Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrungen mit Abmahnungen für den „Landwirtschafts-Simulator 2013“. Nun mahnen die Nimrod Rechtsanwälte die aktuelle 2015er Version dieser populären Simulations-Software ab.
„Landwirtschafts-Simulator 2015“ wird von den Nimrod Rechtsanwälten abgemahnt
In dem vorliegenden Schreiben für den „Landwirtschafts-Simulator 2015“ beauftragte die Astragon Software GmbH die Nimrod Rechtsanwälte aus der Hauptstadt Berlin. Die abgemahnte Filesharerin habe den urheberechtlich geschützten „Landwirtschafts-Simulator 2015“ mittels µTorrent 3.4.3 rechtwidrig aus dem Internet geladen und dazu noch öffentlich im Netz anderen anonymen Usern zur Verfügung gestellt. Da die Astragon Software GmbH „die ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungsrechte (§§ 15 ff., 31 UrhG)“ besitze, könne diese „daher Dritten die Nutzung der Rechte verbieten, also auch Ihnen [der abgemahnten Urheberrechtsverletzerin]“.
850 Euro für den virtuellen Bauernhof mit seinen erzeugten Feldfrüchten
Demzufolge könne die Rechteinhaberin (die Astragon Software GmbH, vertreten durch Dirk Walner), eine pauschale Geldsumme über 850 Euro von der abgemahnten Filesharerin einfordern. In der Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten wird außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die dem Schreiben schon vorgefertigt vorliegt, eingefordert. Der ausstehende Geldbetrag als auch die Unterlassungserklärung soll von der Urheberrechtsverletzerin fristgerecht an die Nimrod Rechtsanwälte geschickt werden. Bei einer Nichtbeachtung des Vergleichsangebots kann sogar eine Klage vor Gericht die Folge sein.
Gegenstandswert über 35.000 (!) Euro wegen PC-Spiel „Landwirtschafts-Simulator 2015“
Bei dem geforderten Geldbetrag über 850 Euro handelt es sich lediglich um einen Vergleichsbetrag um die Rechtsverletzerin an dem Computerspiel „Landwirtschafts-Simulator 2015“ nicht finanziell zu überfordern. Denn bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem PC-Spiel „Landwirtschafts-Simulator 2015“ fordere die Astragon Software GmbH in Wirklichkeit einen Schadensersatz über 5.000 Euro in Lizenzanalogie sowie einen Aufwendungsersatz über 1.336,90 Euro. Zusammen sind dies stolze 6.336,90 Euro (!). Auch der Gegenstandswert wegen der Rechtsverletzung an dem „Landwirtschafts-Simulator 2015“ beläuft sich auf „riesige“ 35.000 Euro.
Das Anbauen, das Ernten und das Verkaufen von landwirtschaftlichen Gütern
Die anspruchsvolle Techniksimulation entführt die Spieler am Computer in die bunte Welt eines virtuellen Bauernhofes. Das Anbauen, das Ernten und das Verkaufen der mit dem „Landwirtschafts-Simulator 2015“ erstellten Feldfrüchte und landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Hauptaufgabe dieser bekannten und finanziell erfolgreichen Wirtschaftssimulation. Die neueste Version der Software „Landwirtschafts-Simulator 2015“ stellt das Leben und Arbeiten in einem virtuellen Bauernhof sehr lebensecht und realistisch dar.
Für den „landwirtschsftsverrückten“ Spielefreak!
So stehen dem Computerspieler über 100 verschiedene Geräte und Fahrzeuge in diesem Computerspiel zur Verfügung. Über 40 unterschiedliche bekannte Marken (zum Beispiel New Holland oder Deutz-Fahr) stehen dem „landwirtschaftsverrückten“ Spielefan in wirklichkeitsnaher Detailverliebtheit zur Verfügung. Das PC-Spiel „Landwirtschafts-Simulator 2015“ besteht aus einer großen offenen Spielewelt, in der auch zusammen mit Internet-Freunden im Multi-Player-Modus gespielt werden kann. Da das Spiel „Landwirtschafts-Simulator 2015“ bei Spielern sehr beliebt ist, versenden die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen via Tauschbörsen.
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