Far away, far away. Der vergangene Sommerhit „Alle Farben – She moves“ wurde aktuell von der Kanzlei Kornmeier & Partner abgemahnt. Auch wenn sich der Titel bereits 2014 zum Ohrwurm mauserte, findet er sich noch auf Samplern, die z.B. in Tauschbörsen im Umlauf sind. In diesem Fall handelt es sich um die populären „Bravo Hits Vol. 86“, auf der sich nahezu alle angesagten Songs vorfinden. Ein gefundenes Fressen für abmahnende Kanzleien wie Kornmeier & Partner wegen Filesharing.
Abmahnung für den Sommerhit 2014 „She moves (far away)“
Die Single „She moves (Far away)“ von „Alle Farben“ war 2014 ein großer Erfolg. Hinter „Alle Farben“ verbirgt sich der Berliner DJ Frans Zimmer, der für diesen Song die neuseeländische Sängerin Graham Candy gewinnen konnte. Dieses Duo erreichte schnell hohe Charts-Platzierungen und somit auch einen sicheren Platz auf diversen Musikcontainern und Samplern wie z.B. der populären Reihe „Bravo Hits“. Auf der 86. Ausgabe der „Bravo Hits“ ist der Hit „She moves (Far away) von „Alle Farben“ neben anderen Hits zu finden.
Kornmeier & Partner mahnen wegen Filesharing ab
Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner verschickte wegen einer Urheberrechtsverletzung bezüglich des Tracks „She moves (Far away)“ von „Alle Farben“ aktuell eine Abmahnung. Das Lied soll infolge einer Nutzung eines P2P (Peer-to-Peer Netzwerkes) herunter geladen worden sein. Kornmeier und Partner vertreten die Rechteinhaberin B1 Recording GmbH.
Ein solcher Download via P2P Technologie verbirgt das für den Nutzer oft unbekannte Risiko, dass die Datei nicht nur herunter, sondern auch hoch geladen wird. Ein Upload einer rechtlich geschützten Datei, wie z.B. der „Alle Farben“ Hit „She moves (far away)“ stellt somit illegales Filesharing dar und ist Grund der Abmahnung durch Kornmeiner & Partner.
Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:
Legale Import-Kopie des Films Miasto 44 bei Amazon für nur 26 Euro
Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist im Jahr 2015 wieder mit der Versendung von Filesharing-Abmahnungen aktiv. Diesmal für den sehenswerten Film Miasto 44 (auf deutsch „Stadt 44“), der aufwendig gestaltet die historischen Ereignisse des Warschauer Aufstands während des Zweiten Weltkriegs erzählt. Dieser ist in Deutschland noch nicht im Heimkino erschienen. Auch im deutschen Kino ist der polnische Blockbuster noch nicht angelaufen. Ob überhaupt dieser Kriegsfilm offiziell im deutschen Einzelhandel erhältlich sein wird ist fraglich. Jedenfalls kostet beim Online-Portal Amazon eine legale polnische Blu-ray-Kopie von Miasto 44 („Kino Świat“) den stolzen Preis von 26 Euro (Stand 23.03.2015). Diese ist auf jeden Fall preiswerter als in der vorliegenden Abmahnung von der Kanzlei Kornmeier & Partner gefordert wird.
740,82 Euro für den polnischen Spielfilm Miasto 44!
In dem Schreiben von der Kanzlei aus Frankfurt am Main (Erstellungsdatum 12.03.2015) wird von unserem Mitglied Herr E. aus O. ein außergerichtlicher Pauschalbetrag über 740,82 Euro gefordert. Ebenfalls soll unser Mitglied eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Der Abmahnung von Kornmeier & Partner liegt außerdem ein Datenblatt und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als Anlagen bei. Dem pauschalen Betrag über 740,82 Euro soll Herr E. bis zum 27.03.2015 auf ein Konto der Bank Schilling & Co. (BIC: BSHADE71XXX) überweisen. Im Fall der Nichtbeachtung der Forderungen für den Spielfilm Miasto 44 droht die Kanzlei Kornmeier & Partner mit einem gerichtlichen Verfahren. Und das ist später kostspielig und sehr langwierig. Denn eine Klage abzuwehren ist bedeutend aufwendiger als eine sofortige Abwehr eines Abmahnschreibens von der Kanzlei Kornmeier & Partner.
Der Kriegsfilm Miasto 44 ist einer der aufwendigsten und teuersten Filme der polnischen Filmgeschichte. Allein die Produktionskosten sollen circa 25 Millionen Zloty (fast 6 Millionen Euro) betragen haben. Der Film erzählt mit einer in Polen noch nicht dagewesener szenografischer, kostümbildnerischer und visueller Wucht den Warschauer Aufstand. Dabei handelt es sich nicht um den Aufstand im Warschauer Ghetto, sondern um den größten bewaffneten Aufstand des Zweiten Weltkriegs. Es ist nämlich die militärische Auseinandersetzung der Polnischen Heimatarmee mit den deutschen Besatzern in Warschau im Jahr 1944. Mit Miasto 44 wurde mit dem Warschauer Aufstand eines der wichtigsten historischen Ereignisse in der Geschichte Polens im 20. Jahrhundert verfilmt. In den Spielfilm wird die Geschichte von den polnischen Jugendlichen Kama (Anna Próchniak), Alicja „Biedronka“, dt. Marienkäfer (Zofia Wichłacz) und Stefan (Józef Pawłowski) erzählt, die gegen die deutschen Besatzer kämpfen. Der polnische Film von dem jungen Regisseur Jan Komasa ist eigentlich weder ein Historien- oder Dokumentarfilm. Denn der Blockbuster Miasto 44 (1,7 Millionen Zuschauer in Polen) ist nicht nur ein Film über dem Kampf während des Warschauer Aufstands, sondern auch über die Jugend und die Liebe der Hauptpersonen.
Urheberrechtsverletzung am 30.01.2015 (13:32:38 Uhr)
Der Spielfilm Miasto 44 soll von unserem Mitglied im Internet rechtswidrig herunter geladen worden sein. Die Computerdatei „Miasto 44.mvb“ habe Herr E. via Tauschbörse (zum Beispiel BitTorrent) im Netz öffentlich zur Verfügung gestellt und unerlaubt auf der ganzen Welt vervielfältigt. Aus diesem Grund habe eine von der Rechteinhaberin beauftragte Firma das genaue Datum, die sekundengenaue Uhrzeit, dem Hash-Wert („digitaler Fingerabdruck“) sowie den Eigennamen der herunter geladenen Computerdatei ermittelt und beweissicher dokumentiert. Laut der vorliegenden Abmahnung von Kornmeier & Partner habe Herr E. die streitgegenständliche Datei am 30.01.2015 um 13:32:38 Uhr mit einer Tauschbörsen-Software kopiert und somit eine Rechtsverletzung begangen.
600 Euro fordert die Akson Studio Sp.zo.o. als fiktiven Schadensersatz
Da die Akson Studio Sp.zo.o. die Urheberrechte an dem Spielfilm Miasto 44 innehabe könnte diese einen Schadensersatzanspruch über 600 Euro gegenüber Herrn E. aus O. geltend machen werden. Ferner wird ebenso ein Aufwendungsersatzanspruch über 140,82 Euro von unserem Mitglied verlangt. Die Kanzlei Kornmeier & Partner listet diesen Anspruch in der vorliegenden Abmahnung detailliert auf. So werden zum Beispiel 6 Euro-Cent als „anteilige Auslagenpauschale für die Geltendmachung des Auskunftsanspruches gegenüber dem Provider“ verlangt. Ebenso werden 0,09 Euro als „anteilige Auslagenpauschale für das Gestattungsverfahren“ unserem Mitglied berechnet. Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert von unserem Mitglied ebenso Anwaltskosten in der stattlichen Höhe von 104 Euro. Ebenfalls wird auch der Unterlassungsanspruch wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm Miasto 44 beansprucht. Dieses soll durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgen.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:
Is It Right – Elaizas Hitsingle zum Eurovision Song Contest 2014 wird aktuell von Kornmeier & Partner abgemahnt. 365,50 Euro soll Frau J.W. aus B. laut dem Wortlaut der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung zahlen. Ebenso wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingefordert. Die Auftraggeberin des Schreibens von Kornmeier & Partner ist die Musicstarter GmbH & Co. KG, die auch die Rechteinhaberin ist.
Musicstarter GmbH ist ein Teil der Hubert Burda Media
Die Musicstarter GmbH & Co. KG ist Deutschlands erste Crowdfunding-Plattform für Profimusiker. Ein Ziel ist die Finanzierung und Förderung von vielversprechenden Musikern. Ebenso ist das Unternehmen ein professionelles Musiklabel, deren Mitgesellschafter die Burda Intermedia Publishing ist. Somit gehört die Musicstarter GmbH der Hubert Burda Media, einem großen deutschen Medienkonzern, unter anderem mit der Zeitschrift FOCUS im Portfolio.
Folgeabmahnungen wegen Chartcontainer möglich
Das Plattenlabel beauftragte die Kanzlei Kornmeier & Partner, da diese die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Album Gallery der Band Elaiza mit dem Titel Is It Right besitze. Laut Abmahnung habe Frau J.W. nicht das Album von Elaiza aus dem Internet herunter geladen, sondern den Chartcontainer Bravo Hits Vol.85. Da sich auf dem Bravo Hits- Sampler noch 43 weitere urheberrechtlich geschützte Musiktitel befinden, ist die Abmahnung von Kornmeier & Partner vermutlich nicht die Einzige. Folgeabmahnungen für andere Künstler wie Lady Gaga, Bruno Mars oder Jan Delay könnten die Folge sein.
