Waldorf Frommer Abmahnung: Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen der Verbreitung des rechtlichen geschützten Filmwerks „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“.

Waldorf Frommer mahnt unerlaubtes Filesharing ab

Aus München kommt die Kanzlei Waldorf Frommer, welche Rechteinhaber wie 20th Century Fox vertritt. In deren Auftrag wird die unerlaubte Verbreitung des US-amerikanische Spielfilms „ Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ abgemahnt, da laut der Abmahnung dieser vom Anschlussinhaber illegal im Internet geteilt wurde.

Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste im Netz geteilt?

Der Film „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ (OT: The Scorch Trials) ist der zweite Teil einer Trilogie, die auf der Buchreihe „Die Auserwählten – In der Brandwüste“ basiert. Der Film erfreut sich anscheinender großer Beliebtheit, denn er fand recht zügig seinen Weg in die Tauschbörsen und Onlineplattformen, die für Filesharing genutzt werden. Filesharing ist das Teilen von Dateien über das Internet. Ein Film ist demzufolge auch eine Datei, die im Netz runtergeladen werden kann. Da die alleinigen Vertriebsrechte jedoch bei Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH liegen, ist das Teilen im Netz illegal und kann abgemahnt werden.

So ein Vorgang ist für die meisten Nutzer von solchen Filesharing-Plattformen nicht immer offensichtlich. Wer eine Film-Datei herunterlädt, nutzt auf manchen Seiten übliche Torrent-Technologie, die beim Download auch Teile der Datei „uploaded“, d.h. sie für andere User bereitstellt. Selbiges gilt für die Nutzung von Popcorn Time, die auch die BitTorrent Technik nutzen.

Was fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer?

Waldorf Frommer beauftragt Dritte, die Vorgänge auf solchen Tauschbörsen zu überwachen. Diese stellen bei den Down- und Uploads von rechtlich geschützten Dateien die IP-Adresse des Anschlussinhabers fest. Dieser erhält auch das Abmahnschreiben. Meist wird in einer solchen Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten gefordert. Um den gerichtlichen Weg zu vermeiden, fordert Waldorf Frommer einen Pauschalbetrag von 815 EUR.

Hilfe bei einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einem oder gar mehrerer Titel von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie Dateien im Internet bereitgestellt haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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