Abmahnung | Focus Film | Waldorf Frommer

Eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer – dieses Mal für den Spielfilm „Focus“ – erreichte den Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten.

Filesharing – Abmahnung von Waldorf Frommer für den Kinofilm „Focus“

In der vorliegenden Abmahnung (vom 20.05.2015) wird „Focus, Film“ von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Um dem abgemahnten Gegenstand – „Focus, Film“ – handelt es sich nicht um das bekannte deutsche Nachrichtenmagazin, der PKW-Modellreihe des Herstellers „Ford“ gleichen Namens oder um die Inkassofirma „Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH“ aus Mannheim, sondern um den Spielfilm „Focus“. Dieser Kinofilm wurde weltweit in 40 Kinomärkten veröffentlicht. In den USA, in Großbritannien, in der Russischen Förderation und in den Niederlanden war die romantische Gaunerkomödie mit Will Smith und Margot Robbie in den Hauptrollen besonders erfolgreich.

„Focus“ soll am 30.07.2015 im Einzelhandel erscheinen

In der vorliegenden Filesharing – Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des erfolgreichen Blockbusters mit Weltstar Will Smith („Men In Black“), der am 05.03.2015 in den deutschen Kinos startete. Der erfolgreiche Spielfilm „Focus“ soll am 30.07.2015 im Heimkino erscheinen.

Von der Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg in Auftrag gegeben

Die vorliegende Abmahnung für den Spielfilm „Focus“ wurde von der Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg (Humboldstraße 62) – der Rechteinhaberin – beauftragt. Denn laut dem vorliegenden Anwaltsschreiben könnten verschiedene juristische Ansprüche – bezüglich der Urheberechtsverletzung des Kinostreifens mit dem Weltstar Will Smith – gegenüber unserem Mitglied geltend gemacht werden. Zum Beispiel können Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche von dem abgemahnten Filesharer verlangt werden.

Kinofilm „Focus“ soll via BitTorrent aus dem Internet herunter geladen worden sein

Denn der rechtswidrig im Internet via Tauschbörsen-Software BitTorrent herunter geladene Spielfilm wurde laut Abmahnschreiben durch den Abgemahnten im Internet öffentlich zugänglich gemacht und vervielfältigt. Bei der Verwendung der Tauschbörsen-Software BitTorrent sei es durch den Internet-User zu einem Upload der Filmdatei des Blockbusters gekommen. Denn der sogenannte „Upload“ des Popcorn-Streifens stellt hierbei die eigentliche Rechtsverletzung dar, die mit der Versendung des Abmahnschreibens durch die Kanzlei aus der bayerischen Landeshauptstadt nachgegangen wird.

Schadensseratzforderung über 600 Euro

Wegen der Urheberrechtsverletzung an den Film „Focus“ fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 815 Euro. Dieser setzt sich aus dem geforderten Schadensersatz über 600 Euro sowie dem Aufwendungsersatz – die Rechtsanwaltskosten – zusammen. Die geforderten Rechtsanwaltskosten bestehen aus der Rechtsanwaltsgebühr der Anwaltskanzlei (195 Euro) sowie der Auslagenpauschale (20 Euro).

Abmahnung von Waldorf Frommer ist mit einer engen Fristsetzung verbunden

In dem Schreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer, die unserem Mitglied zugesandt wurde, werden enge Fristen genannt. So endet die Frist zum Eingang der geforderten Unterlassungserklärung bereits am 30.05.2015. Die Zahlungsfrist bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem herunter geladenen Kinostreifen endet mit dem 06.06.2015 – also nur wenige Tage später. Der geforderte Geldbetrag über 815 Euro soll fristgerecht auf ein Konto der Commerzbank München (BIC: DRESDEFF700) von dem Abgemahnten überwiesen werden.

Die neue Gesetzgebung vom 09.10.2013

Am 09.10.2013 trat das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken in Deutschland in Kraft. Diese neue Gesetzgebung bietet Ihnen weitreichende Alternativen für eine erfolgreiche Abwehr einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer – natürlich auch für den Kinofilm „Focus“ mit dem Weltstar Will Smith.