Riskieren Sie keinen Gerichtsprozess wegen Elaizas Hitsingle
Deshalb ist es wichtig bei einer Abmahnung nicht in Panik zu geraten. Obwohl die Unterlassungserklärung und der Geldbetrag bis zum 12.11.2014 an die Kanzlei Kornmeier & Partner gesandt werden sollte. Denn die Plattenfirma Musicstarter GmbH habe gegenüber der Abgemahnten einen Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs.1 UrhG), einen Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG) sowie einen Schadensersatzanspruch (§ 97 Abs. 2 UrhG). Sollten die eng festgelegten Fristen nicht eingehalten werden, empfiehlt die Kanzlei Kornmeier & Partner gerichtliche Schritte gegenüber der Abgemahnten einzuleiten. Bei einer Gerichtverhandlung fordert dann die Musicstarter GmbH eine Schadensersatzpauschale über 200 Euro hinsichtlich der Rechtsverletzung an dem Musiktitel von Elaiza.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:
Der aktuellen Sasse und Partner-Abmahnung vom 17.12.2013 des Films Outpost Operation Spetsnaz der Splendid Film GmbH, der der Abmahnhilfe des Verbraucherdienst e.V. vorliegt, sind zwei vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Der Splendid-Film soll per Up- bzw. Download mit anderen Usern im Internet weltweit geteilt worden sein. Die Beseitigung der Datei, der Aufwendungsersatz von Sasse und Partner, der Schadensersatz, die Abgabe einer der vorgefertigten Unterlassungserklärung („Täterhaftung“ oder „Störerhaftung“) sowie die Zahlung eines Vergleichsangebots von 800 Euro bis zum 31.12.2013 (Eingang hier) wird in der Sasse und Partner-Abmahnung wegen Filesharing des Splendid-Films, die der Abmahnhilfe des Verbraucherdienst e.V. vorliegt, gefordert.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht:
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main mahnen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing ab. Der Gegenstand der Abmahnung von Kornmeier & Partner ist der Musiktitel Play Hard (feat. Ne-You & Akon)des Künstlers David Guetta aus dem Chartcontainern bzw. Sampler Bravo Hits Vol. 82. Der illegal durch Filesharing erworbene Titel soll über Internet-Tauschbörsen wie bittorent oder edonkey heruntergeladen und weltweit verbreitet worden sein. Die EMI Music Deutschland mit ihren Sitz in Köln ist nach ihren Angaben die Inhaberin der Urheberrechte an dem Album Nothing But The Beat 2.0 des erfolgreichen House-DJ und Musikproduzenten David Guetta.
Die Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing ist an den Anschlussinhaber gerichtet. Der Anschlussinhaber der Abmahnung ist nicht immer der Täter. Es muss sorgfältig geprüft werden inwieweit dieser für die Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing verantwortlich ist. In der Abmahnung von Kornmeier & Partner werden die Zahlung eines Betrages von 450 Euro sowie die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert.
Kornmeier & Partner versenden ihre Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing nach der in der Zukunft geltenden Rechtslage. Die Abmahnungen von Kornmeier & Partner wegen illegalen Filesharing beziehen sich auf den Paragraphen 97a Abs. 3 (neu) Urhebergesetz (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken).
Der Geldbetrag der aktuellen Abmahnung ist 150 Euro unter dem alten Pauschalbetrag. Der alte Pauschalbetrag wegen einer Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing lag früher bei 450 Euro.
Bemessen nach einem Wert von 1.000 Euro wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing, wird in der Abmahnung von Kornmeier & Partner der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch beschränkt. Dadurch kommt derselbe Geldbetrag in den neu verschickten Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts zustande.
Das illegale Filesharing von Chartcontainern bzw. Samplern ist meist nicht mit der einen Abmahnung von Kornmeier & Partner erledigt. Folgeabmahnungen andere Rechteinhaber und Kanzlei, die wie Kornmeier & Partner auf Verletzungen des Urheberrechts durch Filesharing spezialisiert sind, können folgen. Somit ist das angeblich kostenlose Musikangebot für den illegalen Filesharer wegen der Verletzung des Urheberrechts ein teurer Spass. Hätte der Internet-User die Bravo Hits Vol. 82 legal im Internet oder als CDs gekauft, wäre Ihm die Abmahnung von Kornmeier & Partner wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing erspart geblieben.
Anti-Abzock-Gesetz
2013 wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing in Deutschland rechtswirksam. Es ist das Anti-Abzock-Gesetz. Es bringt Vorteile für die abgemahnten Internet-User bei wegen einer Verletzung des Urheberrechts durch illegales Filesharing.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht: