CSR Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen für Gröger MV GmbH und Co. KG

Die CSR Rechtsanwälte sind auch im Jahr 2017 im Bereich Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts tätig und vertraten laut unserer Kenntnisse diverse Mandanten. Derzeit liegt eine aktuelle Abmahnung im Auftrag der Gröger MV GmbH und Co. KG (GMV Media) vor. So soll angeblich ein rechtlich geschützter Erotikfilm unerlaubt im Internet verbreitet worden sein.

Auch im Jahr 2017 mahnen CSR Rechtsanwälte weiter ab

In der vorliegenden Abmahnung der Karlsruher CSR-Rechtsanwaltskanzlei des Rechtsanwalts Christoph Schmietenknop wird der Vorwurf des Filesharings erhoben. So soll der abgemahnte Anschlussinhaber über seinen Internetzugang einen Erotiktitel im Internet bereitgestellt und verbreitet haben. Zu diesem Zweck sollen – in den Tauschbörsen häufig anzutreffende – Torrent-Dateien genutzt worden seien. Dieses Format ermöglicht einen schnellen Download, indem Teile der einzelnen Datei unter verschiedenen teilnehmenden Online-Tauschbörsen verteilt werden. Es ist keine illegale Möglichkeit des schnellen Downloads, aber sollte ein rechtlich geschütztes Werk innerhalb einer Tauschbörse für Dritte bereit gestellt werden, kann eine Abmahnung durch die CSR Rechtsanwälte die kostspielige Folge sein.

Was wird für die Gröger MV GmbH und Co. KG gefordert?

Im Auftrag des Rechteinhabers Gröger MV GmbH und Co. KG fordert die Kanzlei aus Karlsruhe die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die innerhalb einer knapp gesetzten Frist wieder zurückgesandt werden muss. Des Weiteren fordert CSR die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme, um die Angelegenheit schnell und außergerichtlich abzuschließen. In der vorliegenden Abmahnung hat diese Summe eine Höhe von insgesamt 815,00 EUR.

Sollten diesen Forderungen durch den Abmahnten nicht erfüllt werden, könnte ein gerichtliches Verfahren drohen, was mit weiteren Kosten verbunden wäre. Auch ein Ignorieren wird das Problem selbstredend nicht aus der Welt schaffen, sondern ebenso unangenehme finanzielle Folgen haben.

Viele Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing eines Erotikfilms erhalten, schämen sich aufgrund der Thematik und überweisen die geforderte Summe schnell. Dabei könnte es Mittel und Wege geben die Abmahnung abzuwehren. Dazu sollten die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Abgemahnt – was tun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einem Erotiktitel der Gröger MV GmbH und Co. KG erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der CSR Rechtsanwaltskanzlei und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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