Der auf finanziell lukrative Abmahnschreiben für Erotikfilme spezialisierte Rechtsanwalt und CDU-Politiker Rainer Munderloh aus Oldenburg lässt inzwischen alte Forderungen aus Schreiben für die RGF Productions Limited (Dublin) von der Rhein Inkasso GmbH beitreiben.
Aus einer Abmahnung von Rainer Munderloh kann leicht eine Klage werden – mindestens 4003 Euro für Erotikfilm
In seinem Abmahnschreiben (Erstellungsdatum 31.07.2012) für den Erotikfilm „Extrem Pervers Nr.1 – 18 Jahre und so verdorben“ forderte Rechtsanwalt Rainer Munderloh einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 780 Euro bzw. die Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung bis zum 07.08.2015. Bei dem Vergleichsbetrag, den Rechtsanwalt Rainer Munderloh in der vorliegenden Abmahnung einfordert, handelte es sich nur um schnelle Einigung mit dem Abgemahnten ohne Einschaltung eines Gerichts. Werden jedoch diese eng fristgelegten Fristen vom Filesharer missachtet wird das Anwaltsschreiben für den Oldenburger Rechtsanwalt und CDU-Politiker sehr ertragreich. So droht dieser in seiner Abmahnung, die dem Verbraucherdienst e.V. im Original vorliegt, mit einer Gesamtforderung von mindestens 4.003 Euro, sofern es zu einer Klage kommen sollte. Allein die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung betragen 2.350 Euro. Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche über 1.653,30 Euro würden dann wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Erotikfilm von der RGF Productions Limited für den Abgemahnten fällig. Die weitreichenden Erfahrungen des Verbraucherdienst e.V. mit dem Rechtsanwalt Rainer Munderloh bezüglich Abmahnungen zeigen immer wieder, dass dieser Weg in der Regel von ihm gewählt wird.
Mahnung von der Rhein Inkasso über 2.061,48 Euro
Aus der vorliegenden Abmahnung ist inzwischen eine Mahnung, auch als Zahlungsaufforderung bekannt, geworden. In dieser werden mittlerweile Forderungen in einer Höhe über 2.061,48 Euro gefordert. Zur Beitreibung der fälligen Geldforderungen wurde inzwischen die Mannheimer Firma Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH beauftragt. Der geforderte Geldbetrag sollte bis zum 09.02.2015 auf ein Konto der Sparkasse Rhein Neckar Nord überwiesen werden. Ebenfalls sollte ein Ratenzahlungsangebot von mindestens 260 Euro bis spätestens 26.01.2015 vom Schuldner / Filesharer vorgeschlagen werden. Sollte diese Zahlungsaufforderung von der Rhein Inkasso (inklusive Zinsen und Inkassogebühren) jedoch ignoriert werden droht eine Klage vor Gericht.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: