Abmahnung | TV-Serien | Waldorf Frommer

TV-Serienspass kann kostspielig werden!

Werden urheberrechtlich geschützte TV-Serien durch ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk via Up-/Download herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt, kann der TV-Serien-Freak leicht eine Abmahnung von Waldorf Frommer in seiner Post finden. Der anfangs „kostenlose“ TV-Serienspaß kann dann zu einer kostspieligen Angelegenheit werden, wobei eine Abmahnung von Waldorf Frommer erst der Anfang sein kann. Bei Nichtbeachtung und Ignoranz einer Abmahnung von Waldorf Frommer kann dann leicht ein aufwendiger und teurer Gerichtsprozess folgen, der jeden Spaß an TV-Serien verdirbt.

Waldorf Frommer verschickt derzeit Abmahnungen für moderne TV-Serien. Beim Download  mehreren Folgen von TV-Serien riskiert der Filesharer sogar Folgeabmahnungen.

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH werden Abmahnungen von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer an folgenden TV-Serien verschickt:

How I met your Mother

Modern Family

New Girl

Homeland

Sons of Anarchy

Dads

The crazy ones

Sleepy Hollow

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH werden Abmahnungen von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer an folgenden TV-Serien verschickt:

The Big Bang Theory

Vampire Diaries

The Originals 

Für die Rechteinhaberin Universum Film GmbH verschickt Waldorf Frommer Abmahnungen für die Mini-TV-Serie Die Säulen der Erde, dass bereits im Free-TV ausgestrahlt wurde. In vielen Abmahnungen von Waldorf Frommer wird der erste Teil der Mini-TV-Serie verfolgt.

519,50 Euro für das Filesharing einer Folge einer TV-Serie

In den Abmahnungen von Waldorf Frommer bezüglich des Filesharing von TV-Serien wird jeweils für eine einzelne Folge ein fiktiver Schadensersatzanspruch von mehreren Hundert Euro verlangt. Im konkreten Fall verlangen die Anwälte von Waldorf Frommer in ihrer Abmahnung eine pauschale Zahlungsforderung in der Höhe von 519,50 Euro bei einer einzelnen Folge der US-amerikanischen TV-Serie Homeland, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Für den Up-/Download von zwei Folgen der US-TV-Serie erhöht sich dann die von Waldorf Frommer geforderte Geldforderung auf 915 Euro. Werden mehrere Folgen der TV-Serie aus dem Internet mittels Filesharing herunter geladen, erhöht sich der in der Abmahnung von Waldorf Frommer geforderte Pauschalbetrag um ein Vielfaches.

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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Abmahnung | Tribute von Panem | Waldorf Frommer

Die Tribute von Panem – Catching Fire wird aktuell wegen Urheberrechtverletzung per Filesharing von Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt. Der überaus erfolgreiche Kinofilm, der zweite Teil der in der Zukunft spielenden Erzählung der Romantrilogie von Suzanne Collins, soll laut der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte durch Filesharing im Internet international vervielfältigt worden sein.

815 Euro für das Filesharing des Films Die Tribute von Panem – Catching Fire bei einer außergerichtlichen Einigung mit der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Studiocanal GmbH, der Rechteinhaber, beauftragt mit der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung die Waldorf Frommer Rechtsanwälte den Pauschalbetrag von 815 Euro bei einer außergerichtlichen Einigung einzufordern. Der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte liegt ferner eine Unterlassungserklärung bei, die unterzeichnet zurückgesandt werden soll. Kommt keine außergerichtliche Einigung mit der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zustande, werden wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ein höherer Aufwendungsersatzanspruch von 1.600 Euro sowie die anfallenden Anwaltskosten von 215 Euro vor Gericht gefordert.

Warum wird solch ein hoher Betrag für eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Film Die Tribute von Panem – Catching Fire verlangt?

„Der Schadensersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der an unsere Mandantschaft als Lizenzgebühr für das weltweite und unbegrenzte Zugänglichmachen ihrer Werke zu zahlen wäre (sog. Lizenzanalogie).“, so ist in der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtanwälte wegen der Urheberrechtsverletzung an Die Tribute von Panem – Catching Fire zu lesen.

