Abmahnung | Rondomedia GmbH | Nimrod Rechtsanwaelte

Selbst außergewöhnliche Computersimulationen wie die Wuppertaler Schwebebahn befinden sich im Portfolio der Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH aus Mönchengladbach. Die Rondomedia GmbH entwickelt und vertreibt Simulationssoftware jedweder Art. Simulationssoftware für die Bereiche Landwirtschaft, LKW, Rettung, Schiff, Flug, Bus und Bahn sowie für Wirtschaft und Sport werden von dem Unternehmen vom Niederrhein auf Datenträgern oder als legalem Download vertrieben.

Zweitgrößter Entwickler und Publisher von PC-Spielen in Deutschland

Die Rondomedia GmbH ist der zweitgrößte Programmierer und Vermarkter (Publisher) von PC-Spielen in Deutschland, obwohl das Unternehmen erst 1998 gegründet wurde. Zur Rondomedia GmbH gehören die beiden Firmen Astragon Software GmbH sowie die New Planet Disributions GmbH. Die Rondomedia GmbH ist außerdem an der Düsseldorfer PR-Agentur Buschbaum Media & PR GmbH als auch an der Kölner Agentur Rincon 2 Medien GmbH beteiligt. Einem breiten Publikum wurde die Softwareschmiede vom Niederrhein durch den Landwirtschafts Simulator und der Wirtschaftssimulation Der Planer bekannt.

Eine Abmahnung im Namen der Rondomedia GmbH ist kein Computerspiel!

Wird die urheberrechtlich geschützte Computersoftware der Rondomedia GmbH per Filesharing via Tauschbörsen von Internet-Usern herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt, kommt wenig später die Kanzlei der Nimrod Rechtsanwälte mit ins Spiel. Dann fertigen die Anwälte der Nimrod Rechtsanwälte Abmahnungen bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und rechtswidrigen Vervielfältigung (§ 16 UrhG) der geschützten Software an. Sollten Sie eine Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten im Auftrag der Rondomedia GmbH bekommen haben, handelt es sich um eine ernste Angelegenheit mit der nicht zu Spaßen ist. Denn eine Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten sollte keinesfalls von dem Abgemahnten ignoriert werden.

Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche

Wie schon oben erwähnt wird in der Abmahnung im Auftrag der Rondomedia GmbH die Zahlung des Pauschalbetrags über 850 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. So habe das Unternehmen Rondomedia GmbH das Recht Schadensersatzansprüche (§ 97a Abs. 2 UrhG) und Aufwendungsersatzansprüche (§ 97a Abs. 3 S.1 UrhG) gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen. Die hohe Geldforderung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Rondomedia GmbH eine fiktive Schadensersatzforderung in Lizenzanalogie einfordert, da sich der geschützte Spieltitel im Netz rechtswidrig vervielfältigt habe.

Riskieren Sie wegen der Rondomedia GmbH keine Klage vor Gericht!

Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Nimrod Rechtsanwälte soll das Recht auf Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG) von der Rondomedia GmbH gegenüber dem Abgemahnten eingefordert werden. Denn mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung gebt der Filesharer ein Schuldanerkenntnis ab, welches einen langen Zeitraum von 30 Jahren gültig ist. Sollte es in dieser Zeit zu einem erneutem Urheberrechtsverstoß an dem abgemahnten Spieletitel durch den Abgemahnten kommen, kann die Rondomedia GmbH sofort ihre Recht auf Unterlassung vor Gericht durchsetzen. Dazu muss nicht mehr eine erneute Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten an den Filesharer gesendet werden. Denn dann kann es sofort zu einer Klage vor Gericht wegen einer kleinen Computerdatei der Rechteinhaberin Rondomedia GmbH kommen, die im Nachhinein aufwendig und sehr teuer für den Abgemahnten werden kann.

