Der US-amerikanisch-britische Weltraumthriller Gravity mit Sandra Bullock und George Clooney, der in 3D verfilmt wurde, wird zurzeit von Waldorf Frommer abgemahnt. In der Abmahnung des Films Gravity des Rechteinhabers Warner Bros. wird behauptet, dass der mehrfach preisgekrönte Blockbuster mittels Filesharing via Up-/Download im Internet herunter geladen wurde und öffentlich zur Verfügung gestellt wurde. Kompetente Hilfsmöglichkeiten des Verbraucherdienst e.V. zu Ihrer Waldorf Frommer – Abmahnung des Films Gravity erhalten Sie am Ende des Artikels.
Abmahnung des Thrillers Gravity durch die Kanzlei Waldorf Frommer
In der Regel ist die Abmahnung des Films Gravity vom 19.03.2014 die Vorstufe zu einem einstweiligen Verfügungs- oder Urteilsverfahren. Die Abmahnung des Films Gravity ist außerdem die außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, die durch Filesharing mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes entstanden sind.
Bei Nichtbeachtung der festgesetzten Fristen bezüglich des Films Gravity werden gerichtliche Schritte von Waldorf Frommer eingeleitet
Hinsichtlich der Nichtbeachtung der außergerichtlichen Möglichkeit der Streitbeilegung schreibt der Rechtsanwalt Tobias Stinglwagner von Waldorf Frommer aus München in seiner Abmahnung: (Zitat) „ Sollten Sie die gesetzten Fristen jedoch untätig verstreichen lassen, muss unsere Mandantschaft davon ausgehen, dass kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit besteht. Wir werden unserer Mandantschaft daraufhin zur Durchsetzung ihrer Ansprüche empfehlen, gerichtliche Schritte einzuleiten, was zu ungleich höheren Kosten führen kann.“ (Zitat Ende).
Was fordert Waldorf Frommer in der Abmahnung des Films Gravity?
In der Abmahnung des Films Gravity durch die Kanzlei Waldorf Frommer wird, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Abmahnkanzlei und der Rechteinhaberin Warner Bros. kommen, die Löschung der herunter geladenen Filmdatei, die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung in der Höhe von 815 Euro verlangt. Die konkrete außergerichtliche Zahlungshöhe an die Kanzlei Waldorf Frommer bezüglich des Blockbusters Gravity setzt sich aus 600 Euro Schadensersatz und 215 Euro Aufwendungsersatz zusammen.
Fristsetzung bis zum 31.03.2014 und 08.04.2014
Der Waldorf Frommer – Anwalt Tobias Stinglwagner setzt in der Abmahnung des Films Gravity zwei Fristen für die außergerichtliche Einigung an. Die Frist für den Eingang der unterschriebenen Unterlassungserklärung, die der Abmahnung des Films Gravity beigelegt ist, endet am 31.03.2014. Die Zahlungsfrist für die außergerichtliche Begleichung läuft erst am 08.04.2014 aus.
1.815 Euro!
Neben den Rechtsanwaltskosten in der Höhe von 215 Euro beläuft sich der von Waldorf Frommer geforderte Gegenstandswert für den Aufwendungsanspruch auf 1.600 Euro. Der von Waldorf Frommer in der Abmahnung des Films Gravity geforderte Gegenstandswert für den Aufwendungsanspruch setzt sich aus 1.000 Euro für den Unterlassungsanspruch und 600 Euro für den Schadensersatzanspruch zusammen. Der Aufwendungsanspruch und die Rechtsanwaltskosten belaufen sich somit für Gravity auf 1.815 Euro.
Warum werden so hohe Geldbeträge von Waldorf Frommer gefordert?
Das sogenannte Filesharing einer Filmdatei, wie hier im konkreten Fall beim Blockbuster Gravity, ist nicht mit einer Anfertigung einer Privatkopie mittels eines DVD-Brenners zu vergleichen. Beim Filesharing werden durch den Vorgang, des Uploads und des Downloads, der gleichzeitig in Sekundenschnelle stattfindet, die Daten der Filmdatei des Kinofilms Gravity im Internet hoch- und herunter geladen. Dadurch wird der nichtsahnende Filesharer zu einem unerlaubtem „Filmanbieter“, der urheberechtlich geschütztes Filmmaterial (dessen Rechteinhaber bei Gravity Warner Bros. ist) weltweit über Ländergrenzen hinweg zur Verfügung stellt. Auf diese Weise können Filesharer, die zum Beispiel ihre Rechner in Russland, Neuseeland, Malaysia, China, Vietnam oder sonst wo in der Welt stehen haben, Kopien des Blockbusters Gravity anfertigen. Innerhalb eines Tages können bei einem gefragten urheberrechtlich geschützten Kinofilm aus einer Kopie, die zum Upload per Filesharing bereit gestellt wurde, im Laufe eines Tages mehrere Hundert Vervielfältigungen entstehen. Aus diesem Grund berechnet die Kanzlei Waldorf Frommer für den Film Gravity die geforderten Schadensersatzsummen in Lizenzanalogie.
Kosten von 14 Cent bei einer Privatkopie – 825 Euro bei Filesharing im Internet
Bei der Lizenzanalogie soll ein Urheberrechtsverletzer wie der vertragliche Lizenznehmer, der offiziell das Filmwerk Gravity verbreiten würde, eine dem Rechteinhaber angemessene Lizenzgebühr bezahlen. Diese Lizenzgebühr ist ein fiktiver Geldbetrag, der von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer angesetzt wird. Zurzeit wird eine Leermedienabgabe über 14 Cent für einen DVD-Rohling bei einer Privatkopie verlangt. Wäre der Film Gravity (soweit technisch möglich) auf eine DVD gelangt, müsste der Privatkopierer nur 14 Cent für die Urheberrechte zahlen. Beim sogenannten Filesharing des Films Gravity sind es jedoch laut der Abmahnung von Waldorf Frommer 815 Euro bei einer außergerichtlichen Einigung fällig.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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