Uns sind zahlreiche Abmahnungen der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bekannt, in denen hauptsächlich das unerlaubte Anbieten von Pornofilmen vorgeworfen wird. Aktuell liegt eine weitere „Porno-Abmahnung“ im Auftrag eines neuen Mandanten vor: die Gamma Entertainment Inc. beauftragte IPPC Law, um jene Anschlussinhaber abzumahnen, über deren Internetanschluss unerlaubt Filme verbreitet worden sein sollen. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?
Abgemahnt im Auftrag der Gamma Entertainment Inc.
Eine Abmahnung zu erhalten ist für den Großteil gewiss eine böse Überraschung. Noch negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. So wird in einer uns vorliegenden Abmahnung durch die Kanzlei IPPC Law dem Anschlussinhaber vorgeworfen, mindestens einen oder gar mehrere Titel aus dem Segment der Erwachsenenunterhaltung öffentlich zum Download angeboten zu haben. Dies soll über den Internetzugang des Abgemahnten geschehen sein, was mit einer Software namens „Torrent-Logger“ protokolliert wurde.
Das Angebot der Gamma Entertainment Inc. ist breit gefächert und scheint bei Freunden des Genres beliebt. Keine große Überraschung, dass viele Filmwerke dieses Rechteinhabers ihren Weg in die Tauschbörsen finden.
Sollte Betroffene eine Unterlassungserklärung abgeben?
Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.
Aus diesem Grund verlangt IPPC Law die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Abgemahnt – wie sollten Betroffene nun reagieren?
Der Geschäftsführer der IPPC Law, RA Daniel Sebastian, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hat meist eine Höhe von mehreren Hundert Euro.
In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch IPPC Law ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzlei wie RA Daniel Sebastian abwehren.
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch eine Abmahnung von IPPC Law wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmtitels der Gamma Entertainment Inc. erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
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