Mahnbescheid oder Zahlungsaufforderung der Focus Forderungsmanagement

Mittlerweile folgten Mahnbescheide mit Zahlungsaufforderungen von der Inkassofirma Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus früheren Abmahnungen, die von den C-S-R Rechtsanwälten aus Ettlingen versendet wurden. Unter anderem wurde der Mannheimer Rechtsanwalt Oliver Edelmann beauftragt, den Geldforderungen der Inkassofirma Nachdruck zu verleihen, sofern die Zahlungsaufforderungen der Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH unbeantwortet bleiben bzw. die erhofften Zahlungen nicht erfolgen.

Bis zu 1.700 Euro für einen Filmtitel, so die Zahlungsaufforderung in dem Mahnbescheid

Die Forderungen aus den Mahnbescheiden sollen an die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH von den jeweiligen Rechteinhabern abgetreten worden sein. In den Zahlungsaufforderungen aus den Mahnbescheiden werden nicht mehr die früheren Geldforderungen (650 Euro für einen Filmtitel) geltend gemacht. Die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH fordert inzwischen 1.200 bis zu 1.700 Euro in ihren Zahlungsaufforderungen, wie man aus den Mahnbescheiden entnehmen kann.

 

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Focus Forderungsmanagement mbH verschickt Zahlungsaufforderung für Berlin Media Art

Die Focus Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen verschickt Zahlungsaufforderungen für die Rechteinhaber Berlin Media Art JT e.K. Die Zahlungsaufforderung von Focus Forderungsmanagement mbH bezieht sich das illegale Herunterladen bzw. die weltweite Verfügbarmachung.

Berlin Media Art JT

Der bislang unter der Firma John Thompson Productions bekannte Pornoproduzent Raymond Louis Bacharach ließ unter der Firmierung Berlin Media Art JT e.K. durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Filmwerke durch Filesharing auf Internettauschbörsen abmahnen.

Nicht ignorieren ansonsten Klage der Kanzlei Schulenberg & Schenk

Sie sollten auf keinen Fall die Inkassoforderung von Focus Forderungsmanagement mbH, ansonsten wird ein gerichtlicher Mahnbescheid auf Sie zukommen. Dem Mahnbescheid sollten Sie nicht in Eigeninitiative widersprechen, denn dann erhalten Sie mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Klage der Kanzlei Schulenberg & Schenk. Das illegale Filesharing der Filmwerke der Berlin Media Art JT kann so zu einer teuren und aufwendigen Auseinandersetzung vor Gericht werden. Mehr dazu hier!

 

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Achtung: Schulenberg & Schenk Klage

Eine Klageschrift von Schulenberg & Schenk, die aus einer widersprochenen Mahnung entstanden ist, liegt aktuell dem Verbraucherdienst in Essen vor. Der Rechteinhaber Berlin Media Art JT e.K, früher John Thompson Productions e.K., soll 2010 einen Film mit pornographischen Inhalt im Internet herunter geladen und weltweit zugänglich gemacht haben.

 

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