Waldorf Frommer | Letzte Zahlungsaufforderung | Klageerhebung

Keine Ansprüche gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer erfüllt!

Der vorher abgemahnte Filesharer (jetzt ein Mitglied von uns) wurde vor einigen Jahren von Waldorf Frommer abgemahnt. Da weder die geforderten Unterlassungsansprüche noch die Zahlungsansprüche gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer erfüllt seien bekam unser Mitglied eine letzte Zahlungsaufforderung. Sollten die Forderungen nicht erfüllt werden käme anschließend eine Klage gegenüber unserem Mitglied zustande.

Keine gezielte Irreführung an wehrlosen Verbrauchern durch eine „Abmahnkanzlei“!

Bitte beachten Sie, dass die letzte Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung von der Kanzlei Waldorf Frommer kein Täuschungsmanöver an wehrlosen Verbrauchern ist! Denn es handelt sich hierbei nicht um ein Schreiben von einem x-beliebigen „Abzockunternehmen“, sondern um eine seriöse Anwaltskanzlei.

Ignorierte Abmahnung von Waldorf Frommer war der Ursprung

Der Ursprung der vorliegenden letzten Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung war eine ignorierte Abmahnung wegen eines rechtswidrigen Tauchbörsenangebots von Waldorf Frommer. Die Auftraggeberin der voraus gegangenen Abmahnung sowie der letzten Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung ist die Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Der Vorwurf der Abmahnung aus dem Jahr 2012 war das Tauschen und Kopieren eines urheberrechtlich geschützten Spielfilms über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk. Von den unzähligen Abmahnungen, die wir jedes Jahr im Mitgliederauftrag bearbeiten, kennen wird die Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft sehr gut. Ein Link führt Sie zum Beispiel auf unserem Beitrag über die Tele München Gruppe (TMG). Dort erfahren Wissenswertes zu diesem Unternehmen, die die Abmahnungen von Waldorf Frommer in Auftrag gibt.

Gerichtliche Auseinandersetzung sei bei einer weiteren Ignoranz unvermeidbar!

In der letzten Zahlungsaufforderung wird von Waldorf Frommer behauptet, dass durch die Verweigerung der Abgabe der Unterlassungserklärung sowie der Bezahlung der Zahlungsansprüche unser Mitglied kein Interesse an einer endgültigen Klärung der Angelegenheit ohne Einschaltung eines Gerichts habe. Deshalb sei nun die Kanzlei Waldorf Frommer gezwungen die offenen Ansprüche im Wege einer Klage vor Gericht durchzusetzen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sei nach einer erneuten Ignoranz der letzten Zahlungsaufforderung vor einer Klageerhebung damit unvermeidbar.

Neuregelung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sei nicht anwendbar

Ebenfalls sei die Angelegenheit nach alter Rechtslage hinsichtlich der Erstattung der Kosten zu beurteilen. Da jedoch die voraus gegangene Abmahnung von Waldorf Frommer aus dem Jahr 2012 stamme sei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung anzuwenden. Die Neuregelung durch das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (09.10.2013) gelte in diesem Fall nicht.

Riskieren Sie keine hohen Gerichtskosten!

In der vorlegenden letzten Zahlungsaufforderung vor einer Klageerhebung ist außerdem zu entnehmen, dass der niedrig angesetzte pauschale Schadensersatzbetrag über 450 Euro nicht mehr aufrecht erhalten werden könne. Ebenfalls solle unser Mitglied bedenken, dass bei einer Klageerhebung hohe Geldforderungen entstehen könnten. Die zusätzlichen Gerichtskosten würden dann die Gerichtskosten als auch die Kosten der beteiligten Rechtsanwälte (wie zum Beispiel die Termingebühr oder die Auslagenpauschale) beinhalten.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:

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Klage | CSR | Focus Forderungsmanagement mbH

Am 19.03.2014 ist eine Klage von Focus Forderungsmanagement mbH vertreten durch der CSR Rechtsanwaltskanzlei beim Amtsgericht München eingegangen. Diese Klage, die unter anderem dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, entstand aus einer Abmahnung bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing via Up-/Download im Internet eines Erotikfilms der Rechteinhaberin Gröger MV GmbH & Co. KG. Die Inkassofirma Focus Forderungsmanagement mbH, die die Geldforderungen für Gröger MV inzwischen beitreibt, ist die aktuelle Auftraggeberin der Klageschrift von der Kanzlei CSR.

