Das Oberlandesgericht Köln urteilte aktuell zu einem Beschluss vom 18.11.2014 des Landgerichts Köln (Az. 6 W 140/14). Die Richter missbilligten die gängige Praxis des Landgerichts Köln bezüglich fragwürdiger Beschlussverfahren bei Filesharing-Abmahnungen.
Wozu dient ein richterliches Beschlussverfahren?
Ein richterlicher Beschluss dient in der Regel zur Herausgabe relevanter Benutzerdaten eines Anschlussinhabers, die anschließend vom Internet-Provider herausgegeben werden müssen. Die genaue Postadresse, der Hash-Wert sowie die IP-Adresse des Anschlussinhabers (Internet-Users), die der Provider mittels eines richterlichen Beschlusses mitteilen muss, dienen anschließend zur Formulierung einer Abmahnung durch eine Rechtsanwaltskanzlei.
Abmahnung von der Kanzlei Fareds war voraus gegangen
Ausgangspunkt des aktuellem Urteils war eine voraus gegangene Abmahnung von der Kanzlei Fareds für die Rechteinhaberin Two Guns Distribution LLC. Laut des Beschlusses der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.1.2014 – 224 0 27/14 für die Rechteinhaberin wurde dem Anschlussinhaber mittels einer beauftragten Spezialfirma am 06.01.2014 eine individuelle IP-Adresse ermittelt und dokumentiert.
Richtungsweisendes Urteil
Die Kölner Richter lehnten die gängige Praxis bei der Ermittlung und Dokumentation des Ermittlungsdatensatzes (IP-Adresse / Hash-Wert) bei dem Beschluss 224 0 27/14 (06.01.2014) ab. Laut den Richtern sei der Anschlussinhaber (der Abgemahnte) in seinen Rechten verletzt worden. Der Leitsatz des aktuellen Urteils vom Oberlandesgericht lautet: (Zitat) „Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.1.2014 – 224 0 27/14 – den Beteiligten zu … in seinen Rechten verletzt hat, …, dem am 6.1.2014 die IP-Adresse xxxxx zugewiesen war.“ (Zitat Ende)
Haben Sie weitere Frage zu dem aktuellen Urteil?
Verbraucherdienst e.V. ist die freizügige Handhabung bei der Anfertigung von richterlichen Beschlüssen durch das Landgericht Köln schon länger bekannt. Trotz des Redtube-Skandals hielten die Richter an ihrer freizügigen IP-Adressenrechtsprechung fest. Das neue Urteil bezüglich Filesharing-Abmahnungen könnte die gängige Praxis bezüglich Beschlüssen verändern.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: