Abmahnung | Kay One | Kornmeier & Partner

Dem Verbraucherdienst e.V. aus Essen (NRW) liegt eine Abmahnung eines Mitglieds vom 17.02.2014 von der Kanzlei Kornmeier & Partner hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines Musiktitels des deutschen Rappers Prince Kay One vor.  Der urheberrechtlich geschützte Musiktitel (Zitat) „Prince Kay One – Keep Calm (feat. Emory) (Fuck U) – Various Artists /German Top 100 Single Chart Container vom 11.11.2013“ (Zitat Ende) soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes via Up-/Download aus dem Internet durch Filesharing herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Das Filesharing ist der Grund für die Urheberrechtsverletzung des Musiktitels von Prince Kay One.

735, 50 Euro für das Filesharing des Musiktitels von Prince Kay One

(Zitat) „Unsere Mandantschaft ist Inhaberin ausschließlicher Rechte an dem Album „Rich Kidz“ sowie den darauf enthaltenen Tonaufnahmen des Künstlers Prince Kay One“ (Zitat Ende) ist in der Abmahnung von Kornmeier & Partner zu lesen. Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert in der Abmahnung von Prince Kay One die Zahlung eines Pauschalbetrags von 373,75 Euro bis zum 04.03.2014, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Kornmeier & Partner verlangen unter anderem von dem Filesharer eine Unterlassungserklärung: (Zitat) „Wir fordern Sie hiermit auf, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Order Ihres Rechners zu entfernen sowie die in der Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens 04.03.2014 an unsere Kanzlei zurückzusenden.“ (Zitat Ende). Sollten die unterschriebene Unterlassungserklärung sowie der geforderte Pauschalbetrag von 373,75 Euro nicht fristgerecht an die Kornmeier & Partner zurückgesendet werden, kann ein langer und teurer Gerichtsprozess möglich werden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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