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Klage | CSR | Focus Forderungsmanagement mbH

Am 19.03.2014 ist eine Klage von Focus Forderungsmanagement mbH vertreten durch der CSR Rechtsanwaltskanzlei beim Amtsgericht München eingegangen. Diese Klage, die unter anderem dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, entstand aus einer Abmahnung bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing via Up-/Download im Internet eines Erotikfilms der Rechteinhaberin Gröger MV GmbH & Co. KG. Die Inkassofirma Focus Forderungsmanagement mbH, die die Geldforderungen für Gröger MV inzwischen beitreibt, ist die aktuelle Auftraggeberin der Klageschrift von der Kanzlei CSR.

Was ist der Inhalt der Klage, die im Auftrag des Focus Forderungsmanagements verfasst wurde?

In der Klageschrift der CSR Anwälte im Auftrag des Focus Forderungsmanagements wurde die Aufrechterhaltung eines vorher vom Amtsgericht Stuttgart erlassenen Vollstreckungsbescheids sowie die Kosten des Verfahrens beim Amtsgericht München beantragt. Zusätzlich soll der Rechtsstreit, der aus einer Abmahnung entstanden ist, an das zuständige Amtsgericht verwiesen werden.

Ziel der Klage vor Gericht, entstanden aus einer Abmahnung, ist ein Urteil oder Titel

Die Erstellung der Klage, einem formgebundenen Antrag auf eine Entscheidung eines Gerichts, von CSR und deren Auftraggeberin Focus Forderungsmanagement hat das Ziel Schadensersatzsprüche für die Inkassofirma Focus Forderungsmanagement rechtskräftig zu machen. Eine Klage dient in der Regel dazu einen Prozess oder ein Verfahren vor einem Gericht einzuleiten. Die Zielsetzung einer Klage, wie die, die aktuell von CSR verfasst wurde, ist mit dem Ziel formuliert wurden, ein vollstreckbares Urteil oder einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel zu erhalten.

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Mahnbescheid oder Zahlungsaufforderung der Focus Forderungsmanagement

Mittlerweile folgten Mahnbescheide mit Zahlungsaufforderungen von der Inkassofirma Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus früheren Abmahnungen, die von den C-S-R Rechtsanwälten aus Ettlingen versendet wurden. Unter anderem wurde der Mannheimer Rechtsanwalt Oliver Edelmann beauftragt, den Geldforderungen der Inkassofirma Nachdruck zu verleihen, sofern die Zahlungsaufforderungen der Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH unbeantwortet bleiben bzw. die erhofften Zahlungen nicht erfolgen.

Bis zu 1.700 Euro für einen Filmtitel, so die Zahlungsaufforderung in dem Mahnbescheid

Die Forderungen aus den Mahnbescheiden sollen an die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH von den jeweiligen Rechteinhabern abgetreten worden sein. In den Zahlungsaufforderungen aus den Mahnbescheiden werden nicht mehr die früheren Geldforderungen (650 Euro für einen Filmtitel) geltend gemacht. Die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH fordert inzwischen 1.200 bis zu 1.700 Euro in ihren Zahlungsaufforderungen, wie man aus den Mahnbescheiden entnehmen kann.

 

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Focus Forderungsmanagement mbH verschickt Zahlungsaufforderung für Berlin Media Art

Die Focus Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen verschickt Zahlungsaufforderungen für die Rechteinhaber Berlin Media Art JT e.K. Die Zahlungsaufforderung von Focus Forderungsmanagement mbH bezieht sich das illegale Herunterladen bzw. die weltweite Verfügbarmachung.

Berlin Media Art JT

Der bislang unter der Firma John Thompson Productions bekannte Pornoproduzent Raymond Louis Bacharach ließ unter der Firmierung Berlin Media Art JT e.K. durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Filmwerke durch Filesharing auf Internettauschbörsen abmahnen.

Nicht ignorieren ansonsten Klage der Kanzlei Schulenberg & Schenk

Sie sollten auf keinen Fall die Inkassoforderung von Focus Forderungsmanagement mbH, ansonsten wird ein gerichtlicher Mahnbescheid auf Sie zukommen. Dem Mahnbescheid sollten Sie nicht in Eigeninitiative widersprechen, denn dann erhalten Sie mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Klage der Kanzlei Schulenberg & Schenk. Das illegale Filesharing der Filmwerke der Berlin Media Art JT kann so zu einer teuren und aufwendigen Auseinandersetzung vor Gericht werden. Mehr dazu hier!

 

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