Filesharing im Internet ist nicht mit dem Anfertigen einer Privatkopie zu vergleichen

Dabei ist zu erwähnen, dass das sogenannte Filesharing im Internet nicht mit einer Anfertigung einer Privatkopie zu vergleichen ist. Beim Filesharing wird der betroffene Internet-User mit dem urheberrechtlich geschützten Filmmaterial automatisch zu einem „Filmanbieter“, der selbst in Australien, Brasilien oder Südafrika Die Tribute von Panem – Catching Fire zur Verfügung stellt.  Per Up- / Download mittels der Computerdatei wird Die Tribute von Panem – Catching Fire im Internet kopiert, welches wiederum vervielfältigt wird.

Urheberrechtsverletzung an dem Film Die Tribute von Panem – Catching Fire wurde mit einem Ermittlungsdatensatz ermittelt und dokumentiert

Mittels eines Ermittlungsdatensatzes, der nur durch einen Beschluss eines Gerichts in Auftrag gegeben werden kann, wurde die Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an Die Tribute von Panem – Catching Fire recherchiert und beweissicher dokumentiert.

Der Hash-Wert des Ermittlungsdatensatzes ist außerdem ein Beweismittel für die Urheberrechtsverletzung im Internet. Aus diesem wird ein Ermittlungsdatensatz jeder Abmahnung, nicht nur der Waldorf Frommer Rechtsanwälte, beigefügt.

Kommt es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung, wird mit einem Gerichtsprozess gedroht

Sollten der geforderte Pauschalbetrag von 815 Euro sowie die unterschriebene Unterlassungserklärung nicht fristgerecht an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gesandt werden, wird mit einem teueren und langfristigen Gerichtsverfahren gedroht. Der weitaus höhere Aufwendungsanspruch von 1.600 Euro, der in Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erwähnt wird, dient dabei als Grundlage für einen Gerichtsprozess.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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Abmahnung | Hobbit Smaugs Einöde | Waldorf Frommer

600 Euro Schadensersatz sowie 215 Euro Aufwendungsersatz, insgesamt 815 Euro, werden in der Abmahnung des zweiten Teils der dreiteiligen Verfilmung des Romans Der Hobbit durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gefordert. Der Hobbit – Smaugs Einöde soll laut Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte per Up-/Download durch Filesharing global angeboten worden sein.

Filesharing ist durch die globale Verbreitung keine Privatkopie

Durch sogenanntes Filesharing wird der Urheberrechtsverletzer im Internet ein Filmanbieter, der rechtswidrig geschütztes Material verbreitet. Filesharer in den USA, in Australien oder Südafrika können bei einem Up-/ Download der Computerdatei den urheberrechtlich geschützten Film Der Hobbit – Smaugs Einöde kopieren, der wiederum kopiert wird. Durch diese blitzschnelle Verbreitung rechtswidrigen Filmmaterials ist Filesharing kein Kavaliersdelikt und wird mit Abmahnungen verfolgt. Das Filesharing des urheberrechtlich geschützten Films Der Hobbit – Smaugs Einöde ist somit nicht einer Privatkopie zu vergleichen.

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Abmahnung von Pacific Rim durch Waldorf Frommer – Daniel Sebastian

Die Abmahnhilfe hat eine Abmahnung von Waldorf Frommer sowie eine weitere von Daniel Sebastian wegen Filesharing des Hollywoodfilms Pacific Rim vorliegen. Während in der Abmahnung von Waldorf Frommer der Kinofilm Pacific Rim „an sich“ urheberrechtlich verfolgt wird, fordert Daniel Sebastian für die Urheberrechtsverletzung des Musiktitels Pacific Rim (Drift), der ein Teil der Abspannmusik (End Credits) ist, deren Rechteinhaber der US-Rapper Robert Diggs ist , der unter seinem Pseudonym RZA weitaus bekannter ist.

Der Abmahnhilfe sind Doppelabmahnungen (z. B. Waldorf Frommer / Daniel Sebastian) wegen Filesharing eines Films (z. B. Pacific Rim) bekannt

Doppelabmahnungen sind der Abmahnhilfe bekannt, wobei der Film an sich und Teile der Filmmusik (Abspannmusik) von unterschiedlichen Kanzleien, z.B. von Waldorf Frommer u.o. Daniel Sebastian, urheberechtlich verfolgt werden. Durch ein Down-/ Upload  eines einzigen Kinofilms mit einer einzigen Computerdatei können mehrere Urheberrechtsverletzungen von verschiedenen Rechteinhabern, hier die Warner Bros. Entertainment und Robert Diggs (RZA), begangen werden.

