Abmahnung | Debbie Does Dallas … Again | Negele Zimmel Greuter Beller

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist nach längerer Abwesenheit wieder mit Filesharing-Abmahnungen (diesmal für den Erotiktitel Debbie Does Dallas … Again) im Geschäft. Im Auftrag der M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD. aus Zypern werden wieder Filesharer wegen Urheberrechtsverletzungen aus dem Internet abgemahnt. Unbedingt sollte bei einem Abmahnschreiben von Negele Zimmel Greuter Beller die enge Fristsetzung beachtet werden. Sitzen Sie niemals ein Schreiben von Negele Zimmel Greuter Beller aus. Eine Mahnung oder eine Klage im Sinne des Abgemahnten zu verteidigen ist später weitaus aufwendiger als die außergerichtliche Abwehr eines Abmahn­schreibens für den Erotiktitel Debbie Does Dallas … Again.

915 Euro für den Erotikfilm Debbie Does Dallas … Again

Wegen unerlaubter Verwertung des urheberrechtlich geschützten Films Debbie Does Dallas … Again mittels der Tauschbörsen-Software BitTorrent soll der Abgemahnte Herr L. aus T. den hohen Geldbetrag über 915 Euro zahlen. Diesen Geldbetrag sollte der Abgemahnte spätestens bis zum 11.02.2015 auf ein Konto der Stadtsparkasse Augsburg überweisen. Ebenfalls sollte das Mitglied Herr L. bis zum 06.02.2015 (eingehend) die vorgefertigte und ausgefüllte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung (Erstellungsdatum 27.01.2015) beigefügt ist, an die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller senden. Dem Schreiben ist ebenfalls eine Vollmacht beigefügt. Diese soll die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem Film Debbie Does Dallas … Again in allen rechtlichen Fragen legitimieren. Denn die Rechteinhaberin aus Zypern sei die Inhaberin der Leistungsschutzrechte und ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Erotikfilm Debbie Does Dallas … Again. Die Beseitigung der geschützten Datei mir dem Film Debbie Does Dallas … Again, die Unterlassung sowie vermögensrechtliche Ansprüche in Form von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten könnte deshalb die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller gegenüber dem Abgemahnten geltend machen.

Eine Abmahnung ist keine „Abzocke“ oder ein „Betrug“!

Viele Verbraucher sind zuerst bei einem Abmahnschreiben von Negele Zimmel Greuter Beller verunsichert. Fehlende Kenntnisse im Medienrecht spielen dabei eine bedeutende Rolle. Deshalb sollte der Abgemahnte auf jeden Fall sofort reagieren. Erst recht wenn Sie glauben, dass Sie keine Urheberrechtsverletzung an dem Film begangen haben. In der Vergangenheit wurden diese Schreiben von der Augsburger Rechtsanwaltskanzlei oft bequem als sogenannte „Abzocke“ oder „Betrug“ angesehen. Die Ignoranz hatte allerdings später eine Zahlungsaufforderung (Mahnung) oder sogar eine Klage vor Gericht zur Folge. Das muss aber nicht sein!

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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Negele Zimmel Greuter Beller mahnen wegen Filesharing ab

Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist für eine Vielzahl von Rechteinhabern aus der Spielfilm- bzw. der Pornoindustrie wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing tätig mit der Versendung von Abmahnungen tätig.

Die Rechteinhaber der Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts durch illegales Filesharing im Internet von Negele Zimmel Greuter Beller kommen aus dem In- und Ausland. Spielfilme unterschiedlicher Genres, zum Beispiel Horror-Spielfilme, Komödien und Science-Fiction-Movies werden von Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verletzung der Urheberrechte abgemahnt. Bei den Spielfilmen handelt es um Auswertungen alter Kinofilme, TV-Fernsehfilme oder -serien bzw. B-Movies. Die anderen Film-Distributeure stammen aus der Pornobranche. Sollten Sie keine legale Datei im Internet erworben haben oder eine legale DVD gekauft haben, kann der Spaß an den Filmen durch Abmahnungen wegen Filesharing der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller schnell vergehen.

Es sind der

Orion Versand, Projekt 54, Off-Limits, Tino Media, Cazzo Film, Wurstfilm, Falk Lux Media, Inside Media, BB Video, Baron Film, SG Video, Cybernetto, GMV, Z-Faktor, Pleasure, Manfred Zeh, Hustler Europe, INO, KT-DVD, media & more, Xplor Media, Sweet Pictures, International Media, Golden Eve, Scandinavian Entertainment, Vivthomas.com-video, Nordic Adult Entertainment, Herr Daniel Schirm, DBM, Adult Video, Morphicon Limited, MIG Film, Atomic Film, Cult Movie, Video Aktuell, Fraserside, Savoy Film, Video Art Holland, Epix Media, Thomas Buresch e.K., SINS FACTORY, Udo Körbel, 8-Films, Multimediapar, C.C., Gang-Bang-Party.de, Filmconfect, Falcolm Investment, Morefilms, Neue Donaufilm, Venal Virulent Video, M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD sowie die OOO Bavaria Media Group aus der der Russischen Förderation.

Abmahnung von mehreren Tausend Euro

In der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wird die Abgabe einer straf bewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages gefordert. Sollten Sie mehrere Dateien illegal durch Filesharing erworben haben, geht der Abmahnungs-Betrag wegen Filesharing in den Betrag von mehreren Tausend Euro.

Negele Zimmel Greuter Beller berechnen nach den Gegenstandswert

Negele Zimmel Greuter Beller verweisen in ihrer Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing auf die vermeintlichen Ersatzansprüche ihrer Mandanten. Dazu kämen die Rechtsanwaltskosten von Negele Zimmel Greuter Beller, die nach dem Gegenstandswert von 10.000 Euro, die mit über 651 Euro berechnet werden, aber wegen § 97a Abs. 2 UrhG auf einen Betrag um 100 Euro herunter gerechnet werden. In den Abmahnungs-Schreiben von Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing von Filmtiteln heißt es, dass es sich weder um eine unerhebliche Rechtsverletzung oder eine einfach gelagerten Fall handelt.

Eine Abmahnung kann teuer werden

Eine einmalige pauschale Vergleichszahlung für eine Abmahnung von circa 865 Euro bieten die Rechtsanwälte von Negele Zimmel Greuter Beller den illegalen Filesharer an um Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche der Verletzung des Urheberrechts zu begleichen. Damit soll auf weitere straf- und zivilrechtliche Schritte vor Gericht von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verletzung des Urheberrechts durch illegales Filesharing verzichtet werden.

Aktuell: Haben Sie auf eine Abmahnung von Negele Zimmel Beller Greuter nicht reagiert? Liegt Ihnen eine Zahlungsforderung oder sogar ein Mahnbescheid von der Debcon GmbH vor. Hier lesen Sie weiter!

Anti-Abzock-Gesetz

Im Jahr 2013 wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing bei uns rechtswirksam. Es ist das Anti-Abzock-Gesetz. Dieses Gesetz bringt Vorteile für die abgemahnten Filesharer bei wegen einer Verletzung des Urheberrechts.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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