Was ist der Inhalt der Klage, die im Auftrag des Focus Forderungsmanagements verfasst wurde?

In der Klageschrift der CSR Anwälte im Auftrag des Focus Forderungsmanagements wurde die Aufrechterhaltung eines vorher vom Amtsgericht Stuttgart erlassenen Vollstreckungsbescheids sowie die Kosten des Verfahrens beim Amtsgericht München beantragt. Zusätzlich soll der Rechtsstreit, der aus einer Abmahnung entstanden ist, an das zuständige Amtsgericht verwiesen werden.

Ziel der Klage vor Gericht, entstanden aus einer Abmahnung, ist ein Urteil oder Titel

Die Erstellung der Klage, einem formgebundenen Antrag auf eine Entscheidung eines Gerichts, von CSR und deren Auftraggeberin Focus Forderungsmanagement hat das Ziel Schadensersatzsprüche für die Inkassofirma Focus Forderungsmanagement rechtskräftig zu machen. Eine Klage dient in der Regel dazu einen Prozess oder ein Verfahren vor einem Gericht einzuleiten. Die Zielsetzung einer Klage, wie die, die aktuell von CSR verfasst wurde, ist mit dem Ziel formuliert wurden, ein vollstreckbares Urteil oder einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel zu erhalten.

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Waldorf Frommer | Klageschrift wegen unzureichender Verteidigung gegen eine Abmahnung

Waldorf Frommer | Klageschrift wegen unzureichender Verteidigung gegen eine Abmahnung

Eine Klageschrift der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer liegt dem Verbraucherdienst e.V. aus Essen aktuell vor. Die Klage entstand aus einer unzureichenden Verteidigung gegen eine Abmahnung aus Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. In der Klageschrift der Anwälte von Waldorf Frommer wird behauptet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk durch eine unerlaubte Verwertung im Internet mittels Peer-To-Peer-Netzwerke erfolgt sei. In der Klageschrift fordert die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fiktiven Schadensersatz nach der Lizenzanalogie bzw. Rechtsanwaltsgebühren nach dem hohen Streitwert der über die Tauschbörsen durch Internet verbreiteten Datei. Insgesamt wird in der Klageschrift ein Betrag in der Höhe von 906 € gefordert.

Die unzureichende Verteidigung gegen die Abmahnung war der konkrete Anlass zur Formulierung einer Klage

Eine von dem Rechteinhaber beauftragte Ermittlungsfirma habe den Internetanschluss des beklagten Filesharers ermittelt. Über ein Auskunftsverfahren gegen den Provider ist dann der Anschlussinhaber benannt worden. Der ermittelte Täter (Filesharer) hafte für den Schadensersatz bzw. für die Rechtsanwaltskosten. Der vermeintliche Filesharer ignorierte daraufhin die Abmahnung bzw. wehrte sich nicht adäquat, was für Waldorf Frommer der konkrete Anlass zur Formulierung der Klage war. Über einen Rechtsanwalt, der die Abmahnung vorher betreute, reichte der Betroffene eine modifizierte Unterlassungserklärung bei Waldorf Frommer ein und betritt den Tatvorwurf. Zu einer Abgeltung der Abmahnung reichte selbst eine Zahlung von 200 € (100,00 € auf Schadensersatz und 100,00 € auf Rechtsverfolgungskosten) auf die geforderte Summe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht nicht, die ohne schriftliche Bestätigung der Erledigung gezahlt wurden. Diese Zahlung wurde als Anerkenntnis gewertet!

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Achtung: Schulenberg & Schenk Klage

Eine Klageschrift von Schulenberg & Schenk, die aus einer widersprochenen Mahnung entstanden ist, liegt aktuell dem Verbraucherdienst in Essen vor. Der Rechteinhaber Berlin Media Art JT e.K, früher John Thompson Productions e.K., soll 2010 einen Film mit pornographischen Inhalt im Internet herunter geladen und weltweit zugänglich gemacht haben.

 

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