KONTAKT MIT VERBRAUCHERDIENST

Haben Sie auch eine Abmahnung von NIMROD wegen Filesharing erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Abmahnung | One-Click-Hoster | uploaded.net

Die Halycon Media GmbH & CO KG ist der Auftraggeber einer aktuellen Abmahnung von der Kanzlei der Nimrod Rechtsanwälte. Der abgemahnte Internet-User soll vier Add-ons, die für den Train Simulator 2014 gedacht sind, auf den One-Click-Hoster / Fileshoster uploaded-punkt-net (uploaded.net) herauf geladen haben. Anschließend habe der abgemahnte Internet-User die vier Add-ons des Computerspiels über das Internet-Forum myGulli.com rechtswidrig verbreitet bzw. vermarktet.

Interessanterweise wird bei dem One-Click-Hoster / Filehoster uploaded.net nur der Bereitsteller (Uploader) der urheberrechtliche geschützten Daten abgemahnt. Der User, der diese Datei auf seiner Festplatte des Rechners herunter geladen hat, bekommt keine Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten.

Gegenstandswert über 120.000 Euro!

Im Gegensatz zu den üblichen Filesharing-Abmahnungen wird von der Abmahnkanzlei ein höherer Gegenstandswert angesetzt. Bezüglich des Uploads der vier urheberrechtlich geschützten Add-ons auf den One-Click-Hoster / Filehoster uploaded.net gehe die Anwaltskanzlei der Nimrod Rechtsanwälte von einem Gegenstandswert über 120.000 Euro aus. Das heißt, dass die Rechteinhaberin für ein einzelnes Add-on einen Gegenstandswert über 30.000 Euro von dem abgemahnten Internet-User einfordert.

Obwohl bei einem legalem Kauf eines Add-ons üblicherweise ein Preis zwischen 10 und 30 Euro im Internet bezahlt wird, fordert die Abmahnkanzlei der Nimrod Rechtsanwälte diesen überhöhten Geldbetrag in ihrer Abmahnung. Die daraus errechneten Anwaltskosten sollen sich dabei auf einen Geldbetrag über 2.084,40 Euro belaufen, die auf jedem Fall der angemahnte One-Click-Hoster / Filehoster-User bezahlen soll!

Wie funktioniert der One-Click-Hoster / Fileshoster uploaded.net?

Ein One-Click-Hoster / Fileshoster, wie die Plattform uploaded.net, muss sich der Technik interessierte wie eine riesige virtuelle Festplatte im Internet vorstellen, auf denen User Inhalte heraufladen und herunter laden können. Die sogenannte virtuelle Festplatte der Plattform uploaded.net befindet sich dabei in der Cloud (engl. Wolke).

Dabei handelt es sich um einen onlinebasierten Speicher- bzw. Serverdienst, ein riesiges Rechner- bzw. Speichernetzwerk, dass für Web 2.0-Anwendungen programmiert wurde. So kann zum Beispiel ein Internet-User, wie der Empfänger der Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten, eine Computerdatei hochladen (uploaden) und anderen Internet-Usern kostenlos zum Download (herunterladen) zur Verfügung stellen.

Jeder Internet-User, der zum Beispiel die genaue Internet-Adresse die hoch geladenen Computerdateien auf dem One-Click-Hoster / Fileshosters uploaded.net kennt, ist in der Lage diese Datei herunter zu laden und kostenlos zu benutzen. Die IP-Adessse sowie die sekundengenaue Uhrzeit und das Datum des Uploads können dabei von einem One-Click-Hoster / Fileshoster gespeichert werden. Meistens wird übrigens eine auf einem One-Click-Hoster / Fileshoster gehostete Computerdatei nach einiger Zeit gelöscht. Einige One-Click-Hoster / Fileshoster (die allerdings meist bezahlt werden müssen) speichern die herauf geladenen Daten für einen längeren Zeitraum.

Uploader von One-Click-Hostern / Fileshostern sind meist professionelle Internet-User!

In der Regel werden One-Click-Hoster / Fileshoster wie das Cloud-Portal uploaded.net von professionellen gewerblichen Internet-Usern benutzt, die für eine Anzahl von getätigten Downloads Geld bekommen. Wurden mit der Hilfe des professionellen Uploaders sogar Premium-Accounts vermittelt, wird dies ebenfalls von dem One-Click-Hoster / Fileshoster, zum Beispiel uploaded.net, finanziell belohnt.

Ist der One-Click-Hoster / Fileshoster uploaded-punkt-net rechtswidrig?

Die Benutzung eines One-Click-Hosters / Fileshosters, wie zum Beispiel uploaded.net, ist nicht rechtswidrig. Werden zum Beispiel Computerdaten, deren Urheberrechte der Benutzer selbst besitzt, auf die virtuelle Festplatte im Internet hochgeladen, können zum Beispiel Hunderttausende oder Millionen von Usern diese Daten auf ihre Festplatte legal downloaden und verwenden!

Dass heißt, dass nicht die Technik eines One-Click-Hoster / Fileshosters rechtswidrig ist, sondern nur wenn urheberrechtlich geschützte Daten mittels dieser Cloud-Technologie vertrieben bzw. vermarktet werden.

Dann besteht allerdings das große Risiko eine Abmahnung im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaberin zu bekommen. Da inzwischen Peer-to-Peer-Netwerke, die beim Filesharing im Internet benutzt werden, immer mehr und instensiver auf Rechtsverletzungen durch Spezialfirmen überprüft werden, verschicken diverse Abmahnkanzleien jährlich Filesharring-Abmahnungen im sechs-stelligen Bereich. Jedoch kam es in der Vergangenheit nur zu sehr wenigen Abmahnungen bezüglich urheberrechtlich geschützten Inhalten auf One-Click-Hostern / Fileshostern.

KONTAKT MIT VERBRAUCHERDIENST

Haben Sie auch eine Abmahnung von NIMROD wegen Filesharing erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Abmahnung | Yolki 3 | Nimrod Rechtsanwälte

Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin fertigen unter anderem Abmahnungen für die russische Komödie Yolki 3 aus dem Jahr 2013 an. Die Rechteinhaberin Mirsand Limited fordert durch die Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte die sofortige Löschung der Filmdatei, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines Pauschalbetrags über mehrere Hundert Euro. Der urheberrechtlich geschützte Film Yolki 3 soll via Tauschbörse per Upload und Download im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.

990,20 Euro für Yolki 3

Für russische Komödie Yolki 3 wird eine Pauschalzahlung über 990,20 Euro von den Nimrod Rechtsanwälten eingefordert. Wird die Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten ausgesessen, kann ein teurer und langwieriger Gerichtsprozess die Folge sein.

KONTAKT MIT VERBRAUCHERDIENST

Haben Sie auch eine Abmahnung von NIMROD wegen Filesharing erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Abmahnung | Ostrow Weseniya | Nimrod Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte von Nimrod versenden aktuell Abmahnungen im Auftrag der Enjoy Movies LLC wegen des Filesharing des russischsprachigen Films Ostrow Weseniya. In der Abmahnung der Anwälte von Nimrod wird den Filesharern vorgeworfen, den urheberrechtlich geschützten Film Ostrow Weseniya in Internet heruntergeladen und öffentlich zur Verfügung gestellt zu haben. Dies soll durch Filesharing mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes via Up-/Download erfolgt sein.

In Deutschland werden auch russischsprachige Filme angeschaut und abgemahnt

Auch russischsprachige Filme wie Ostrow Weseniya werden mittlerweile in Deutschland abgemahnt. Dabei kann die Anfertigung von Abmahnungen von russischsprachigen Filmen wie Ostrow Weseniya für die Nimrod Rechtsanwälte sehr lukrativ sein. Soziologische Berechnungen zur Folge leben in Deutschland circa sechs Millionen russisch sprechende Bürger. Allein circa drei Millionen ethnische Russen leben in der Bundesrepublik Deutschland aus den Nachfolgerepubliken der Sowjetunion, die auch Filme in ihrer Landessprache anschauen.

