Markenrecht: Preu Bohlig & Partner Abmahnung für Burberry Ltd.

Aktuell liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner für das Unternehmen Burberry Ltd. aus Großbritannien vor. So wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben. Hier erfahren Sie, wie reagiert werden kann.

Markenrechtsverletzung durch „Burberry Check“ Ähnlichkeit?

Die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wurden von der Firma Burberry Ltd. beauftragt, um Markenrechtsverletzungen abzumahnen. So wird einem vorliegenden Abmahnschreiben ausgeführt, dass die Mandantin für die Herstellung und den Vertrieb qualitativer Bekleidungsstücke (wie unter anderem Lederwaren, Schuhe, Accessoires) verantwortlich ist, welche mit dem bekannten „Burberry Check“ versehen sind. Zur leichteren Zuordnung sind in der Abmahnung diverse Produkte aus dem Portfolio des Anbieters aufgelistet, um sich selbst ein Bild zu machen.

Der in der Abmahnung erhobene Vorwurf der Rechtsanwälte von Preu Bohlig & Partner: der Abgemahnte soll innerhalb eines eigens betriebenen Online-Shops Produkte angeboten haben, die den markenrechtlich geschützten „Burberry Check“ in nahezu identischer Weise übernehmen.

Was wird von Preu Bohlig & Partner gefordert?

Betroffene können Verkäufer sein, die Stoffe mit dem „Burberry Check“ Muster anbieten. Ausreichend ist wegen der „überragenden Bekanntheit“ die Ähnlichkeit mit der geschützten Unionsmarke, etwaige farbliche Abweichungen spielen da keine nennenswerte Rolle. Sollten die abgemahnten Anbieter ihre Produkte aus dem Ausland beziehen, kann es ein erhöhtes Risiko von Markenfälschungen und Plagiaten kommen – und dies meist nicht bewusst. Der Mandantin Burberry Ltd. steht laut der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zu.

In dem Abmahnschreiben wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Eine vorformulierte Fassung ist dem Schreiben bereits beigefügt. Dort sind neben der Unterlassungsverpflichtung und etwaige Vertragsstrafen (bei Wiederholung) aufgeführt. Der Streitwert ist auf 150.000,00 EUR gesetzt. Der Abgemahnte ist laut der Abmahnung zur Auskunftserteilung, Herausgabe und zum Schadensersatz und der Zahlung der Rechtsanwaltskosten verpflichtet.

Markenrechtliche Abmahnung – was tun?

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Preu Bohlig & Partner erhalten? Lassen Sie durch unsere angeschlossenen Anwälte umfassend beraten und prüfen, ob ob eine Verteidigung für Sie Aussicht auf Erfolg hat. Sollte laut der Einschätzung der angeschlossenen Anwälte eine Markenrechtsverletzung vorliegen, wird für Sie versucht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das Markenrecht und das Urheberrecht. In vielerlei Fällen konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzleien abgewehrt werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:

0201-176 790

oder via E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Abmahnung | Marke MO | Preu Bohlig & Partner

Wegen einer markenrechtlichen Verletzung an der Modemarke MO, die durch die Dutta Modevertrieb GmbH vertrieben wird, bearbeitet der Essener Verein eine Abmahnung von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner. Ein Bekleidungsstück der Modemarke MO soll von unserem Mitglied ohne offizielle Zustimmung der Markeninhaberin (Dutta Modevertrieb GmbH) bei Ebay angeboten worden sein. Durch einen Testkauf in dem Onlineshop der Abgemahnten soll die Markenrechtsverletzung an der Marke MO ermittelt und dokumentiert worden sein. Dieser Testkauf führte im Nachhinein zur Anfertigung des Abmahnschreibens durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner.

Ist die Dutta Modevertrieb GmbH die Inhaberin der Marke MO?

Laut dem vorliegenden Schreiben von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner sei die Dutta Modevertrieb GmbH aus Hamburg die Inhaberin der Verwertungsrechte an der Wort-Bild-Marke MO. Bekleidungsstücke mit dem Markennamen MO würden deshalb nur mit Genehmigung der Dutta Modevertrieb GmbH beworben, angeboten oder vertrieben.

Ist die Wort-Bild-Marke MO rechtlich geschützt?

Die Marke MO genieße laut dem Abmahnschreiben einen umfassenden markenrechtlichen Schutz. Die Wort-Bild-Marke ist als DE-Marke 399 39 194 rechtlich geschützt sowie beim Deutschen Patent- und Markenamt gelistet. Durch einen Textkauf über das nicht autorisierte Ebay-Portal unseres Mitglieds hätte die Markeninhaberin festgestellt, dass Kleidungsstücke mit dem Zeichen MO (das klanglich mit der geschützten Marke identisch sei) ohne ihre Zustimmung im Internet verkauft würden. Dem Text der Abmahnung von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner ist ebenfalls zu entnehmen, dass die begangene Markenverletzung einen großen Nachteil für die Markeninhaberin darstelle.

Gegenstandswert über 100.000 Euro für die Marke MO

Die Mandantin der Kanzlei Preu Bohlig & Partner, die Dutta Modevertrieb GmbH, dulde nicht die Verletzung des Markennamens MO. Deshalb fordere diese von dem Angemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zu einer festgelegten Frist. Die Angabe der Erklärung sei unbedingt einzuhalten, da sonst eine gerichtliche Geltendmachung im Eilverfahren wegen der Markenrechtsverletzung drohe. Ebenfalls seien die gesamten Kosten (der Gegenstandswert über 100.000 Euro sowie für den Testkauf) wegen der Inanspruchnahme der Anwälte von Preu Bohlig & Partner zu zahlen.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Abmahnung | Louis Vuitton | Preu Bohlig & Partner

Im Februar 2015 erreichte ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. eine markenrechtliche Abmahnung für die Luxusmarke Louis Vuitton von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner. Streitgegenstand der vorliegenden Abmahnung ist ein Postpaket aus China mit künstlichem Louis Vuitton-Fingernägeln, die nicht von der französischen Luxusfirma autorisiert und somit vermutlich gefälscht sind. Haben Sie auch Probleme mit einer markenrechtlichen Abmahnung für die Luxusmarke Louis Vuitton? Es müssen nicht nur künstliche Fingernägel sein, die gefälscht sein sollen! Besonders bei den Luxuswaren von der Marke Louis Vuitton existiert schon seit dem Ende des 19. Jahrhunderts eine florierende Fälscherindustrie. Zum Beispiel tauchen immer wieder (fast mit dem Original zu verwechselnde) Plagiate von Handtaschen, Geldbörsen, Kleidungsstücken oder Schuhen auf.

Abmahnung von Preu Bohlig & Partner für gefälschte künstliche Louis Vuitton-Fingernägel!

Laut dem vorliegenden Schreiben von Preu Bohlig & Partner habe unser Mitglied die gefälschten künstlichen Fingernägel bei einem ausländischen Händler im Internet bestellt. Die bestellte Ware wurde später vom Hauptzollamt beschlagnahmt und daraufhin aus dem Verkehr gezogen, da es sich laut der Abmahnung offensichtlich um Falsifikate (Fälschungen) handeln würde. Nach den deutschen Einführgesetzen ist der Import von Fälschungen der französischen Luxusmarke nach Deutschland verboten. Einen Geldbetrag über 2.657 Euro sollte der angemahnte Geschäftsinhaber bezüglich der ermittelten Markenrechtsverletzung bis zu einer festgelegten Frist überweisen. Ebenso sollten die sichergestellten Louis Vuitton-Fälschungen unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet werden, was der Geschäftsinhaber mit der unterschriebenen Zustimmungserklärung bestätigen sollte. Wird die Abmahnung von dem Geschäftsinhaber jedoch ignoriert wird mit einer unverzüglichen gerichtlichen Geltendmachung der Rechtsansprüche (und somit mit höheren Kosten) gedroht.

„Toile Monogram“ und „LV“ sind international geschützte Marken

Louis Vuitton soll laut der Abmahnung die Markenrechte an dem„Toile Monogram“ und den Logo „LV“ besitzen. Diese habe die Rechte an den IR-Marken (internationale Marken) 1 127 688 (Bildmarke „Toile Monogram“) sowie 1 127 687 (Logo „LV“) weltweit, also auch in der Europäischen Union inklusive Deutschland, inne. Diese internationalen Markenrechte der französischen Luxusfirma Louis Vuitton sollten laut bei den beschlagnahmten Falsifikaten verletzt worden sein.

Statussymbol Louis Vuitton wird seit der Firmengründung weltweit gefälscht!

Zahlreiche Plagiate bzw. Falsifikate der französischen Luxusmarke Louis Vuitton tauchten schon wenige Jahre nach dessen Gründung im Jahr 1854 auf. Um sich vor den zahlreichen Fälschern zu wehren führte das Unternehmen im Jahr 1896 das bekannte Monogram-Muster sowie das Logo „LV“ als Markenzeichen ein. Es sollten die vielen Kopien der damals hergestellten Koffer verhindert werden. Die Einführung der inzwischen weltweit bekannten Louis Vuitton-Markenzeichen hatte aber gerade den gegenteiligen Effekt zur Folge! Immer mehr Plagiate bzw. Produktfälschungen tauschten seit der Mitte des 20. Jahrhunderts vorwiegend aus den zahlreichem asiatischen Herstellerländern auf. Die zahlreichen Waren von Louis Vuitton wurden immer intensiver als ein teures Statusymbol sowie als ein exklusives Luxusprodukt in der Öffentlichkeit wahrgenommen.

Originale Handtasche von Louis Vuitton kostet circa 1.800 Euro – Falsifikate nur einen Bruchteil!

Unter den gefälschten Marken weltweit nimmt die französische Luxusmarke Louis Vuitton den Spitzenplatz ein. Denn die Produkte der weltweit aktiven Firma mit hochwertigen Lederwaren (zum Beispiel exklusive Handtaschen) oder Accessoires (nicht nur künstliche Fingernägel!) gelten überall auf der Welt als teure Statussymbole, die fast jeder Konsument besitzen möchte. So kann eine originale Handtasche mit Canvas, gefärbtem Kalbsleder sowie naturbelassenen Rindsleder hergestellt leicht um die 1.800 Euro kosten. Ein Falsifikat aus China oder Russland (erworben über Alibaba oder Ebay) kostet jedoch nur wenige Euros. Der Käufer riskiert jedoch beim Erwerb einer nicht autorisierten Kopie eine markenrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner. Ebenfalls wird die vom zuständigen Zollamt beschlagnahmte Fälscherware vernichtet, sodass für den Abgemahnten nur Ärger und unnötige Kosten entstanden sind!

Firmeninterne Abteilung zur Verfolgung der Produktpiraterie

Die Firma Louis Vuitton S.A. hat sogar eine eigene Abteilung, die die illegale Markenpiraterie verfolgt. Dabei geht die französische Firma sehr hart gegen die Produktpiraten vor. Es werden dabei die Produktionsstätten sowie deren Vertriebskanäle wie Alibaba oder Ebay aufgespürt und mit allen rechtlichen Mitteln (wie zum Beispiel einer Abmahnung von Preu Bohlig & Partner) bekämpft. Dabei geht die Luxusmarke aus Frankreich mit Abmahnschreiben (in Deutschland von Preu Bohlig & Partner) nicht nur gegen Produktfälschungen von Zwischenhändlern auf den bekannten Internet-Verkaufsportalen Alibaba oder Ebay vor. Auch Schwarzmarktverkäufer sowie Endverbraucher, die die gefälschte Ware (auch irrtümlicherweise!) erworben haben, bekommen in der Regel eine markenrechtliches Abmahnschreiben sowie eine Strafzahlung über mehrere Tausend Euro.

Riskieren Sie keine markenrechtliche Abmahnung!

Bitte provozieren Sie keine markenrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner! Auch wenn der billige Preis für eine Handtasche von „Louis Vuitton“ auf den Internet-Plattformen Alibaba oder Ebay für die meisten Konsumenten oder Händler verführerisch erscheint. Nicht nur, dass die internationale Produktpiraterie finanzielle Einbußen von etlichen Milliarden Euro jährlich verursacht und somit Arbeitsplätze weltweit zerstört. Ein Abmahnschreiben für die französische Luxusmarke Louis Vuitton in Nachhinein erfolgreich abzuwehren ist oft mit viel Stress und erheblichen Kosten verbunden. Es immer schwer nachzuprüfen, ob es sich bei der abgemahnten Ware um ein nicht autorisiertes Original oder um eine gut gemachte Produktfälschung handelt. So kann es sich zum Beispiel um einen Grau-oder Parallelimport von der Luxusmarke Louis Vuitton handeln. Diese sind zwar Original-Produkte von Louis Vuitton, jedoch sind diese aber nicht für den deutschen Markt bestimmt oder wurden von der Markeninhaberin nicht offiziell für deutsche Kunden lizenziert.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.