanerin Koch Media GmbH, dem europaweit größten unabhängigen Verleger von Computerspielen, verstreichen lassen, (Zitat) „empfehlen wir [die rka Rechtsanwälte] […] in Falle des furchtlosen Verstreichens der Frist die gerichtliche Durchsetzung […], soweit eine abschließende Einigung nicht zustande kommt.“ (Zitat Ende).

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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