Abmahnung: 740,65 Euro für den Film Pacific Rim, 600 Euro für die Abspannmusik von Robert Diggs, Amazonpreis: für den Film 15,99 Euro bzw. 0,99 Euro für die Abspannmusik

In der Abmahnung von Waldorf  Frommer, die der Abmahnhilfe vorliegen, verlangt die Kanzlei für die urheberrechtliche Verbreitung des Kinofilms Pacific Rim einen Pauschalbetrag von 740,65 Euro bei einer außergerichtlichen Einigung mit dem Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment. Sollte es jedoch nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bis zu einer festgelegten Frist kommen, drohen beide Medienkanzleien in ihren Abmahnungen, die der Abmahnhilfe vorliegen, mit Gerichtsprozessen und höheren Kosten.

In der Abmahnung von dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian, die ebenfalls der Abmahnhilfe vorliegt, fordert für den Rechteinhaber Robert Diggs (RZA) wegen der Abspannmusik Pacific Rim (Drift) bei einer außergerichtlichen Einigung einen Pauschalbetrag von 600 Euro.

In der Abmahnungen von Waldorf Frommer bzw. Daniel Sebastian wegen Filesharing des Films Pacific Rim, die der Abmahnhilfe vorliegen, sind außerdem Unterlassungserklärungen beigefügt, die jeweils zu einem festgelegten Termin zurück gesandt werden sollen.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwaelte

Der Abmahnhilfe liegt aktuell eine Abmahnung von Waldorf Frommer vom 16.11.2013 vor, wobei der US-Film-Majors Warner Bros. Entertainment, der auch als Warner Bros. bzw. WB bekannt ist, mehrere aktuelle Blockbuster-Filme, die sich gerade in der Heimkinoauswertung befinden, abmahnen lässt. Die Blockbuster Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim, deren Produktionskosten mehrere Hundert Millionen Dollar betrugen sind der Bestandteil der Abmahnung, die der Abmahnhilfe vorliegt.

1.781,20 Euro wird in der Abmahnung für den Up- bzw. Download von vier Warner-Spielfilmen gefordert, bei Nichtzahlung der Abmahnung wird mit einer Gerichtsverhandlung gedroht.

Die Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg, die deutsche Tochter  der US-amerikanischen Film- und Fernsehgesellschaft Warner Bros. Entertainment,  ist der Auftraggeber der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die der Abmahnhilfe vorliegt. Zwischen den 15.11.2013 und 23.11.2013 sollen die Filme  Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim mittels Filesharing per Up- bzw. Download im Internet heruntergeladen worden sein. In der Abmahnung von Warner Bros., die der Abmahnhilfe vorliegt, fordern die Anwälte von Waldorf Frommer die Abgabe einer unterschriebenen vorformulierten Unterlassungserklärung, einen Schadensersatz, einen Unterlassungsanspruch sowie die Rechtsanwaltsgebühren.

Außergerichtliche Einigung mit Warner Bros. durch Waldorf Frommer für 1781,20 Euro

Sollte es jedoch zu einer außergerichtlichen Einigung wegen der Abmahnung seitens Waldorf Frommers bzw. Warner Bros. kommen wird wegen dem Filsharing der Blockbuster Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim wird ein festgelegter Pauschalbetrag von 1.781,30 Euro (1.500 Euro Schadensersatz / 281,30 Euro Aufwendungsersatz) bis zum 7.1.2014 gefordert. Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung außerdem die Versendung der der beigelegten vorformulierten Unterlassungserklärung bis zum 27.12.203. Sollte die Absendung der Unterlassungserklärung bzw. der Zahlungseingang aus der Abmahnung an die Kanzlei Waldorf Frommer nicht erfolgen, würde die Münchner Medienkanzlei ihrem Mandanten Warner Bros. empfehlen die Urheberrechtsverletzung der Hollywoodfilme Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim vor Gericht zu klären, was zu einem weit aus höheren Kosten führen könne.

Man of Steel und Pacific Rim zählen zu den teuersten Hollywoodproduktionen

Der Abmahnhilfe liegt mit der Abmahnung der Hollywood-Blockbuster Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim eine Urheberrechtsverletzung an aktuellen Warner Bros. Blockbustern vor, wobei zwei Filme zu den teuersten aller Zeiten zu zählen sind. Die Produktionskosten der vier Filme betrugen mehrere Hundert Millionen Dollar, die erst erwirtschaftet werden müssen.

Waldorf Frommer in fordert in ihrer Abmahnung unter anderem eine unterschriebene vorformulierte Unterlassungserklärung für Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim.

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