Aktuell liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner für das Unternehmen Burberry Ltd. aus Großbritannien vor. So wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben. Hier erfahren Sie, wie reagiert werden kann.
Markenrechtsverletzung durch „Burberry Check“ Ähnlichkeit?
Die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wurden von der Firma Burberry Ltd. beauftragt, um Markenrechtsverletzungen abzumahnen. So wird einem vorliegenden Abmahnschreiben ausgeführt, dass die Mandantin für die Herstellung und den Vertrieb qualitativer Bekleidungsstücke (wie unter anderem Lederwaren, Schuhe, Accessoires) verantwortlich ist, welche mit dem bekannten „Burberry Check“ versehen sind. Zur leichteren Zuordnung sind in der Abmahnung diverse Produkte aus dem Portfolio des Anbieters aufgelistet, um sich selbst ein Bild zu machen.
Der in der Abmahnung erhobene Vorwurf der Rechtsanwälte von Preu Bohlig & Partner: der Abgemahnte soll innerhalb eines eigens betriebenen Online-Shops Produkte angeboten haben, die den markenrechtlich geschützten „Burberry Check“ in nahezu identischer Weise übernehmen.
Was wird von Preu Bohlig & Partner gefordert?
Betroffene können Verkäufer sein, die Stoffe mit dem „Burberry Check“ Muster anbieten. Ausreichend ist wegen der „überragenden Bekanntheit“ die Ähnlichkeit mit der geschützten Unionsmarke, etwaige farbliche Abweichungen spielen da keine nennenswerte Rolle. Sollten die abgemahnten Anbieter ihre Produkte aus dem Ausland beziehen, kann es ein erhöhtes Risiko von Markenfälschungen und Plagiaten kommen – und dies meist nicht bewusst. Der Mandantin Burberry Ltd. steht laut der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zu.
In dem Abmahnschreiben wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Eine vorformulierte Fassung ist dem Schreiben bereits beigefügt. Dort sind neben der Unterlassungsverpflichtung und etwaige Vertragsstrafen (bei Wiederholung) aufgeführt. Der Streitwert ist auf 150.000,00 EUR gesetzt. Der Abgemahnte ist laut der Abmahnung zur Auskunftserteilung, Herausgabe und zum Schadensersatz und der Zahlung der Rechtsanwaltskosten verpflichtet.
Markenrechtliche Abmahnung – was tun?
Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Preu Bohlig & Partner erhalten? Lassen Sie durch unsere angeschlossenen Anwälte umfassend beraten und prüfen, ob ob eine Verteidigung für Sie Aussicht auf Erfolg hat. Sollte laut der Einschätzung der angeschlossenen Anwälte eine Markenrechtsverletzung vorliegen, wird für Sie versucht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das Markenrecht und das Urheberrecht. In vielerlei Fällen konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzleien abgewehrt werden.
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