„Schnäppchenpreis“ von 1.153,12 Euro für die Urheberrechtsverletzung

In der Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem russischsprachigen Film Ostrow Weseniya wird die fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des Pauschalbetrags von 1.153,12 Euro gefordert. Die eigentliche Höhe des Geldbetrags hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung des Films Ostrow Weseniya belaufe sich jedoch über 6.000 Euro. Da jedoch ein außergerichtlicher Vergleich mit der Rechteinhaberin Enjoy Movies LLC und den Nimrod Rechtsanwälten in der Abmahnung angestrebt werde, werde nur ein „Schnäppchenpreis“ für die Urheberrechtsverletzung verlangt.

KONTAKT MIT VERBRAUCHERDIENST

Haben Sie auch eine Abmahnung von NIMROD wegen Filesharing erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Nimrod Rechtsanwaelte | Euro Truck Simulator 2 | Abmahnung

Die Nimrod Rechtsanwälte verschicken derzeit Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen durch rechtswidriges Filesharing am Computerspiel Euro Truck Simulator 2. Der Rechteinhaber des Euro Truck Simulator 2, die rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, beauftragte die Nimrod Rechtsanwälte, da via Tauschbörsen (Peer-To-Peer-Netzwerke) die Computerdatei des LKW-Simulatationsspiels rechtswidrig von Filesharern aus dem Netz geladen wurde und weltweit verbreitet worden sein soll. Sollte die kurze Frist der Nimrod Rechtsanwälte wegen der Abmahnung des Euro Truck Simulator 2 nicht eingehalten werden, droht ein langwieriger Gerichtsprozess Der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die zusammen mit dem geforderten Pauschalbetrag von 850 Euro (kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung) an die Nimrod Rechtsanwälte zurück gesandt werden soll. Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des geforderten Pauschalbetrags wegen dem Filesharing sind außerdem mit einer kurzen Frist verbunden. „Nach Ablauf dieser Frist werden wir unserer Mandantschaft u.U. die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprueche anraten müssen, wodurch weitere Kosten entstehen können“, liest der Empfänger der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Computerspiels Euro Truck Simulator 2. Somit können die Nimrod Rechtsanwälte wegen des Urheberrechtsverstoßes wegen Filesharing des Euro Truck Simulator 2 einen nicht enden wollenden und kostspieligen Gerichtsprozess gegen den Abgemahnten einleiten. Abmahnung wegen dem Filesharing des Euro Truck Simulator 2  Mit einer Unterschrift unter der beigefügten Unterlassungserklärung konkretisiert der Abgemahnte, dass er für die Urheberrechtsverletzung durch Filesharing am Euro Truck Simulator 2 verantwortlich ist. Ferner verpflichtet er sich auf die Dauer von 30 Jahren für die Urheberrechtsverletzung wegen dem Filesharing am Euro Truck Simulator 2 beim Rechteinhaber rondomedia, für die Zahlung einer Vertragsstrafe in einer noch nicht bestimmten Höhe sowie für die Erstattung der vollständigen anfallenden Anwaltskosten der Nimrod Rechtsanwälte.  Diese Verpflichtungen gegenüber dem Rechteinhaber und dem Nimrod Rechtsanwälten gelten bei der voreilig unterschriebenen Unterlassungserklärung sogar, wenn der Empfänger der Abmahnung nicht selber die Urheberrechtsverletzung durch Filesharing am Euro Truck Simulator 2 begangen hat, sondern er nur der Eigner des angemahnten Internet-Anschlusses ist. Denn erst Recht ist dies nötig, wenn der Anschlussinhaber, der Abgemahnte, nicht als Täter oder als Störer in Betracht kommt.

KONTAKT MIT VERBRAUCHERDIENST

Haben Sie auch eine Abmahnung von NIMROD wegen Filesharing erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten! Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter: 0201-176 790 oder via E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.