Akson Studio Sp.zo.o. stammt aus dem polnischen Warschau
Die Akson Studio Sp.zo.o. aus dem polnischen Warschau (Ul. Piekna 44A), die vom Gründer und Präsidenten Michael Kwieciński geleitet wird, besteht seit dem Jahr 1992. Seitdem wurden fast 130 Produktionen aller Art hergestellt. Neben der Herstellung von Theaterstücken und TV-Serien werden hauptsächlich Fernseh- und Kinofilme für das polnische Publikum (in polnischer Sprache) produziert. Öfters werden die Spielfilme von der Firma Akson Studio Sp.zo.o. auch auf diversen Film-Festivals gezeigt um die hohe Qualität des polnischen Films im Ausland zu promoten. Interessierte Kinobesucher konnten zum Beispiel auf der Berlinale regelmäßig Spielfilme von der Produktionsfirma Akson Studio Sp.zo.o. bewundern. Ebenso werden Werbespots für den polnischen Markt von der Warschauer Produktionsfirma hergestellt.
Abmahnung von Kornmeier & Partner auch für den Spielfilm über Lech Wałęsa
Ebenfalls produzierte die Akson Studio Sp.zo.o. mit „Wałęsa. Człowiek z nadziei“ („Wałęsa. Mann der Hoffnung“) einen Kinofilm über den ehemaligen Vorsitzenden der Gewerkschaft Solidarność und Staatspräsidenten, der den politischen Wandel Polens nachhaltig prägte. Dieser Film wird ebenfalls von Kornmeier & Partner abgemahnt. Abmahnschreiben für diesen Film bearbeiten wir auch selbstverständlich für Sie. Auch produzierte die Akson Studio Sp.zo.o. den Weltkriegsfilm „Katyń“ (über 2,7 Millionen Zuschauer), der das Massaker von Katyn thematisiert. Am 19. Mai 1940 wurden in Katyn circa 4.400 polnische Offiziere ermordet. Der von dem bekannten Regisseur Andrzej Wajda hergestellte Kinofilm aus dem Jahr 2007 wurde sogar für den Oscar® als bester fremdsprachiger Film nominiert. Einen Oscar® bekam dieser allerdings nicht!
Produktionen für den polnischen TV-Markt und Werbespots
Neben den aufwendig produzierten Weltkriegsepen erstellt die Akson Studio Sp.zo.o. zum Beispiel die TV – Serien „2XL“, „Hotel 52“ oder „Misja Afganistan“ („Mission Afghanistan“) für das Fernseh-Publikum in Polen. Für die Episoden der polnischsprachigen Serien verschickt die Kanzlei Kornmeier & Partner noch keine Abmahnschreiben. Auf jeden Fall berichten wir, wenn uns eine neue Abmahnungen von der Kanzlei Kornmeier & Partner für die polnische Rechteinhaberin Akson Studio Sp.zo.o. erreichen.
Offizielle Filmtitel von der Akson Studio Sp.zo.o. nicht im deutschen Einzelhandel zu finden!
Da die Spielfilme von der Akson Studio Sp.zo.o. in der Regel nicht für das deutsche Heimkino veröffentlicht werden sind diese nur als illegale Up-/ Downloads („Filesharing“) im Internet anzutreffen. Da es neben einem legalen Import aus Polen nach Deutschland keine wirklichen Alternativen zu den Spielfilmen des Warschauer Studios gibt, ist oft das sogenannte Filesharing via Tauschbörse die einzige Möglichkeit an einen solchen Film zu gelangen. Es existiert noch die Möglichkeit eine polnischen Original-DVD oder –Blu-ray über die bekannten Online-Portale Amazon oder Ebay zu bestellen.
Hohes Risiko einer Abmahnung wegen Filesharing von Kornmeier & Partner
Beim Filesharing begibt sich der Internet-User jedoch in die große Gefahr eine Abmahnung von der Kanzlei Kornmeier & Partner zu bekommen. Diese ist in der Regel mit sehr Kosten und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Den rechtswidrig erhaltenen Spielfilm von der Rechteinhaberin des Studios aus Warschau soll der Empfänger eines Schreibens von der Kanzlei Kornmeier & Partner dazu noch von seinem Computer löschen. Der juristische Hintergrund einer Abmahnung ist immer die Behauptung der abmahnenden Kanzlei, dass das urheberrechtliche Repertoire der Akson Studio Sp.zo.o. rechtswidrig zum Download bzw. zum Upload zur Verfügung gestellt worden wäre. Dabei soll es zu einer unerlaubten weltweiten Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten gekommen sein.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht: