Selbst außergewöhnliche Computersimulationen wie die Wuppertaler Schwebebahn befinden sich im Portfolio der Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH aus Mönchengladbach. Die Rondomedia GmbH entwickelt und vertreibt Simulationssoftware jedweder Art. Simulationssoftware für die Bereiche Landwirtschaft, LKW, Rettung, Schiff, Flug, Bus und Bahn sowie für Wirtschaft und Sport werden von dem Unternehmen vom Niederrhein auf Datenträgern oder als legalem Download vertrieben.
Zweitgrößter Entwickler und Publisher von PC-Spielen in Deutschland
Die Rondomedia GmbH ist der zweitgrößte Programmierer und Vermarkter (Publisher) von PC-Spielen in Deutschland, obwohl das Unternehmen erst 1998 gegründet wurde. Zur Rondomedia GmbH gehören die beiden Firmen Astragon Software GmbH sowie die New Planet Disributions GmbH. Die Rondomedia GmbH ist außerdem an der Düsseldorfer PR-Agentur Buschbaum Media & PR GmbH als auch an der Kölner Agentur Rincon 2 Medien GmbH beteiligt. Einem breiten Publikum wurde die Softwareschmiede vom Niederrhein durch den Landwirtschafts Simulator und der Wirtschaftssimulation Der Planer bekannt.
Eine Abmahnung im Namen der Rondomedia GmbH ist kein Computerspiel!
Wird die urheberrechtlich geschützte Computersoftware der Rondomedia GmbH per Filesharing via Tauschbörsen von Internet-Usern herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt, kommt wenig später die Kanzlei der Nimrod Rechtsanwälte mit ins Spiel. Dann fertigen die Anwälte der Nimrod Rechtsanwälte Abmahnungen bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und rechtswidrigen Vervielfältigung (§ 16 UrhG) der geschützten Software an. Sollten Sie eine Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten im Auftrag der Rondomedia GmbH bekommen haben, handelt es sich um eine ernste Angelegenheit mit der nicht zu Spaßen ist. Denn eine Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten sollte keinesfalls von dem Abgemahnten ignoriert werden.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
Wie schon oben erwähnt wird in der Abmahnung im Auftrag der Rondomedia GmbH die Zahlung des Pauschalbetrags über 850 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. So habe das Unternehmen Rondomedia GmbH das Recht Schadensersatzansprüche (§ 97a Abs. 2 UrhG) und Aufwendungsersatzansprüche (§ 97a Abs. 3 S.1 UrhG) gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen. Die hohe Geldforderung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Rondomedia GmbH eine fiktive Schadensersatzforderung in Lizenzanalogie einfordert, da sich der geschützte Spieltitel im Netz rechtswidrig vervielfältigt habe.
Riskieren Sie wegen der Rondomedia GmbH keine Klage vor Gericht!
Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Nimrod Rechtsanwälte soll das Recht auf Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG) von der Rondomedia GmbH gegenüber dem Abgemahnten eingefordert werden. Denn mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung gebt der Filesharer ein Schuldanerkenntnis ab, welches einen langen Zeitraum von 30 Jahren gültig ist. Sollte es in dieser Zeit zu einem erneutem Urheberrechtsverstoß an dem abgemahnten Spieletitel durch den Abgemahnten kommen, kann die Rondomedia GmbH sofort ihre Recht auf Unterlassung vor Gericht durchsetzen. Dazu muss nicht mehr eine erneute Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten an den Filesharer gesendet werden. Denn dann kann es sofort zu einer Klage vor Gericht wegen einer kleinen Computerdatei der Rechteinhaberin Rondomedia GmbH kommen, die im Nachhinein aufwendig und sehr teuer für den Abgemahnten werden kann.
KONTAKT MIT VERBRAUCHERDIENST
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