Hilfe bei Abmahnungen für die Studiocanal GmbH
Über den Actionthriller Non Stop (11. 07.2014) konnten sich Abgemahnte auf unseren Seiten bereits informieren. werden. Ebenfalls für den Kinofilm Tribute von Panem – Catching Fire (06.02.2014) konnte Verbraucherdienst e.V. seine Mitgliedern kompetent informieren. Täglich erreichen den Essener Verein zahlreiche Abmahnungen im Auftrag der Rechteinhaberin Studiocanal GmbH.
Studiocanal GmbH war früher die Kinowelt AG
Aus der Kinowelt AG (München) bzw. Kinowelt GmbH (Leipzig) ist die heutige Studiocanal GmbH (Berlin) entstanden. Das bereits 1984 gegründete Unternehmen wurde 2008 von der französischen Filmfirma Studiocanal übernommen. Am 1. September 2011 wurde die Kinowelt GmbH in die Studiocanal GmbH umbenannt. Der Firmensitz befindet sich seitdem in der Hauptstadt Berlin.
Studiocanal GmbH ist im Besitz der französischen Vivendi S.A.
Studiocanal GmbH ist eine Tochterfirma der Canal+Gruppe, deren Eigentümerin die französische Mediengruppe Vivendi S.A. ist. Die Studiocanal GmbH ist die deutsche Filiale eines führenden europäischen Medienunternehmens. In Deutschland, Frankreich und Großbritannien ist die Studiocanal Gruppe tätig. Inzwischen ist das französische Mutterunternehmen auch in Übersee (Australien / Neuseeland) aktiv.
Studiocanal GmbH besitzt eine Bibliothek mit über 7.000 Filmtiteln
Die Koproduktion, der Einkauf und die Distribution von internationalen Spielfilmen ist die Hauptaufgabe der Studiocanal GmbH. Die Filmrechte werden im Kino, als DVD oder BD, im TV bzw. als Video on Demand ausgewertet. Inzwischen ist das Unternehmen ein führender Anbieter im deutschen Filmbusiness. Im deutschsprachigen Raum besitzt die Firma eine Filmbibliothek über 7.000 Titel. Bekannt ist die Rechteinhaberin mit dem Label Arthaus, einer Marke für den besonderen (anspruchsvollen) Film.
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an Waldorf Frommer
In einer Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von dem Filesharer / der Filesharerin gefordert. Ebenso soll der Abgemahnte die Zahlung eines Pauschalbetrags an die Kanzlei Waldorf Frommer leisten. Denn der Abgemahnte / die Abgemahnte habe ein rechtwidriges Tauschbörsenangebot eines Spielfilms der Rechteinhaberin über seinen / ihren Internetanschluss begangen.
Unterlassung – Schadensersatz – Aufwendungsersatz
Laut der Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer habe die Studiocanal GmbH Berechtigungen hinsichtlich Unterlassung, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz. Die Rechteinhaberin als Auftraggeberin besitze deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz (siehe § 97a Abs. 2 UrhG) und einen Anspruch auf Aufwendungsersatz (siehe § 97a Abs. 3 S.1). Ebenfalls habe die Filmfirma aus Berlin einen Anspruch auf sofortige Unterlassungen zukünftiger Rechtsverletzungen (siehe § 97 Abs. 1 UrhG). Dadurch sollen eine weitere Urheberrechtsverletzungen an einem Film der Rechteinhaberin gesetzlich verhindert werden.
Öffenliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung
Der Abgemahnte / die Abgemahnte habe einen urheberrechtlich geschützten Spielfilm der Rechteinhaberin Studiocanal GmbH rechtswidrig aus dem Internet herunter geladen. Dadurch soll es zu einer öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG) von rechtlich geschützten Filminhalten gekommen sein. Ebenfalls habe eine nicht erlaubte Vervielfältigung (§ 16 UrhG) eines Films von der Rechteinhaberin stattgefunden. Der Abgemahnte / die Abgemahnte habe (laut Waldorf Frommer) die rechtliche Herrschafts- und Verfügungsgewalt hinsichtlich des Internetanschlusses. Deshalb könne die Mandantin ausgehen, dass der Empfänger / die Empfängerin der Abmahnung hinsichtlich der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung voll verantwortlich sei.
Ermittlungsdatensatz im Auftrag der Studiocanal GmbH
Durch die Anwendung eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens (§ 101 Abs. 9 UrhG) konnte ein richterliches Gestattungsverfahren im Auftrag der Studiocanal GmbH durchgeführt werden. Die beauftragte ipoque GmbH konnte aus diesem Grund die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung an einen Film von der Studiocanal GmbH ermitteln und dokumentieren. Ein Ermittlungsdatensatz mit der Dokumentation der ermittelten IP-Adresse sowie dem Hash-Wert liegt der Abmahnung von Waldorf Frommer bei. Dadurch soll die Urheberrechtsverletzung seitens der Waldorf Frommer und der Studiocanal GmbH begründet werden.
Drohung mit einem Rechtsstreit vor Gericht
Ebenso ist der Abmahnung von Waldorf Frommer ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, auch als Unterlassungserklärung bekannt, beigelegt. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sowie der geforderte Pauschalbetrag sollen fristgerecht an die Kanzlei Waldorf Frommer zurück gesandt werden. Geschieht dies nicht, droht die Kanzlei Waldorf Frommer mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Dieser Rechtsstreit kann dann aufwendig und kostspielig werden.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: