Abmahnung | Spintires – Offroad Truck Simulator | Nimrod Rechtsanwälte

In der Vorweihnachtszeit 2014 erhielt Verbraucherdienst e.V. mehrere Abmahnungen für das hyperrealistische PC-Spiel Spintires – Offroad Truck Simulator. Im Auftrag der Rechteinhaberin Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH werden die Anwaltsschreiben von den Nimrod Rechtsanwälten aus Berlin verschickt.

Abmahnung für Spintires – Offroad Truck Simulator

Spintires – Offroad Truck Simulator, das von den britischen Oovee Games Studios entwickelt wurde, soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes via Tauschbörsen-Software im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei soll es zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung der geschützten Spielesoftware gekommen sein. Wegen der Urheberrechtsverletzung im Internet könne die Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH verschiedene Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend machen. So können Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung sowie die Rechtsanwaltskosten von den Nimrod Rechtsanwälten im Namen der Rechteinhaberin eingefordert werden. Denn diese besitze laut Abmahnung die alleinigen Verwertungsrechte an Spintires – Offroad Truck Simulator.

15,99 Euro bei Amazon – 800 Euro bei den Nimrod Rechtsanwälten

800 Euro und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung werden in der Abmahnung binnen einer kurzen Fristsetzung von dem Filesharer gefordert. Viel Geld für ein Spiel das bei Amazon als Datenträger nur 15,99 Euro kostet (Stand 28.11.2014). Ebenfalls kann das urheberechtlich geschützte Computerspiel Spintires – Offroad Truck Simulator als Amazon PC Steam Code legal aus den Netz geladen werden. Wäre der legale Weg gewählt worden, hätte sich der Internet-User viel Ärger mit der Anwaltskanzlei der Nimrod Rechtsanwälte ersparen können. Fazit: Anfangs kostenlos erscheinende Internet-Dienstleistungen können später sehr teuer werden, zum Beispiel wenn die Abmahnung für Spintires – Offroad Truck Simulator ignoriert wird. Denn dann kann ein aufwendiger und kostspieliger Gerichtsprozess die Folge sein.

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Abmahnung | Farbenspiel | Rasch Rechtsanwälte

Haben Sie sich Helene Fischers Hitalbum Farbenspiel gekauft? Hoffentlich legal als CD oder als E-Product! Denn seit Dezember 2014 verschicken die Rasch Rechtsanwälte für das Musikalbum Farbenspiel Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Denn eines der meistverkauften Musikalben in Deutschland seit 1975 mit dem Megahit Atemlos durch die Nacht soll im Internet durch den Abgemahnten rechtswidrig herunter geladen und vervielfältigt worden sein. Ein unerlaubter Up-/ Download kann später sehr teuer werden!

7,99 Euro bei Weltbild – 900 Euro bei den Rasch Rechtsanwälten!

Kostet das sechste Studioalbum (9 × Platin) von Helene Fischer in der CD-Version bei Weltbild (als Limited Pur Edition) nur 7,99 Euro (Stand 02.12.2014), wird dieses bei Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte ein teurer Spaß. Denn die Rechtsanwälte verlangen für Farbenspiel einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 900 Euro. Die Löschung der rechtswidrig herunter geladenen Musikdatei mit dem Hitalbum ist dabei im Preis inbegriffen!

Ersparen Sie sich großen Ärger!

Die auf Urheberrechtsverstöße im Internet spezialisierten Anwälte verlangen ebenso eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die 30 Jahre gültig ist. Wird die Abmahnung für das Hitalbum Farbenspiel ignoriert, können die Rasch Rechtsanwälte einen weit aus höherem Geldbetrag bei einer Klage vor Gericht einfordern. Soviel Ärger für das 61 Minuten lange Nummer-Eins-Album muss nicht sein!

Farbenspiel gehört der Universal Music GmbH

Laut der Abmahnung besitze die Universal Music GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte für Deutschland. Deshalb habe das Musiklabel Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung sowie Aufwendungsersatz. Um eine weitere Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum Farbenspiel zu verhindern, werde von dem Filesharer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Kommt es zu einer weiteren Rechtsverletzung an dem Album Farbenspiel, können die Geldansprüche gegenüber dem Abgemahnten sofort auf dem Gerichtsweg eingeklagt werden.

Täter- / Störerhaftung

Sollte der Abgemahnte als ein Täter haften, müssen die geforderten 900 Euro an die Rasch Rechtsanwälte bezahlt werden. Haftet der beschuldigte Urheberrechtsverletzer jedoch nur als ein Störer, haftet dieser nur für die Anwalts- bzw. Ermittlungskosten über circa 200 Euro.

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Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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Abmahnung | Train Simulator 2015 | Nimrod Rechtsanwälte

Train Simulator 2015 kostet bei Amazon 34,99 Euro (Stand 25.11.2014), kostenlose Lieferung inklusive. Bei einer Urheberechtsverletzung via Tauschbörse muss der abgemahnte Spielefreak bei den Nimrod Rechtsanwälten stolze 850 Euro bezahlen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird ebenso von den Nimrod Rechtsanwälten eingefordert.

Aerosoft GmbH vertreibt Train Simulator 2015

Die Aerosoft GmbH, die die Software Train Simulator 2015 vertreibt, ist ein auf PC-Simulationen spezialisierter Softwareentwickler und –publisher mit Firmensitz am Flughafen Paderborn / Lippstadt. Die Softwareschmiede beauftragte die Nimrod Rechtsanwälte zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing im Internet. Denn die häufigen Rechtsverletzungen durch Filesharing im Internet schaden inzwischen der Software-Industrie sehr. Gerade bei einem aktuellen Spiele-Hit wie Train Simulator 2015 kann das kommende Weihnachtsgeschäft gefährdet sein, wenn nicht genügend Kopien legal verkauft werden.

Dovetail Games entwickelte Train Simulator 2015

Die Simulations-Software Train Simulator 2015 für die PC-Plattformen Windows Vista , 7 und 8.1 soll laut Abmahnschreiben von den Nimrod Rechtsanwälten im Internet vervielfältigt und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Denn laut dem Text der Abmahnung ist die Aerosoft GmbH die deutsche Rechteinhaberin der Simulations-Software, die von der Firma Dovetail Games aus der britischen Hafenstadt Chatham (Grafschaft Kent) entwickelt wurde.

Abgemahnter besitzt keine Verwertungsrechte an der Simulations-Software

Hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung an Train Simulator 2015 (Erstverkaufstag 18.09.2014) habe die Aerosoft GmbH verschiedene Ansprüche gegenüber dem abgemahnten PC-Spieler. Laut Abmahnschreiben von den Nimrod Rechtsanwälten habe die Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten). Da die deutsche Vetrtriebsfirma die alleinigen Verwertungsrechte für Deutschland an der Simulations-Software besitzt, kann diese von dem Abgemahnten eine außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern.

Mit der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung soll eine zukünftige Rechtsverletzung an Train Simulator 2015 verhindert werden. Bei einer Wiederholungstat kann für den Abgemahnten hohe Vertragsstrafe drohen. Eine Klage vor Gericht ist dann die logische Konsequenz aus einer ignorierten Filesharing-Abmahnung.

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Abmahnung | Rondomedia GmbH | Nimrod Rechtsanwaelte

Selbst außergewöhnliche Computersimulationen wie die Wuppertaler Schwebebahn befinden sich im Portfolio der Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH aus Mönchengladbach. Die Rondomedia GmbH entwickelt und vertreibt Simulationssoftware jedweder Art. Simulationssoftware für die Bereiche Landwirtschaft, LKW, Rettung, Schiff, Flug, Bus und Bahn sowie für Wirtschaft und Sport werden von dem Unternehmen vom Niederrhein auf Datenträgern oder als legalem Download vertrieben.

Zweitgrößter Entwickler und Publisher von PC-Spielen in Deutschland

Die Rondomedia GmbH ist der zweitgrößte Programmierer und Vermarkter (Publisher) von PC-Spielen in Deutschland, obwohl das Unternehmen erst 1998 gegründet wurde. Zur Rondomedia GmbH gehören die beiden Firmen Astragon Software GmbH sowie die New Planet Disributions GmbH. Die Rondomedia GmbH ist außerdem an der Düsseldorfer PR-Agentur Buschbaum Media & PR GmbH als auch an der Kölner Agentur Rincon 2 Medien GmbH beteiligt. Einem breiten Publikum wurde die Softwareschmiede vom Niederrhein durch den Landwirtschafts Simulator und der Wirtschaftssimulation Der Planer bekannt.

Eine Abmahnung im Namen der Rondomedia GmbH ist kein Computerspiel!

Wird die urheberrechtlich geschützte Computersoftware der Rondomedia GmbH per Filesharing via Tauschbörsen von Internet-Usern herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt, kommt wenig später die Kanzlei der Nimrod Rechtsanwälte mit ins Spiel. Dann fertigen die Anwälte der Nimrod Rechtsanwälte Abmahnungen bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und rechtswidrigen Vervielfältigung (§ 16 UrhG) der geschützten Software an. Sollten Sie eine Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten im Auftrag der Rondomedia GmbH bekommen haben, handelt es sich um eine ernste Angelegenheit mit der nicht zu Spaßen ist. Denn eine Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten sollte keinesfalls von dem Abgemahnten ignoriert werden.

Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche

Wie schon oben erwähnt wird in der Abmahnung im Auftrag der Rondomedia GmbH die Zahlung des Pauschalbetrags über 850 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. So habe das Unternehmen Rondomedia GmbH das Recht Schadensersatzansprüche (§ 97a Abs. 2 UrhG) und Aufwendungsersatzansprüche (§ 97a Abs. 3 S.1 UrhG) gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen. Die hohe Geldforderung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Rondomedia GmbH eine fiktive Schadensersatzforderung in Lizenzanalogie einfordert, da sich der geschützte Spieltitel im Netz rechtswidrig vervielfältigt habe.

Riskieren Sie wegen der Rondomedia GmbH keine Klage vor Gericht!

Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Nimrod Rechtsanwälte soll das Recht auf Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG) von der Rondomedia GmbH gegenüber dem Abgemahnten eingefordert werden. Denn mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung gebt der Filesharer ein Schuldanerkenntnis ab, welches einen langen Zeitraum von 30 Jahren gültig ist. Sollte es in dieser Zeit zu einem erneutem Urheberrechtsverstoß an dem abgemahnten Spieletitel durch den Abgemahnten kommen, kann die Rondomedia GmbH sofort ihre Recht auf Unterlassung vor Gericht durchsetzen. Dazu muss nicht mehr eine erneute Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten an den Filesharer gesendet werden. Denn dann kann es sofort zu einer Klage vor Gericht wegen einer kleinen Computerdatei der Rechteinhaberin Rondomedia GmbH kommen, die im Nachhinein aufwendig und sehr teuer für den Abgemahnten werden kann.

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Abmahnung | Universal Pictures Germany GmbH | APW Rechtsanwälte

Die APW Rechtsanwälte (Dortmund) betreuen Filesharing-Abmahnungen im Auftrag der Universal Pictures Germany GmbH. Die Filmverleihfirma hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main sowie eine Filiale in Hamburg. Universal Pictures Germany GmbH ist im Kinoverleih als auch im Verkauf von Heinkinofilmen im Einzelhandel oder im Internet aktiv.

Universal Pictures Germany GmbH ist ein Tochterunternehmen eines US-Konzerns

Die Universal Pictures Germany GmbH ist eine deutsche Tochter Medienkonzerns NBC Universal aus den USA. Der US-amerikanische Mutterkonzern betreibt unter anderem in Los Angeles eines der größten und ältesten Filmstudios, die noch regelmäßig Blockbuster für ein großes Publikum produzieren.

Pauschaler Vergleichsbetrag zwischen 500 bis 530 Euro

Verbraucherdienst e.V. berichtete in der Vergangenheit über Abmahnungen von den APW Rechtsanwälten, deren Auftraggeber die deutsche Tochter des US-Medienkonzerns war. Die Bezahlung eines Pauschalbetrags zwischen 500 bis 530 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden jeweils in einer Abmahnung von den APW Rechtsanwälten von dem Abgemahnten eingefordert.

Öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung

Die urheberrechtlich geschützten Spielfilme von der Rechteinhaberin Universal Pictures Germany GmbH sollen mittels einer Filesharing-Software im Internet von dem Abgemahnten herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei stellt die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie deren Vervielfältigung (§ 16 UrhG) im Internet die eigentliche Urheberrechtsverletzung dar. Da die Universal Pictures Germany GmbH die deutsche Rechteinhaberin dieser Filme ist, kann sie Unterlassung-, Auskunfts-, Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Abgemahnten gegenüber dem Abgemahnten geltend machen.

IP-Adresse, Hash –Wert, genauer Zeitpunkt der Rechtsverletzung

Die Universal Pictures Germany GmbH beauftragt zur Ermittlung und zur Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung eine Antipiracy-Firma, die den genauen Zeitpunkt der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung, die IP-Adresse des Anschlussinhabers sowie den Hash-Wert (digitaler Fingerabruck) im Internet und beweissicher ermittelt und dokumentiert. Über dem Umweg eines Gerichtlichen Gestattungsbeschlusses konnte anschließend die Kanzlei der APW Rechtsanwälte eine Abmahnung im Auftrag der Rechteinhaberin anfertigen.

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Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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