Eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer – dieses Mal für den Spielfilm „Focus“ – erreichte den Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten.
Filesharing – Abmahnung von Waldorf Frommer für den Kinofilm „Focus“
In der vorliegenden Abmahnung (vom 20.05.2015) wird „Focus, Film“ von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Um dem abgemahnten Gegenstand – „Focus, Film“ – handelt es sich nicht um das bekannte deutsche Nachrichtenmagazin, der PKW-Modellreihe des Herstellers „Ford“ gleichen Namens oder um die Inkassofirma „Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH“ aus Mannheim, sondern um den Spielfilm „Focus“. Dieser Kinofilm wurde weltweit in 40 Kinomärkten veröffentlicht. In den USA, in Großbritannien, in der Russischen Förderation und in den Niederlanden war die romantische Gaunerkomödie mit Will Smith und Margot Robbie in den Hauptrollen besonders erfolgreich.
„Focus“ soll am 30.07.2015 im Einzelhandel erscheinen
In der vorliegenden Filesharing – Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des erfolgreichen Blockbusters mit Weltstar Will Smith („Men In Black“), der am 05.03.2015 in den deutschen Kinos startete. Der erfolgreiche Spielfilm „Focus“ soll am 30.07.2015 im Heimkino erscheinen.
Von der Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg in Auftrag gegeben
Die vorliegende Abmahnung für den Spielfilm „Focus“ wurde von der Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg (Humboldstraße 62) – der Rechteinhaberin – beauftragt. Denn laut dem vorliegenden Anwaltsschreiben könnten verschiedene juristische Ansprüche – bezüglich der Urheberechtsverletzung des Kinostreifens mit dem Weltstar Will Smith – gegenüber unserem Mitglied geltend gemacht werden. Zum Beispiel können Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche von dem abgemahnten Filesharer verlangt werden.
Kinofilm „Focus“ soll via BitTorrent aus dem Internet herunter geladen worden sein
Denn der rechtswidrig im Internet via Tauschbörsen-Software BitTorrent herunter geladene Spielfilm wurde laut Abmahnschreiben durch den Abgemahnten im Internet öffentlich zugänglich gemacht und vervielfältigt. Bei der Verwendung der Tauschbörsen-Software BitTorrent sei es durch den Internet-User zu einem Upload der Filmdatei des Blockbusters gekommen. Denn der sogenannte „Upload“ des Popcorn-Streifens stellt hierbei die eigentliche Rechtsverletzung dar, die mit der Versendung des Abmahnschreibens durch die Kanzlei aus der bayerischen Landeshauptstadt nachgegangen wird.
Schadensseratzforderung über 600 Euro
Wegen der Urheberrechtsverletzung an den Film „Focus“ fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 815 Euro. Dieser setzt sich aus dem geforderten Schadensersatz über 600 Euro sowie dem Aufwendungsersatz – die Rechtsanwaltskosten – zusammen. Die geforderten Rechtsanwaltskosten bestehen aus der Rechtsanwaltsgebühr der Anwaltskanzlei (195 Euro) sowie der Auslagenpauschale (20 Euro).
Abmahnung von Waldorf Frommer ist mit einer engen Fristsetzung verbunden
In dem Schreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer, die unserem Mitglied zugesandt wurde, werden enge Fristen genannt. So endet die Frist zum Eingang der geforderten Unterlassungserklärung bereits am 30.05.2015. Die Zahlungsfrist bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem herunter geladenen Kinostreifen endet mit dem 06.06.2015 – also nur wenige Tage später. Der geforderte Geldbetrag über 815 Euro soll fristgerecht auf ein Konto der Commerzbank München (BIC: DRESDEFF700) von dem Abgemahnten überwiesen werden.
Die neue Gesetzgebung vom 09.10.2013
Am 09.10.2013 trat das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken in Deutschland in Kraft. Diese neue Gesetzgebung bietet Ihnen weitreichende Alternativen für eine erfolgreiche Abwehr einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer – natürlich auch für den Kinofilm „Focus“ mit dem Weltstar Will Smith.
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