Abmahnung | Studiocanal GmbH | Waldorf Frommer

Hilfe bei Abmahnungen für die Studiocanal GmbH

Über den Actionthriller Non Stop (11. 07.2014) konnten sich Abgemahnte auf unseren Seiten bereits informieren. werden. Ebenfalls für den Kinofilm Tribute von Panem – Catching Fire (06.02.2014) konnte Verbraucherdienst e.V. seine Mitgliedern kompetent informieren. Täglich erreichen den Essener Verein zahlreiche Abmahnungen im Auftrag der Rechteinhaberin Studiocanal GmbH.

Studiocanal GmbH war früher die Kinowelt AG

Aus der Kinowelt AG (München) bzw. Kinowelt GmbH (Leipzig) ist die heutige Studiocanal GmbH (Berlin) entstanden. Das bereits 1984 gegründete Unternehmen wurde 2008 von der französischen Filmfirma Studiocanal übernommen. Am 1. September 2011 wurde die Kinowelt GmbH in die Studiocanal GmbH umbenannt. Der Firmensitz befindet sich seitdem in der Hauptstadt Berlin.

Studiocanal GmbH ist im Besitz der französischen Vivendi S.A.

Studiocanal GmbH ist eine Tochterfirma der Canal+Gruppe, deren Eigentümerin die französische Mediengruppe Vivendi S.A. ist. Die Studiocanal GmbH ist die deutsche Filiale eines führenden europäischen Medienunternehmens. In Deutschland, Frankreich und Großbritannien ist die Studiocanal Gruppe tätig. Inzwischen ist das französische Mutterunternehmen auch in Übersee (Australien / Neuseeland) aktiv.

Studiocanal GmbH besitzt eine Bibliothek mit über 7.000 Filmtiteln

Die Koproduktion, der Einkauf und die Distribution von internationalen Spielfilmen ist die Hauptaufgabe der Studiocanal GmbH. Die Filmrechte werden im Kino, als DVD oder BD, im TV bzw. als Video on Demand ausgewertet. Inzwischen ist das Unternehmen ein führender Anbieter im deutschen Filmbusiness. Im deutschsprachigen Raum besitzt die Firma eine Filmbibliothek über 7.000 Titel. Bekannt ist die Rechteinhaberin mit dem Label Arthaus, einer Marke für den besonderen (anspruchsvollen) Film.

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an Waldorf Frommer

In einer Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von dem Filesharer / der Filesharerin gefordert. Ebenso soll der Abgemahnte die Zahlung eines Pauschalbetrags an die Kanzlei Waldorf Frommer leisten. Denn der Abgemahnte / die Abgemahnte habe ein rechtwidriges Tauschbörsenangebot eines Spielfilms der Rechteinhaberin über seinen / ihren Internetanschluss begangen.

Unterlassung – Schadensersatz – Aufwendungsersatz

Laut der Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer habe die Studiocanal GmbH Berechtigungen hinsichtlich Unterlassung, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz. Die Rechteinhaberin als Auftraggeberin besitze deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz (siehe § 97a Abs. 2 UrhG) und einen Anspruch auf Aufwendungsersatz (siehe § 97a Abs. 3 S.1). Ebenfalls habe die Filmfirma aus Berlin einen Anspruch auf sofortige Unterlassungen zukünftiger Rechtsverletzungen (siehe § 97 Abs. 1 UrhG). Dadurch sollen eine weitere Urheberrechtsverletzungen an einem Film der Rechteinhaberin gesetzlich verhindert werden.

Öffenliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung

Der Abgemahnte / die Abgemahnte habe einen urheberrechtlich geschützten Spielfilm der Rechteinhaberin Studiocanal GmbH rechtswidrig aus dem Internet herunter geladen. Dadurch soll es zu einer öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG) von rechtlich geschützten Filminhalten gekommen sein. Ebenfalls habe eine nicht erlaubte Vervielfältigung (§ 16 UrhG) eines Films von der Rechteinhaberin stattgefunden. Der Abgemahnte / die Abgemahnte habe (laut Waldorf Frommer) die rechtliche Herrschafts- und Verfügungsgewalt hinsichtlich des Internetanschlusses. Deshalb könne die Mandantin ausgehen, dass der Empfänger / die Empfängerin der Abmahnung hinsichtlich der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung voll verantwortlich sei.

Ermittlungsdatensatz im Auftrag der Studiocanal GmbH

Durch die Anwendung eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens (§ 101 Abs. 9 UrhG) konnte ein richterliches Gestattungsverfahren im Auftrag der Studiocanal GmbH durchgeführt werden. Die beauftragte ipoque GmbH konnte aus diesem Grund die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung an einen Film von der Studiocanal GmbH ermitteln und dokumentieren. Ein Ermittlungsdatensatz mit der Dokumentation der ermittelten IP-Adresse sowie dem Hash-Wert liegt der Abmahnung von Waldorf Frommer bei. Dadurch soll die Urheberrechtsverletzung seitens der Waldorf Frommer und der Studiocanal GmbH begründet werden.

Drohung mit einem Rechtsstreit vor Gericht

Ebenso ist der Abmahnung von Waldorf Frommer ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, auch als Unterlassungserklärung bekannt, beigelegt. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sowie der geforderte Pauschalbetrag sollen fristgerecht an die Kanzlei Waldorf Frommer zurück gesandt werden. Geschieht dies nicht, droht die Kanzlei Waldorf Frommer mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Dieser Rechtsstreit kann dann aufwendig und kostspielig werden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Abmahnung | Universum Film GmbH | Waldorf Frommer

Universum Film GmbH ist ein Teil der RTL Group

Die Universum Film GmbH (nicht zu verwechseln mit der Universum Film AG) hat ihren Firmensitz in München und ist ein Tochterunternehmen der RTL Group. Auf dem nationalen und internationalen Spielfilmmarkt kauft die Universum Film GmbH Filmrechte zur finanziellen Auswertung auf. Die eingekauften Filmrechte werden später im Kino- und Home Entertainment finanziell erschlossen. So bietet die Universum Film GmbH als ein studiounabhängiger Independent-Anbieter zahlreiche Spielfilme im Kino an und wertet diese anschließend im Einzelhandel oder im Internet aus. Die Universum Film GmbH lizenziert eine große Anzahl von Film- bzw. Fernsehproduktionen für den Markt in Deutschland und ist somit ein wichtiges Unternehmen im internationalen Filmbusiness.

Universum Film GmbH wurde 1979 gegründet

Bereits 1979 wurde das Unternehmen gegründet und begann sofort mit der Aufwertung von Filmlizenzen auf Videokassetten und Laserdiscs. Seit 1998 ist die Firma ein Teil der RTL Group, die zu der Bertelsmann SE & Co. KGaA mit Hauptsitz Gütersloh in NRW gehört. Die Universum Film GmbH ist seit 2005 auch in der Koproduktion von Kinofilmen aktiv. Seit 2008 verkauft das Münchner Unternehmen ihre Produkte über die „Digitale Distribution“, zum Beispiel als legaler Download über das Internet. Jährlich erscheinen circa 360 Filmtitel, die als DVD, Blu-ray Discs oder im Netz vertrieben werden.

Nicht zu verwechseln mit der Universum Film AG (UFA)!

Die Universum Film GmbH sollte jedoch nicht mit der Universum Film AG, die auch als UFA (heute UFA GmbH) bekannt ist, verwechselt werden. Die Universum Film AG wurde schon 1917 in Potsdamer Stadtteil Babelsberg gegründet und stand mit dem ersten deutschen Tonfilm Der blaue Engel (1930) in direkter Konkurrenz zur Traumfabrik Hollywoods. Seit 1964 ist die Universum Film AG ein Tochterunternehmen des Medienriesen Bertelsmann. Somit gehören die Universum Film GmbH und die Universum Film AG demselben Eigentümer, sind jedoch zwei völlig verschiedene und eigenständige Unternehmen im Bertelsmann-Konzern.

Seien Sie bei einer Abmahnung für die Universum Film GmbH gelassen!

Sollten Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen Universum Film GmbH bekommen haben, stammt diese von dem Münchner Filmvertrieb und nicht von der Berliner Produktionsfirma. Eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer sollten Sie ohne Hektik sondern mit Gelassenheit angehen. Eine übereilte unbedachte Handlung, zum Beispiel die Teilzahlung eines geforderten Pauschalbetrags, kann später für Sie von Nachteil sein. Deshalb rät Verbraucherdienst e.V. bei einer Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer nicht in Panik zu geraten.

Rechtswidriges Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss

In einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH soll ein rechtswidriges Tauschbörsenangebot eines urheberrechtlich geschützten Spielfilms über den Internetanschluss des vermuteten Filesharers stattgefunden haben. Aus diesem Grund sei die Münchner Filmvertriebsfirma für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt rechtliche Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen. Es seien Ansprüche auf Unterlassung (§ 97 Abs.1 UrhG), Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG) sowie auf Aufwendungsersatz (§ 97a Abs. 3 S.1 UrhG), die die Universum Film GmbH von dem abgemahnten Urheberrechtsverletzer einfordert.

Up-/ Download der Filmdatei der Universum Film GmbH

Denn der urheberrechtlich geschützte Spielfilm der Rechteinhaberin seien mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes viaTauschbörsen-Software im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei stelle laut der Abmahnung der gleichzeitige Upload beim Filesharing die rechtswidrige Handlung des Abgemahnten dar, weil dadurch eine unerlaubte Vervielfältigung (§ 16 UrhG) des urheberrechtlich geschützten Inhalts stattgefunden habe. Ebenfalls soll eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) erfolgt sein.

815 Euro und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Hinsichtlich der angeblich begangenen Rechtsverletzungen fordert die Rechteinhaberin aus München in jeder Abmahnung, die von der Kanzlei Waldorf Frommer angefertigt wird, die Bezahlung eines außergerichtlichen Pauschalbetrags über 815 Euro sowie die Absendung der vorgefertigten Unterlassungserklärung, die von dem Abgemahnten unterschrieben werden soll. Der Eingang der Unterlassungserklärung sowie die von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderte Zahlungsfrist sind immer mit einer kurzen Zeitspanne verbunden. Sollten die in der Abmahnung angegebenen Fristen vernachlässigt werden, kann es später zu einem einstweiligen Verfügungs- und Auskunftsverfahren kommen. Sogar Klageschriften gegen Abgemahnte sind keine Seltenheit bei einer keiner oder einer falschen Verteidigung einer Abmahnung, die im Auftrag der Universum Film GmbH von der Kanzlei Waldorf Frommer konzipiert wurde.

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Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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Aktuell: Mahnbescheid von Oliver Edelmaier

Rechtsanwalt Oliver Edelmaier aus Mannheim beantragt Mahnbescheid im Auftrag der MIG Film GmbH Düren. Die Forderung bezieht sich auf Ansprüche aus einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Der Antragsteller ( MIG Film GmbH ) der von Rechtsanwalt Oliver Edelmaier versendeten Mahnbescheide,  beauftragte im Jahr 2010 verschiedene Kanzleien mit der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen gegen Filesharer.

Der Mahnbescheid des Rechtsanwalts Oliver Edelmaier für den Rechteinhaber MIG Film GmbH erfolgt meist kurz vor der Verjährungsfrist.

Immer wird ein Mahnbescheid mittels eines Mahnverfahrens mit einem Antrag des Gläubigers MIG Film GmbH bei dem zuständigen Mahngericht eingeleitet. Ein Mahnbescheid kann zu jeder Zeit gestellt werden. Die Praxiserfahrung von Verbraucherdienst e.V. zeigt, dass eine Antragsstellung eines solchen Dokuments erfolgt, wenn ein Verzug der Zahlungen des Schuldners erfolgt ist. Ein Mahnbescheid des Rechtsanwalts Oliver Edelmaier erfolgt außerdem kurz vor einer Verjährung, zum Beispiel bei einer Abmahnung wegen Filesharing, wobei kurz vor der Verjährungsfrist gehemmt werden soll.

Aktuell (Stand Dezember 2013) liegt Verbraucherdienst e.V. ein Mahnbescheid mit einer Gesamtforderungshöhe von 1.231.10 Euro für die MIG Film GmbH vor. Zu vermuten ist, das Rechtsanwalt Oliver Edelmaier, Prozessbevollmächtigter der MIG Film GmbH, weitere Bescheide im Auftrag dieser Mandantin beantragen wird.

Bereits 2012 zog Rechtsanwalt Oliver Edelmaier Mahnbescheide deren Forderungsursprung Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen waren. Die Abmahnungen wurden ebenfalls von Kanzlei Schulenberg & Schenk versendet. Der Rechteinhaber war die Berlin Media Art JT.

 

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Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht:

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Zahlungsaufforderung I Mahnbescheid der Debcon GmbH

Das Wittener Inkasso-Unternehmen Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH, kurz Debcon GmbH hat nach eigenen Angaben Inkassoforderungen der Rechtsanwaltskanzleien Baek Law, Negele Zimmel Greuter Beller sowie Urmann & Collegen aufgekauft, die durch illegales Filesharing im Internet entstanden sind. Aktuell hat die Debcon GmbH den Rechtsanwalt Sebastian Wulf beauftragt Mahnbescheide wegen nicht gezahlter Abmahnungen von illegalen Musik-Downloads zu verschicken.

Negele Zimmel Greuter Beller – Inkassoforderung

Die Debcon GmbH versucht aktuell mit Inkassoforderungen die Ansprüche aus den Abmahnungen der MIG Film GmbH und der Savoy Film GmbH durchzusetzen. Diese Abmahnungen stammen ursprünglich von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller. Die pauschalen Vergleichsbeträge von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller waren mit 710 Euro für die Savoy Film bzw. mit 970 oder 975 Euro für die MIG Film für einen durch illegales Filesharing erworbenen Film angesetzt. Die Debcon GmbH verschickte Inkassoforderungen mit einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro. Die Verletzungen des Urheberrechts durch Filesharing stammen aus den Zeitraum von November 2009 bis Februar 2010. Erst im Jahr 2013 verschickte die Debcon GmbH die Inkassoforderungen der abmahnenden Kanzlei. Die Debcon GmbH droht in ihren Inkassoforderungen mit Schufa-Einträgen der illegalen Filesharer. Auf ein Zurückweisungsschreiben hat die Debcon GmbH, die im Auftrag der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller handelt, die Inkassoforderungen auf 630 Euro heruntergesetzt. Durch eine Nichtbeachtung der Inkassoforderungen der Debcon GmbH wird eine außergerichtliche Einigung ausgeschlossen. Dadurch kann das Inkasso-Unternehmen vor Gericht ziehen und die Forderungen ihrer Gläubiger einklagen.

Baek Law – Inkassoforderung

Die Inkassoforderungen der Debcon GmbH, die von der Kanzlei Baek Law aufgekauft wurden, stammen vom 10.10.2012. In der Inkassoforderung der Debcon GmbH wird der Rechteinhaber nicht erwähnt. Nur das Aktenzeichen der Kanzlei Baek Law wird mit der Inkassoforderung des Inkassounternehmens angegeben. So ist es für den abgemahnten Filesharer, der schon mehrere Abmahnungen oder Inkassoforderungen bekommen hat, kaum möglich die Forderung der Kanzlei Baek Law bzw. der Debcon GmbH anhand des Aktenzeichens sofort zuzuordnen.

Urmann & Collegen – Inkassoforderung

Die Debcon GmbH verschickt inzwischen Inkassoforderungen aus offenen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Urmann & Collegen. In dem Inkassoschreiben wird der illegale Filesharer zu einer Zahlung in der Höhe von 1.286,80 aufgefordert. Bei den Inkassoforderungen der Debcon GmbH handelt es sich um maschinell angefertigte Serienbriefe, da mehrere Tausend Internet-User angeschrieben werden. 2011/ 2012 versteigerte die Kanzlei circa 75.000 offene Forderungen der Pornoindustrie wegen illegalen Filesharing auf ihrer Homepage. Die Forderungen von pauschal circa 650 Euro aus den ursprünglichen Abmahnungen wurde durch Urmann & Collegen auf 1.286,80 Euro verdoppelt. Die circa 75.000 Inkassoforderungen von Urmann & Collegen entsprechen einem Handelsvolumen von circa 97,4 Millionen Euro, die das Inkassounternehmen eintreiben kann.

Kanzlei Sebastian Wulf – Mahnbescheid

Rechtsanwalt Sebastian Wulf verschickt aktuell Mahnbescheide wegen illegalen Filesharing. Die Hauptforderungen des Mahnbescheids enthalten Forderungen von 366,42 Euro bis 1836,80 unterschiedlichen Urheberrechts-Abmahnungen. Ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid ist nicht mit außergerichtlichen Mahnungen durch Unternehmen, Rechtsanwälte oder Inkassobüros zu verwechseln! Das Ergebnis des Mahnbescheids von Sebastian Wulf ist die Vollstreckung der Geldforderung ohne Klageerhebung. Für Rechtsanwalt Sebastian Wulf ist ein Mahnverfahren somit eine kostensparende Alternative zu einem langwierigen Gerichtsprozess, da kein Urteil erkämpft werden muss. Ein 30 Jahre gültiger Vollstreckungstitel kann auf diese Weise durch die Debcon GmbH er stritten werden, womit gepfändet werden kann.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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